LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3040 24.05.2013 Datum des Originals: 22.05.2013/Ausgegeben: 29.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1067 vom 10. April 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/2581 Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Weiterbau der OWIIIa (L 663n) in Dortmund Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1067 mit Schreiben vom 22. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die in den 1920er Jahren geplante Straße, die früher als OWIIIA bezeichnet wurde und jetzt L 663n heißt, durchschneidet Dortmund in west-östlicher Richtung vom Stadtteil Kirchlinde über die Nordstadt nach Asseln. Die östlichsten Abschnitte zwischen den Stadtteilen Scharnhorst im Norden sowie Asseln und Wickede im Süden und hin zur Stadtgrenze Richtung Kamen im Kreis Unna sind noch nicht gebaut. Der Weiterbau ist nun im Landesstraßenbedarfsplan mit hoher Priorität ausgewiesen. Vor Ort ist die Planung umstritten. Anwohner, Natur- und Umweltschutzverbände, Bürgerinitiativen , Landwirte und Kreisjägerschaft sowie einige Parteien sprechen sich gegen diese Planung aus. Die geplante Trasse würde zur Zerstörung des größten zusammenhängenden Freiraums und Grüngebietes im Dortmunder Osten mit seiner wertvollen Mosaiklandschaft führen. Das Gebiet wird zur Naherholung und für Landwirtschaft genutzt. Auch die dortigen Naturschutzgebiete würden beeinträchtigt. Als alleiniges Argument für den Bau der OWIIIa / L663n wurde bisher immer die notwendige Entlastung für den Hellweg-Straßenzug genannt, obwohl Verkehrszählungen aus den 2000ern dort eine deutlich rückläufige Verkehrsnutzung beweisen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3040 2 Obwohl die betroffenen Anwohner und die angrenzenden freien Flächen von den zu erwartenden massiven Umweltbelastungen stark beeinträchtigt würden, halten die Kommunalverwaltungen der beteiligten Kommunen und das Land NRW bisher am Weiterbau der OWIIIA /L663n fest. Im Rahmen dieses Bauvorhabens wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung beauftragt . Die beteiligten Planungsverwaltungen sollen die Bedenken in Sachen Freiraum- und Lärmschutz bei der Verkehrsplanung für den Dortmunder Osten berücksichtigen. Zum Stand der UVP ist nichts bekannt. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Klarstellung des in der Kleinen Anfrage verwendeten Begriffs der Umweltverträglichkeitsprüfung sind zum besseren Verständnis nachfolgende Erläuterungen erforderlich. Gemäß § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Innerhalb des gestuften Planungsprozesses der Landesstraßenplanung wird die erste Stufe der UVP im Rahmen der Linienfindung als vorbereitender Teil einer einheitlichen durchgängigen UVP durchgeführt, die Ihren Abschluss im Zulassungsverfahren findet. Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient als fachplanerischer Beitrag der Ermittlung, Beschreibung und fachlichen Bewertung aller von einem Straßenbauvorhaben ausgehenden Umweltauswirkungen auf einer das Zulassungsverfahren vorbereitenden Planungsstufe. Die Ergebnisse der UVS dienen der umweltfachlichen Trassen- und Standortbeurteilung und bereiten die Entscheidung über die weiterzuverfolgende Lösungsmöglichkeit vor. Im Kontext der Kleinen Anfrage ist offensichtlich die Umweltverträglichkeitsstudie gemeint. Auf diese wird in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 Bezug genommen. 1. Wer hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beauftragt? Auftraggeber der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die Bauabschnitte 3 und 4 der L 663n ist der Landesbetrieb Straßenbau für das Land Nordrhein-Westfalen. 2. Wer wurde beauftragt? Mit der Bearbeitung der UVS ist das Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8 in 51674 Wiehl, beauftragt. 3. Wann wird die UVP fertig sein? Die Bearbeitung der UVS ist abgeschlossen. 4. Wann wird die UVP wie veröffentlicht? Die UVS kann beim Landesbetrieb Straßenbau in der Regionalniederlassung Ruhr in Bochum ab Mitte Mai 2013 eingesehen werden.