LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3083 03.06.2013 Datum des Originals: 03.06.2013/Ausgegeben: 06.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1181 vom 30. April 2013 des Abgeordneten Robert Stein PIRATEN Drucksache 16/2832 Zum Stand der Umsetzung des Stärkungspaktes in der Kommune Welver Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1181 mit Schreiben vom 3. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Wortlaut der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik vom 12.04.2013 hat die Landesregierung die Probleme bei der Konsolidierung der Haushaltspläne der Stärkungspaktkommunen beschrieben. Insbesondere wurde dabei erwähnt welche Schwierigkeiten bei der Einbindung der kommunalen Beteiligungen momentan noch bestehen. Es konnte nicht herausgearbeitet werden, welches Potenzial für die Kommunen darin noch liegen kann. Es musste festgestellt werden, dass häufig das Mittel der Grundsteuererhöhung zu Rate gezogen wurde, um den größten Teil der Konsolidierungsbemühungen zu realisieren. 1. Welche Beteiligungen hat die Kommune? (Bitte um Auflistung inklusive der prozentualen Verteilung)? 2. Wie hoch waren die Gewinne/Verluste der jeweiligen Beteiligungen in den letzten 5 Jahren? (Bitte um tabellarische Auflistung) 3. Welche Zahlungsströme gab es zwischen der Kommune und den jeweiligen Beteiligungen? (Bitte um tabellarische Auflistung) Finanzstatistische Daten zu den Beteiligungen einzelner nordrhein-westfälischer Kommunen, die für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage genutzt werden könnten, werden nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3083 2 erhoben. Die Kommunalaufsichtsbehörden informieren sich regelmäßig nur im Einzelfall und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Dem Land liegen folglich keine systematischen Informationen zu den hier erbetenen Auskünften vor. Die kommunalen Beteiligungsberichte enthalten einen Teil der Daten, um deren Auflistung in den Fragen 1 bis 3 gebeten wird. Für die am Stärkungspakt pflichtig teilnehmenden Kommunen (sog. Stufe 1) gibt die beigefügte Tabelle Auskunft, auf welchem Weg ein Zugang zum letzten Beteiligungsbericht der jeweiligen Kommune möglich ist. 4. Welchen Beitrag haben die Beteiligungen in den letzten fünf Jahren an den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung der Kommune beigetragen? Die Kommunalaufsichtsbehörden haben bis zum In-Kraft-Treten des Stärkungspaktgesetzes keine systematischen Informationen zu den Konsolidierungsbeiträgen der Beteiligungen einzelner Kommunen erhoben, die zur Beantwortung dieser Frage genutzt werden könnten. In Bezug auf die gem. § 6 Stärkungspaktgesetz geforderte Einbeziehung möglicher Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen in den Haushaltssanierungsplan wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 5. Wie hoch ist der geplante Ansatz zur Konsolidierung im Haushaltssicherungskonzept, der von den Beteiligungen beigesteuert werden soll? (Bitte um Auflistung Soll/Ist je Beteiligung pro Jahr) Der von den einzelnen Stärkungspaktkommunen zurzeit geplante Konsolidierungsbeitrag für den Haushaltsanierungsplan ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Im Einzelfall handelt es sich noch um Ansätze aus dem Haushaltssanierungsplan 2012. Bei den aufgeführten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass in einigen Kommunen die Prüfung, in welchem Umfang die Beteiligungen zur Haushaltssanierung beitragen sollen, noch nicht abgeschlossen ist. Zudem ist mit Veränderungen der Planung im Lauf eines mehrjährigen Sanierungsprozesses stets zu rechnen. Eine Darstellung der Ist-Werte kann erst erfolgen, nachdem die Kommunen das Jahresergebnis festgestellt haben. Für das Jahresergebnis 2012 besteht die Rechtspflicht zum 31.12.2013 (vgl. § 96 GO NRW).