LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3042 24.05.2013 Datum des Originals: 22.05.2013/Ausgegeben: 29.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1073 vom 12. April 2013 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/2598 Warum wird Minden von der Landesregierung bei den Bahnknoten und bei den Wasserstraßen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 in die letzte Priorität einsortiert? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1073 mit Schreiben vom 22. Mai 2013 namens er Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Januar 2013 wurde der Bericht über die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) von dem Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen priorisiert aufgeführt, die dem Bund gemeldet und in den BVWP einfließen sollen. In dieser Liste (Vorlage 16/711) wird der „Bahnknotenpunkt Minden“ auf dem fünften und somit letzten Rang bei den Bahnknoten aufgeführt. Gleichzeitig wird die Wasserstraße „Mittelweser Minden bis Bremen“ auf dem zehnten und somit letzten Rang bei den Wasserstraßen aufgeführt (Vorlage 16/628 Neudruck, Anlage 2). Diese Benachteiligung hat negative Folgen für die Infrastruktur des Kreises Minden-Lübbecke, da Minden ein wichtiges Drehkreuz für den Ost-West-Schienenverkehr ist. Zusammen mit dem Schiffsverkehr auf der Weser ist der Bahnverkehr im Kreis Minden-Lübbecke entscheidend für Wirtschaft, Verkehr und Arbeit in der Region. Ein zügiger Ausbau ist für die gesamte Region Ostwestfalen von großer Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3042 2 1. Wie begründet die Landesregierung, dass sowohl die Schienen- als auch die Wasserstraßeninfrastrukturprojekte im Kreis Minden-Lübbecke jeweils die letzte Priorität haben? Unabhängig von jeglicher Rangreihung durch das Land NRW wird der Bund sämtliche der vom Land gemeldeten Projekte einer Bewertung unterziehen. Über die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan entscheidet im Wesentlichen das volkswirtschaftliche Nutzen /Kosten-Verhältnis. Für die Priorisierung der Maßnahmen wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die verkehrliche Bedeutung, die Umsetzbarkeit, die raumordnerische Bedeutung und die Höhe des Nutzen/Kosten-Verhältnisses als Kriterien heranziehen. Insofern ist eine vom Land vorgegebene Rangfolge unerheblich. Die Maßnahme Minden – Haste – Seelze wird von der Landesregierung als sehr bedeutend eingestuft und befindet sich in Stufe 2 der Ausschussvorlage. In die Stufe 1 wurde die Maßnahme nicht aufgenommen, da bisher keine Planungsarbeiten erfolgten. Diese erfolgten nicht, da das Bundesverkehrsministerium die Maßnahme in der Bedarfsplanüberprüfung 2010 zu Gunsten der Maßnahme Löhne – Braunschweig verworfen hatte. Die dem Bund in einer ersten Stufe gemeldeten Wasserstraßenprojekte, u. a. auch „Mittelweser : Minden bis Bremen (GMS)“, wurden keiner Priorisierung nach Einzelprojekten unterzogen . Aufgrund der insgesamt geringen Projektanzahl für den Bereich Wasserstraße wurde dies auch nicht als notwendig angesehen und zudem seitens des Bundes bisher auch nicht gefordert. Die dem Verkehrsausschuss des Landtags in diesem Zusammenhang übermittelte Vorlage war lediglich eine „Auflistung“ aller Projektvorschläge des Landes ohne Priorisierung. Die Maßnahme „Mittelweser: Minden bis Bremen (GMS)“, wird beim Bund mit der Projektnummer W 15a geführt und steht daher auf Grund der Nummerierung an oberster Stelle. 2. Ist der Landesregierung bewusst, dass die niedrig priorisierte Einstufung des Bahnknotenpunkts Minden eine Benachteiligung der Region gegenüber anderen Regionen darstellt? Es gibt keine Benachteiligung der Region Minden. 3. Unternimmt die Landesregierung Schritte, um den Ausbau der Schienen- und Wasserstraßen im Kreis Minden für eine Höherpriorisierung im BVWP zu unterstützen ? Die Einstufung im Bundesverkehrswegeplan obliegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Land hat mit den Maßnahmen Rotenburg – Minden, Minden - Haste - Seelze, Löhne - Braunschweig, Bahnknoten Minden, ABS (Amsterdam-Hengelo)- Bad Bentheim-Osnabrück-Hannover-Berlin und dem Rhein-Ruhr-Express sowie der Wasserstraßenmaßnahme Mittelweser (MW) Minden bis Bremen sieben von 32 Maßnahmen mit Bezug zum Kreis Minden für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3042 3 4. Wird die Landesregierung erneut jegliche Verantwortung für die Reihenfolge der Maßnahmen auf der Prioritätenliste mit Hinweis auf die Entscheidungsgewalt des Bundes von sich weisen, obwohl ihr bewusst ist, dass sie durch die Reihenfolge der Maßnahmen vorab eine Gewichtung vorgenommen hat, die den Mühlenkreis doppelt benachteiligt? Siehe Antwort zu Frage 2.