LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3045 24.05.2013 Datum des Originals: 24.05.2013/Ausgegeben: 12.06.2013 (29.05.2013) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1118 vom 23. April 2013 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/2734 Erfahrungen mit dem neuen Ausstattungskonzept für den erweiterten Katastrophenschutz nach dem ZSKG Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1118 mit Schreiben vom 24. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Feuerwehren in den Kommunen, hauptamtlich wie freiwillig, gibt es Probleme mit überalterten Löschfahrzeugen aus dem erweiterten Katastrophenschutz. Zum Teil werden diese anlässlich anstehender Hauptuntersuchungen inzwischen komplett stillgelegt, manchmal werden Fahrzeuge auch von einer Kommune in eine andere weitergegeben oder ausgeliehen , um den Bedarf zu decken. Zum Erhalt der nationalen Notfallvorsorge, die als Bedarf in den letzten Jahren sichtbar geworden ist, hat der Bund einvernehmlich mit den Innenministern und Senatoren der Länder 2007 ein abgestimmtes Ausstattungskonzept verabschiedet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bund ergänzt gem. § 13 des ZSKG die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Die für die Beschaffung vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt sind allerdings gekürzt worden, so dass mit einer Lieferung von neuen Löschfahrzeugen allenfalls langfristig gerechnet werden kann. Das Bundesministerium des Innern teilte zu einer Anfrage zur Ausstattung der Feuerwehr Wuppertal im März 2013 mit, dass es sich mit Nachdruck für einen entsprechenden Mittelansatz im Bundeshaushalt 2014 einsetzen werde, um die Verpflichtungen des Bundes aus dem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3045 2 Ausstattungskonzept zu erfüllen. Ob tatsächlich eine Erhöhung des Ansatzes für den Bundeshaushalt 2014 vorgeschlagen werden wird, ist bisher nicht bekannt. 1. Wie alt sind die derzeit in Nordrhein-Westfalen vorgehaltenen Löschfahrzeuge des Zivil-/Katastrophenschutzes? (Bitte nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln.) s. Anlage 2. In welcher Höhe sind im Rahmen des neuen Ausstattungskonzeptes seit 2007 Mittel für die Beschaffung von Löschfahrzeugen des Zivil-/Katastrophenschutzes nach Nordrhein-Westfalen geflossen? (Bitte jeweils jährlich aufschlüsseln.) Es werden keine Finanzmittel zugewiesen, vielmehr beschafft der Bund die Fahrzeuge nach Maßgabe des Bundeshaushaltes. Demzufolge erstreckt sich die Beschaffung über einen langjährigen Zeitraum. Alle Länder erhalten Fahrzeuge, allerdings nicht zeitgleich dieselben Spezialfahrzeuge. Seit dem Jahr 2007 hat das Land Nordrhein-Westfalen vom Bund im Rahmen des Ausstattungskonzeptes 260 Spezialfahrzeuge (Krankentransportwagen, Gerätewagen , Mannschaftstransportwagen, Dekontamination-Lastkraftwagen, Einsatzleitwagen - Analytische Task Force -) erhalten, allerdings noch keine neuen Löschfahrzeuge. Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen 203 einsatzfähige Löschfahrzeuge des Bundes, die im Rahmen des o.g. Ausstattungskonzeptes sukzessive durch neue ersetzt werden sollen. 3. Nach welchem Schlüssel sind diese Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens auf die Kreise bzw. kreisfreien Städte verteilt worden? Die Spezialfahrzeuge des Bundes werden entsprechend dem Landeskonzept auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Nach dem Landeskonzept werden 216 Löschfahrzeuge (LF KatS) benötigt (pro Kreis und kreisfreie Stadt 4 Fahrzeuge). 4. Wie schätzt die Landesregierung den landesweiten Bedarf für neue Löschfahr- zeuge für den Zivil-/Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen bis 2017 ein? s. Antwort zu Frage 3 5. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Kommunen dabei, die Funktions- fähigkeit des Zivil-/Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen trotz veralteter Technik sicherzustellen? Das Land weist den Städten, Gemeinden und Kreisen jährlich eine Investitionspauschale von insgesamt 35,6 Mio. € zu. Aus diesen Mitteln können die Kommunen auch Löschfahrzeuge beschaffen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes hat das Land darüber hinaus im Zeitraum von 2007 - 2012 andere Fahrzeuge im Wert von insgesamt 30,8 Mio. € für die Kommunen beschafft. Anzahl 1987 1988 1989 1990 1991 1992 Reg.-Bez. Arnsberg 80 Bochum, Stadt 12 1 4 7 Dortmund, Stadt 11 2 5 3 1 Hagen, Stadt 8 2 5 1 Hamm, Stadt 3 1 2 Herne, Stadt 4 2 2 Ennepe-Ruhr-Kreis 6 1 2 3 Hochsauerlandkreis 8 2 6 Märkischer Kreis 7 2 5 Kreis Olpe 2 1 1 Kreis Siegen-Wittgenstein 8 2 4 2 Kreis Soest 6 6 Kreis Unna 5 1 2 2 Reg.-Bez. Detmold 22 Bielefeld, Stadt 6 4 2 Kreis Gütersloh 3 1 2 Kreis Herford 2 2 Kreis Höxter 2 2 Kreis Lippe 3 2 1 Kreis Minden-Lübbecke 3 1 2 Kreis Paderborn 3 2 1 Reg.-Bez. Düsseldorf 69 Düsseldorf, Stadt 5 3 2 Duisburg, Stadt 9 1 5 3 Essen, Stadt 6 1 2 2 1 Krefeld, Stadt 5 2 3 Mönchengladbach, Stadt 9 3 3 3 Mülheim an der Ruhr, Stadt 3 1 2 Oberhausen, Stadt 2 2 Remscheid, Stadt 4 1 2 1 Solingen, Stadt 1 1 Wuppertal, Stadt 3 1 2 Kreis Kleve 5 2 3 Kreis Mettmann 8 3 3 2 Rheinkreis Neuss 4 4 Kreis Viersen 1 1 Kreis Wesel 4 3 1 Reg.-Bez. Köln 39 Aachen, Stadt 7 2 5 Bonn, Stadt 4 1 1 1 1 Köln, Stadt 4 3 1 Leverkusen, Stadt 2 2 Kreis Aachen 1 1 Kreis Düren 5 5 Rhein-Erftkreis 1 1 Kreis Euskirchen 3 1 1 1 Kreis Heinsberg 4 1 2 1 Oberbergischer Kreis 3 2 1 Rheinisch-Bergischer Kreis 4 2 2 Rhein-Sieg-Kreis 1 1 Reg.-Bez. Münster 24 Bottrop, Stadt 3 3 Gelsenkirchen, Stadt 6 4 2 Münster, Stadt 3 1 2 Kreis Borken 3 3 Kreis Coesfeld 2 2 Kreis Recklinghausen 5 2 1 2 Kreis Steinfurt 1 1 Kreis Warendorf 1 1 Löschfahrzeuge im Katastrophenschutz - nach Baujahr - MIK NRW Stand: 29.04.2013