LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3069 29.05.2013 Datum des Originals: 29.05.2013/Ausgegeben: 03.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1109 vom 23. April 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/2717 Gefährdet die drohende Umsatzsteuerpflichtigkeit bei interkommunaler Zusammenarbeit den Erfolg des Stärkungspaktes in den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1109 mit Schreiben vom 29. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter dem Titel „Bergische Zusammenarbeit“ haben die Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid eine über Jahre gewachsene Plattform für interkommunale Kooperation etabliert. Auf der Grundlage dieser Plattform konnten die drei Kommunen in der Vergangenheit zahlreiche Vorhaben der gemeinschaftlichen Leistungserbringung in die Tat umsetzen. Unter anderem betreiben sie ein gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, eine gemeinsame Versorgungsverwaltung, ein gemeinsames Service-Center, eine gemeinsame Feuerwehr-Leitstelle, eine gemeinsame Gesundheitsverwaltung und viele weitere Einrichtungen . Auch in Zukunft wollen Wuppertal, Solingen und Remscheid ihre Zusammenarbeit in Backoffice-Strukturen und anderen Bereichen intensivieren und bereiten entsprechende Initiativen vor. Interkommunale Zusammenarbeit trägt in den bergischen Großstädten erheblich zu einem effektiven und effizienten Ressourceneinsatz bei gleichzeitig hoher Leistungsqualität bei. Die dabei generierten Einsparungen für die kommunalen Haushalte sind beträchtlich. Da sowohl Wuppertal als auch Solingen und Remscheid zu den sogenannten StärkungspaktTeilnehmern gehören, die finanzielle Hilfen von Seiten des Landes erhalten und sich gleichzeitig zu einem harten Sparkurs verpflichtet haben, ist der Fortbestand ihrer wechselseitigen Zusammenarbeit unabdingbar. Denn ohne die hierdurch erwirtschafteten Einsparungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3069 2 könnte die Einhaltung der von ihnen aufgestellten und durch die Landesregierung genehmigten Haushaltssanierungspläne gefährdet werden. Ein großes Problem für den Fortbestand der interkommunalen Zusammenarbeit stellt das sogenannte „Umsatzsteuerrisiko“ infolge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dar, auf welches seitens der FDP-Landtagsfraktion bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage 16/2234 vom 04.03.2013 hingewiesen wurde. Sollten Bund und Länder bei ihren derzeitigen Erörterungen in dieser Sache keine Lösung finden, werden zukünftig auch wettbewerbsneutrale kommunale Beistandsleistungen in marktfernen Feldern der Umsatzsteuerpflicht unterworfen und damit unwirtschaftlich gemacht. Im Rahmen der „Bergischen Zusammenarbeit“ wäre hiervon ein Leistungsvolumen von rund 9,1 Mio. Euro betroffen. Die Auswirkungen auf die Haushaltssanierungspläne von Wuppertal, Solingen und Remscheid wären verheerend. Der Erfolg des Stärkungspaktes würde damit unmittelbar gefährdet. Vorbemerkungen der Landesregierung Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 857 und 952 (Drucksachen 16/2189 und 16/2542) verwiesen, die sich mit der Problematik einer drohenden Umsatzbesteuerung von Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts befassen. Danach werden die möglichen Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs derzeit von einer von der Finanzministerkonferenz eingesetzten länderoffenen Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre geprüft. Dabei werden auch Alternativen außerhalb des Steuerrechts geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die kommunale Seite wird in diesen Prozess einbezogen. So wurde die Problematik am 13. Mai 2013 gemeinsam zwischen Vertretern der Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre mit Vertretern der auf Bundesorganisationen der kommunalen Spitzenverbände und Vertretern der Innenressorts erörtert . Es bestand Einvernehmen, vor einer Veröffentlichung der BFH-Urteile Eckpunkte zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu erarbeiten und mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstandes beantworte ich die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aus der drohenden Umsatzsteuerpflicht für kommunale Beistandsleistungen hervorgehenden Risiken für die "Bergische Zusammenarbeit" der Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid? 2. Wie bewertet die Landesregierung die aus der drohenden Umsatzsteuerpflicht für kommunale Beistandsleistungen hervorgehenden Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Haushaltssanierungspläne der Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid, die im Rahmen der "Bergischen Zusammenarbeit" erhebliche monetäre Einsparungen erzielen? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung und kann auch nicht belastbar eingeschätzt werden , ob und ggf. welche konkreten Risiken aufgrund der Rechtsprechung des BFH für die interkommunale Zusammenarbeit und hinsichtlich der Einhaltung der Haushaltssanierungspläne der Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid entstehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3069 3 3. Was tut die Landesregierung konkret, um die negativen Auswirkungen der drohenden Umsatzsteuerpflichtigkeit für kommunale Beistandsleistungen der Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid abzuwenden bzw. zu kompensieren? Die Landesregierung favorisiert eine Lösung, bei der die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH auf die interkommunale Zusammenarbeit möglichst gering gehalten und im Übrigen nach Möglichkeit kompensiert werden. Hierfür setzt sich die Landesregierung in der bereits genannten Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre sowie in den übrigen Gremien sowohl der Finanzministerkonferenz als auch der Innenministerkonferenz mit Nachdruck ein. 4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung für den Fall vor, dass Haushalts- sanierungspläne infolge einer eventuellen Umsatzsteuerpflichtigkeit für kommunale Beistandsleistungen nicht mehr eingehalten werden können? Die Frage stellt sich zurzeit nicht. Im Übrigen ist es Aufgabe der jeweiligen Kommune, ihren Haushaltssanierungsplan jährlich fortzuschreiben und hierbei auch erforderliche Veränderungen in den bisherigen Planungsansätzen entsprechend zu berücksichtigen.