LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3043 24.05.2013 Datum des Originals: 24.05.2013/Ausgegeben: 29.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1117 vom 23. April 2013 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/2733 Plant die Landesregierung den Einsatz von Handyspürhunden in Justizvollzugsanstalten ? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1117 mit Schreiben vom 24. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Benutzung von Handys ist nicht nur in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten aus guten Gründen verboten. So soll es den Gefangenen nicht möglich sein, Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen, zum Beispiel um nicht telefonisch Einfluss auf Zeugen nehmen zu können oder Straftaten aus der Ferne zu lenken. Immer wieder werden jedoch Handys in Gefängnisse geschmuggelt. Neben Drogen sind sie laut Berichten das häufigste Schmuggelgut in den Justizvollzugsanstalten. Um das Telefonieren mit Mobiltelefonen zu unterbinden ist in Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren der Einsatz von Handystörsendern gesetzlich erlaubt und es gibt bereits einen entsprechenden Modellversuch in der JVA Köln. Zudem werden Handy-Detektoren eingebaut , um versteckte Telefone aufzuspüren. Diese technischen Lösungen sind jedoch vergleichsweise teuer. Seit März 2013 wird deshalb der erste Handyspürhund in einer deutschen Justizvollzugsanstalt eingesetzt. Der Schäferhund „Artus Lübeck Airport“ sucht in der sächsischen Justizvollzugsanstalt Zeithain nach Mobiltelefonen, steht aber auch anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung. Der sächsische Justizminister wertet dies als wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den sächsischen Justizvollzugsanstalten sowie zur Kriminalprävention. Nach einem Bericht in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 15. März 2013 hätten die Ausbilder in der Hundeschule zudem ihren Kollegen in den ande- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3043 2 ren Bundesländern angeboten, ihre Erfahrungen in der Ausbildung des Hundes weiterzugeben . 1. Wie viele versteckte Handys wurden in den vergangenen Jahren in den Justizvoll- zugsanstalten gefunden? (Bitte nach Jahren und Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln !) Eine Verpflichtung zur zahlenmäßigen Erhebung der Funde besteht bisher nicht. Die erbetene Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Handyspürhunden in Justiz- vollzugsanstalten? Die beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa angefragten Informationen zu dem dortigen Handyspürhund sind am 15.05.2013 eingegangen. Eine Bewertung wird zeitnah erfolgen. 3. Inwieweit plant die Landesregierung die Ausbildung und nachfolgend den Einsatz von Handyspürhunden? Vor einer Planung erscheint zunächst eine Bewertung sinnvoll (siehe Antwort zu Frage 2). 4. Welche (finanziellen) Vorteile hätte der Einsatz von Handyspürhunden gegenüber dem Einsatz technischer Geräte? (Bitte aufschlüsseln!) Eine Ermittlung der möglichen (finanziellen) Vorteile gegenüber dem Einsatz technischer Geräte ist noch nicht möglich. Die Auswertung der vom sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa zur Verfügung gestellten Informationen bleibt abzuwarten. 5. Wird die Landesregierung das oben erwähnte Angebot der sächsischen Justiz annehmen, sich über die dortigen Erfahrungen mit dem Handyspürhund bzw. dessen Ausbildung zu informieren? Siehe Antwort zu Frage 2.