LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3070 29.05.2013 Datum des Originals: 29.05.2013/Ausgegeben: 03.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1089 vom 16. April 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/2657 Wasserspeicherkraftwerk im Kreis Höxter und am Rurstausee in der Eifel – was finanziert das Land? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1089 mit Schreiben vom 29. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf den Gebieten der Städte Beverungen und Höxter soll im Jahre 2020 ein Wasserspeicherkraftwerk mit 390 Megawatt Leistung in Betrieb gehen. Hierzu sind zwei künstliche Seen geplant. Insgesamt sollen über vier Millionen Kubikmeter Wasser gespeichert werden. Mit der zu gewinnenden Energie sollen über 250.000 Haushalte versorgt werden können. Vorhabenträger ist das Aachener Unternehmen Trianel. Dieser Stadtwerkeverbund plant darüber hinaus im Thüringer Wald und am Rursee in der Eifel ähnliche Vorhaben. Während die Realisierung des Pumpspeicherkraftwerks Rursee in der Eifel nach Mitteilungen der Rheinischen Post vom 3. April 2013 fraglich ist, weil sich derzeit keine politische Mehrheit für eine notwendige Regionalplanänderung abzeichnet, wird das Projekt in Ostwestfalen-Lippe bislang von einem großen Konsens in der Region getragen. Auch der Fragesteller befürwortet in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der FDP im Regionalrat bei der Bezirksregierung Detmold grundsätzlich dieses Projekt. Auch die Landesregierung hat, wie das Westfalen-Blatt in seiner Ausgabe vom 16. April 2013 wiedergibt, vor, dieses Vorhaben zu unterstützen und „will in Zusammenarbeit mit der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3070 2 NRW-Bank geeignete Finanzierungsinstrumente zur Absicherung der Planungskosten entwickeln “. Laut einem Bericht des Mindener Tageblatts vom 3. April 2013 verursacht allein das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung in Detmold „Kosten im mittleren zweistelligen Millionenbereich“. In dem Bericht des Westfalen-Blattes heißt es weiter, dass dem Vorhabenträger die finanziellen Mittel fehlen, die Kraftwerke an den genannten drei Standorten zu realisieren . Erst nach Fertigstellung der Planungen bezüglich sämtlicher drei Standorte soll eine Entscheidung fallen, welcher Standort priorisiert werden soll. 1. In welcher finanziellen Größenordnung fördert das Land Nordrhein-Westfalen Planung und Bau des Wasserspeicherkraftwerks an der Nethe im Kreis Höxter? Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt nicht. 2. In welcher finanziellen Größenordnung fördert das Land Nordrhein-Westfalen Planung und Bau des Pumpspeicherkraftwerks Rurstausee in der Eifel? Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt nicht. 3. Sofern das Land Nordrhein-Westfalen aus originären Haushaltsmitteln die in Frage 1 und Frage 2 genannten Projekten nicht fördert: Welche konkrete Förderkulisse erwirkt die Landesregierung über die NRW-Bank oder andere Stellen für diese Projekte? In Verbindung mit diesen beiden Projekten werden seitens der einzelnen Akteure zurzeit erste Gespräche mit der NRW.Bank geführt. Gegenstand der Gespräche ist die Frage, inwieweit durch die NRW-Bank Risiken der langjährigen Planungsphase größerer Energieinfrastrukturprojekte abgedeckt werden können. 4. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung die zumindest teilweise Übernahme von Planungskosten beim Wasserspeicherkraftwerk in Höxter unabhängig von einer späteren Realisierung beziehungsweise Fertigstellung dieses wichtigen Projektes in Aussicht gestellt oder zugesagt hat? Dies ist nicht zutreffend. Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Inwieweit ist das Vorgehen der NRW-Landesregierung im Hinblick auf Förderzu- sagen auch bei den Planungskosten mit der Landesregierung des Freistaates Thüringen abgestimmt? Da eine Investitionsentscheidung des Energieversorgers Trianel bisher nicht erfolgt ist und erst im Herbst diesen Jahres erwartet werden kann, ist eine Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen bisher nicht erfolgt und ist auch aus Sicht der Landesregierung nicht erforderlich.