LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3073 31.05.2013 Datum des Originals: 29.05.2013/Ausgegeben: 05.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1104 vom 23. April 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/2709 Haftungsfragen bei der vollständigen Privatisierung der Firma Urenco in Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1104 mit Schreiben vom 29. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der internationale Urananreicherer Urenco Ltd. mit deutschen Produktionsstätten und Firmentöchtern in Gronau und Jülich gehört derzeit noch dem britischen und niederländischen Staat sowie den Energiekonzernen EON und RWE. Alle drei Eigentümer wollen ihre Anteile verkaufen, sodass Urenco damit vollständig privatisiert wird. Betroffen davon ist auch die Firma ETC (Enrichment Technology Company), die ein Joint Venture von Urenco und Areva ist. Produktionsstätten des Gaszentrifugen-Herstellers sind u. a. Gronau und Jülich. Vormerkung der Landesregierung Eine vollständige Privatisierung der Urenco Ltd., Großbritannien, ist derzeit noch völlig offen. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3073 2 1. Welche Auswirkungen hätte eine vollständige Privatisierung auf die staatsrechtlichen Verpflichtungen der Urenco insbesondere mit Blick auf die Urananreicherungsanlage Gronau, (z. B.: für die dort lagernden radioaktiven Stoffe, die NichtWeiterverbreitung von Atomwaffen-Technologie)? Die Frage betrifft die Überwachung der internationalen Verträge von Almelo, Cardiff und Washington, für die die Bundesregierung (hier: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ) zuständig ist. 2. Bis zu welcher Höhe haftet die Urenco Ltd. derzeit für mögliche schwere Störfälle an ihren Betriebsstandorten? Die Urenco Deutschland GmbH haftet für mögliche Störfälle in der Urananreicherungsanlage Gronau entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Angaben zur Haftungsvorsorge der Urenco Ltd. für schwere Störfälle an ihren Betriebsstandorten (USA, Großbritannien, Niederlande und Deutschland) liegen der Landesregierung NRW nicht vor. Die Bundesregierung hat stets deutlich gemacht, dass möglichen Änderungen an der Anteilsstruktur von Urenco nur zugestimmt werden könnte, wenn vorher durch einen entsprechenden Rechtsrahmen für die künftige Struktur von Urenco u. a. klargestellt ist, dass auch weiterhin die wirtschaftliche Solidität bei Urenco sichergestellt ist. 3. Welche Kontrollmöglichkeiten bleiben der Landesregierung bei einer vollständi- gen Privatisierung der Urenco in Bezug auf den Betrieb der Urananreicherungsanlage bzw. Atommülllagerung in Gronau, insbesondere vor dem Hintergrund einer fehlenden sicheren Endlagerstätte? Das Atomgesetz mit seinen Kontrollmöglichkeiten gilt unabhängig von einer teil- oder vollständigen Privatisierung der Urenco Ltd.. Einzelheiten der Ausgestaltung einer ggf. zu verändernden Entsorgungsvorsorge hängen von der zukünftigen Konzernstruktur ab und bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung des MWEIMH. 4. Wer übernimmt bei einer zukünftig möglichen Firmenpleite der Urenco Ltd. die Haftung bzw. Verantwortung für die in Gronau, Frankreich und Russland lagernden radioaktiven Stoffe (Uranhexafluorid, Uranoxid etc.), die in der UrencoUrananreicherungsanlage Gronau verarbeitet wurden? Die Inhaber der Urananreicherungsanlage Gronau haften auf Grundlage des Atomgesetzes summenmäßig unbegrenzt und verschuldensunabhängig für den Betrieb und die Stilllegung der UAG. Für die Stilllegung und Entsorgung wurden und werden Rückstellungen gebildet. Dies ist auch bei einer sich ändernden Konzernstruktur zwingend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3073 3 5. Welche Kosten kommen im Rahmen einer möglichen Firmenpleite einer privatisierten Urenco Ltd. ggf. auf das Land Nordrhein-Westfalen zu bei der Übernahme von Entsorgungsverpflichtungen bzw. Haftungsrisiken für die erheblichen Mengen Uranmüll in Gronau? Siehe Antwort zu Frage 4.