LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3080 03.06.2013 Datum des Originals: 29.05.2013/Ausgegeben: 06.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1108 vom 23. April 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/2716 Wie will die Landesregierung die Qualitätsanalyse unbürokratisch weiterentwickeln? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1108 mit Schreiben vom 29. Mai 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Qualitätsanalyse an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, die durch die jeweiligen Bezirksregierungen und den ihnen zugeordneten Dezernaten (4Q) durchgeführt wird, dient als ein Instrumentarium zur Überprüfung und Weiterentwicklung der einzelnen Schulen des Landes. Laut entsprechender Verordnung (Qualitätsanalyse-Verordnung – QA-VO vom 27. April 2007) soll sich die Qualitätsanalyse vor allem durch Transparenz, Verbindlichkeit und wechselseitige Rücksichtnahme auszeichnen, um nachhaltige Qualitätsverbesserungen für die jeweiligen Schulen des Landes vorzuschlagen und für deren Implementierung die analytische Vorarbeit zu leisten. Bei der Qualitätsanalyse handelt es sich um ein notwendiges und richtiges Instrumentarium zur Qualitätsüberprüfung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Verbindung zwischen qualitativen und quantitativen Verfahren erscheint – angesichts eines derart komplexen Themas – zielführend zu sein. Die Qualitätsanalyse soll jedoch nicht nur die Aufgabe einer Qualitätsüberprüfung der Schulen vornehmen, sondern den Schulen insbesondere auch Hinweise zu bereits sehr erfolgreichem schulischen Wirken, aber auch möglichem Änderungsbedarf bieten. Die Vorgehensweise der Qualitätsanalyse stellt für die betroffenen Schulen allerdings oftmals eine umfangreiche zeitliche und organisatorische Belastung dar. Daher ist die freiwillige Durchführung der Qualitätsanalyse an Gymnasien, die vom Schulministerium für den Zeit- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3080 2 raum vom Januar 2013 bis Juli 2013 vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs beschlossen wurde, eine richtige Entscheidung. Jedoch ist die Ausgestaltung der Qualitätsanalyse auch generell zu hinterfragen, um eine stete Verbesserung dieses wichtigen Instruments zu ermöglichen. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob die Qualitätsanalyse im Interesse der Schulen und ohne qualitative Einbußen unbürokratischer ausgestaltet und umgesetzt werden kann. Vielfältige Rückmeldungen von Schulen verdeutlichen immer wieder, dass insbesondere der zeitliche und organisatorische Aufwand hinterfragt wird. So kann exemplarisch auf einen Feedback-Bogen der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen werden. Dort äußern sich die Schulen bezüglich des Aufwand-Ertrag-Verhältnisses tendenziell kritischer als bei anderen Bewertungsindikatoren. Laut Koalitionsvertrag soll das Lernen der ausschlaggebende Faktor für die schulische Arbeit sein und folglich im Zentrum stehen. Dabei seien die sozialräumlichen Gegebenheiten, die Öffnung der Schulen, die Vernetzung und Bündelung der regionalen Kompetenzen sowie das Nutzen von Multiprofessionalität die entscheidenden Parameter zur Verbesserung des Lernens. Zur Umsetzung dieser Ziele solle laut Koalitionsvertrag die Qualitätsanalyse zielgerichteter werden und der Aufwand für die Schulen reduziert werden. Jedoch verbleibt die Koalition bei der genannten Darstellung möglicher Gestaltungsalternativen und schlägt keine konkreten Maßnahmen zur Entbürokratisierung der Qualitätsanalyse vor. Im Internetauftritt des Schulministeriums ist hierzu folgende Aussage zu finden: „Die weiterentwickelte Qualitätsanalyse wird nach unseren Planungen im Schuljahr 2013/2014 an den Start gehen. Einige ihrer Elemente, wie ein neuer Unterrichtsbeobachtungsbogen und ein verändertes Schulportfolio , werden bereits früher landesweit eingesetzt.“ Es wird deutlich, dass eine Umsetzung der Qualitätsanalyse nur dann erfolgreich sein kann, wenn über sie berichtet und eine Begutachtung der Ergebnisse ermöglicht wird. Dies geschah zuletzt 2009. Es stellt sich daher die Frage, wann eine weitere Auswertung von Seiten des Ministeriums vorgelegt wird. Laut Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen soll das Ministerium dem für Schulen zuständigen Ausschuss des Landtags bis zum 31.12.2012 über die Erfahrungen mit der Verordnung berichten. Jedoch wurde nach vorliegendem Kenntnisstand bisher ein solcher Bericht zur Verordnung offenbar nicht vorgelegt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Zentrum der Weiterentwicklung steht die eigenverantwortliche Schule, die in ihrer Verantwortung für innerschulisches Qualitätsmanagement gestärkt werden soll. Die neu akzentuierte Qualitätsanalyse (QA) soll ab dem Schuljahr 2013/2014 schrittweise eingeführt werden. 1. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Durchführung der Qualitätsanalysen an den Schulen zu vereinfachen, ohne hierbei inhaltliche Qualitätseinbußen herbei zu führen? (bitte geplante Maßnahmen einzeln aufschlüsseln ) 2. Wie sollen die im Koalitionsvertrag genannten Ziele umgesetzt werden, ohne den Aufwand für die Schulen zusätzlich zu erhöhen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3080 3 Zur Weiterentwicklung der Qualitätsanalyse sind verschiedene Akzentuierungen vorgesehen, die unter anderem auch den Aufwand der Schulen für die Vorbereitung auf die Qualitätsanalyse reduzieren werden:  Zeitliche Entzerrung durch eine veränderte und längere Vorbereitungsphase  Reduzierung der obligatorischen Prüfbereiche (Qualitätstableau)  Unterstützung der Schulen durch die Qualitätsteams nach der Qualitätsanalyse  Reduziertes Schulportfolio Diese Maßnahmen werden beteiligungsorientiert entwickelt (zum Beispiel in engem Dialog mit den Dezernaten 4Q) und derzeit im Ministerium für Schule und Weiterbildung abgestimmt . Gespräche mit den Lehrerverbänden haben bereits stattgefunden. 3. Wann wird die nächste, dem Bericht „Qualitätsanalyse in Nordrhein-Westfalen, Impulse für die Weiterentwicklung von Schulen“ entsprechende Veröffentlichung erscheinen? Im Fokus der bisherigen Bemühungen stand und steht die Weiterentwicklung der Qualitätsanalyse . Es wird geprüft, zu einem späteren Zeitpunkt aktuelle aggregierte Ergebnisse für alle interessierten Personen ggf. elektronisch auf dem Bildungsportal zur Verfügung zu stellen . 4. Wann wird die Landesregierung dem zuständigen Ausschuss für Schule und Weiterbildung den in der Verordnung genannten Bericht zur Verordnung vorlegen ? Der Bericht ist in Vorbereitung. Die QA-VO weist in der jetzigen Fassung im Vergleich zu anderen Verordnungen des MSW einen zu hohen Detaillierungsgrad auf. Hierauf zielen auch die Rückmeldungen der Bezirksregierungen ab. In der Änderungs-VO soll ein allgemein gültiger Rahmen beschrieben werden, auch um zukünftig flexibel auf Änderungen in der Qualitätsanalyse reagieren zu können. Die Verfahrensabläufe sollen in Verwaltungsvorschriften beschrieben und per Erlass veröffentlicht werden. 5. Warum veröffentlichen offenbar nicht alle Bezirksregierungen einen Feedback- Bogen, der eine Beurteilung der Qualitätsanalyse durch die Schulen erlaubt? Die im Rahmen der Qualitätsanalyse besuchten Schulen geben den Qualitätsteams auf der Grundlage eines standardisierten Fragebogens eine Rückmeldung zu verschiedenen Aspekten ihrer Arbeit. Die Ergebnisse sollen insbesondere zur QA-internen Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit der Qualitätsprüferinnen und -prüfer genutzt werden. Darüber hinaus lässt das MSW regelmäßige bezirksübergreifende Auswertungen von der Universität Duisburg -Essen erstellen. Die Bezirksregierungen, die ihre Ergebnisse der Evaluationsbögen der Schulen veröffentlichen, machen dies aufgrund bezirksinterner Entscheidungen. Bisher ist die Veröffentlichung von Evaluationsdaten nicht vorgeschrieben.