LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3100 03.06.2013 Datum des Originals: 03.06.2013/Ausgegeben: 06.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1198 vom 30. April 2013 des Abgeordneten Robert Stein PIRATEN Drucksache 16/2849 Zum Stand der Umsetzung des Stärkungspaktes in der Kommune Kürten Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1198 mit Schreiben vom 3. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik vom 12.04.2013 hat die Landesregierung die Probleme bei der Konsolidierung der Haushaltspläne der Stärkungspaktkommunen beschrieben. Insbesondere wurde dabei erwähnt welche Schwierigkeiten bei der Einbindung der kommunalen Beteiligungen momentan noch bestehen. Es konnte nicht herausgearbeitet werden, welches Potenzial für die Kommunen darin noch liegen kann. Es musste festgestellt werden, dass häufig das Mittel der Grundsteuererhöhung zu Rate gezogen wurde, um den größten Teil der Konsolidierungsbemühungen zu realisieren. 1. Welche Beteiligungen hat die Kommune? (Bitte um Auflistung inklusive der pro- zentualen Verteilung)? 2. Wie hoch waren die Gewinne/Verluste der jeweiligen Beteiligungen in den letzten 5 Jahren? (Bitte um tabellarische Auflistung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3100 2 3. Welche Zahlungsströme gab es zwischen der Kommune und den jeweiligen Beteiligungen ? (Bitte um tabellarische Auflistung) Finanzstatistische Daten zu den Beteiligungen einzelner nordrhein-westfälischer Kommunen, die für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage genutzt werden könnten, werden nicht erhoben . Die Kommunalaufsichtsbehörden informieren sich regelmäßig nur im Einzelfall und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Dem Land liegen folglich keine systematischen Informationen zu den hier erbetenen Auskünften vor. Die kommunalen Beteiligungsberichte enthalten einen Teil der Daten, um deren Auflistung in den Fragen 1 bis 3 gebeten wird. Für die am Stärkungspakt pflichtig teilnehmenden Kommunen (sog. Stufe 1) gibt die beigefügte Tabelle Auskunft, auf welchem Weg ein Zugang zum letzten Beteiligungsbericht der jeweiligen Kommune möglich ist. 4. Welchen Beitrag haben die Beteiligungen in den letzten fünf Jahren an den Be- mühungen zur Haushaltskonsolidierung der Kommune beigetragen? Die Kommunalaufsichtsbehörden haben bis zum In-Kraft-Treten des Stärkungspaktgesetzes keine systematischen Informationen zu den Konsolidierungsbeiträgen der Beteiligungen einzelner Kommunen erhoben, die zur Beantwortung dieser Frage genutzt werden könnten. In Bezug auf die gem. § 6 Stärkungspaktgesetz geforderte Einbeziehung möglicher Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen in den Haushaltssanierungsplan wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 5. Wie hoch ist der geplante Ansatz zur Konsolidierung im Haushaltssicherungs- konzept, der von den Beteiligungen beigesteuert werden soll? (Bitte um Auflistung Soll/Ist je Beteiligung pro Jahr) Der von den einzelnen Stärkungspaktkommunen zurzeit geplante Konsolidierungsbeitrag für den Haushaltsanierungsplan ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Im Einzelfall handelt es sich noch um Ansätze aus dem Haushaltssanierungsplan 2012. Bei den aufgeführten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass in einigen Kommunen die Prüfung, in welchem Umfang die Beteiligungen zur Haushaltssanierung beitragen sollen, noch nicht abgeschlossen ist. Zudem ist mit Veränderungen der Planung im Lauf eines mehrjährigen Sanierungsprozesses stets zu rechnen. Eine Darstellung der Ist-Werte kann erst erfolgen, nachdem die Kommunen das Jahresergebnis festgestellt haben. Für das Jahresergebnis 2012 besteht die Rechtspflicht zum 31.12.2013 (vgl. § 96 GO NRW). Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 1180 bis 1213 Kommunen Stufe 1 Konsolidierungsbeitrag der Beteiligungen vorgesehen? Konsolidierungsbeiträge beziffert? erstellt für das Jahr JJJJ zugänglich für Dritte? Internet oder Anforderung bei Gemeinde Konsolidierungsbeitrag geplant/nicht geplant nicht beziffert/beziffert => Beträge in Euro zwischen 2012 und 2021 1 2 3 4 5 Duisburg 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 0 € 2013: 5.555.730 € 2014: 8.253.130 € 2015: 10.183.970 € 2016: 10.833.970 € 2017: 10.983.970 € 2018: 11.183.970 € 2019: 11.283.970 € 2020: 11.383.970 € 2021: 11.383.970 € Hagen 2011 Internet geplant 2012-2021: 158.811.892 € Hamm 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 4.511.000 € 2013: 4.563.000 € 2014: 4.533.000 € 2015: 4.540.000 € 2016: 4.402.000 € 2017 - 2021: 4.405.000 € p.a. Oberhausen 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 6.160.000 € 2013: 3.951.600 € 2014: 12.905.800 € 2015: 12.983.800 € 2016: 17.072.700 € 2017: 18.364.700 € 2018: 18.864.700 € 2019: 19.364.700 € 2020: 19.864.700 € 2021: 20.364.700 € (ab 2017 einschl. Sparkassen- konsolidierungsbeitrag) Remscheid 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 0 € 2013: 0 € 2014: 746.400 € 2015: 1.090.400 € 2016: 1.190.400 € 2017: 1.540.400 € 2018: 1.640.400 € 2019: 1.640.400 € 2020: 1.640.400 € 2021: 1.790.400 € (ab 2015 einschl. Sparkassen- konsolidierungsbeitrag) Wuppertal 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 95.000 € 2013: 2.095.000 € 2014: 2.124.000 € 2015: 3.100.000 € 2016: 3.150.000 € 2017: 3.150.000 € 2018: 3.150.000 € 2019: 3.150.000 € 2020: 3.150.000 € 2021: 3.150.000 € Aldenhoven bisher nicht entfällt nicht geplant entfällt letzter Beteiligungsbericht Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 1180 bis 1213 Kommunen Stufe 1 Konsolidierungsbeitrag der Beteiligungen vorgesehen? Konsolidierungsbeiträge beziffert? erstellt für das Jahr JJJJ zugänglich für Dritte? Internet oder Anforderung bei Gemeinde Konsolidierungsbeitrag geplant/nicht geplant nicht beziffert/beziffert => Beträge in Euro zwischen 2012 und 2021 1 2 3 4 5 letzter Beteiligungsbericht Altena 2006, wird momentan aktualisiert Einsichtnahme geplant beziffert mit 100.000 € ab 2012 Arnsberg 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 850.000 € 2013: 985.000 € 2014: 1.115.000 € ab 2016: 1.165.000 € p.a. Bergneustadt 2010 Internet nicht geplant entfällt Castrop-Rauxel 2008 noch nicht veröffentlicht geplant 2012: 147 T€; 2013: 684 T€; 2014: 694 T€; 2015: 704 T€; 2016-2021: 714 T€/Jahr Datteln 2009 Einsichtnahme geplant 2013: 50 T€; 2014: 100 T€; 2015: 150 T€; ab 2016: je 200 T€ Dorsten 2010 Internet geplant 2012: 309 T€; 2013: 358 T€; 2014: 419 T€; 2015: 423 T€; 2016: 448 T€; 2017: 452 T€; 2018: 456 T€; 2019: 460 T€; 2020: 464 T€; 2021: 468 T€ Hattingen bisher nicht entfällt geplant beziffert mit 2012: 40.000 € ab 2013: 50.000 € p.a. Kürten 2011 Anforderung bei Gemeinde nicht geplant entfällt Marienheide 2011 Einsichtnahme geplant 2013 - 2021: 1.111.400 € Marl 2010 Internet geplant 2012-2021: 24.280 € p.a. Menden 2009 Internet geplant beziffert mit 149.000 € ab 2012 p.a. Minden 2009 Internet geplant 2012-2021: 190.000 Nachrodt-Wiblingwerde 2010 Einsichtnahme nicht geplant entfällt Nideggen entfällt entfällt nicht geplant entfällt Oer-Erkenschwick 2010 (in Kürze) Internet (in Kürze) nicht geplant entfällt Porta Westfalica 2008 Anforderung bei Gemeinde geplant nicht beziffert Schwelm 2010 Internet geplant 2013: 15.000 € 2014: 215.000 € 2015:350.000 € 2016-2021: 550.000 € Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 1180 bis 1213 Kommunen Stufe 1 Konsolidierungsbeitrag der Beteiligungen vorgesehen? Konsolidierungsbeiträge beziffert? erstellt für das Jahr JJJJ zugänglich für Dritte? Internet oder Anforderung bei Gemeinde Konsolidierungsbeitrag geplant/nicht geplant nicht beziffert/beziffert => Beträge in Euro zwischen 2012 und 2021 1 2 3 4 5 letzter Beteiligungsbericht Schwerte 2011 Internet geplant beziffert mit 2012: 951.000 €, 2013: 1.311.000 € 2014: 1.371.000 € 2015: 1.457.000 € 2016: 1.452.000 € 2017: 1.308.000 € 2018: 1.350.000 € 2019: 1.453.000 € 2020: 1.469.000 € 2021: 1.496.000 € Selm 2011 Internet geplant beziffert mit ab 2017: 250.000 € p.a. Sprockhövel 2011 Einsichtnahme geplant beziffert mit ab 2012 p.a. 185.000 € p.a. Stolberg bisher nicht entfällt nicht geplant entfällt Übach-Palenberg 2011 Einsichtnahme geplant 2013 - 2021: 324.000 € Waltrop 2010 Internet geplant 2014: 202 T€; 2015: 205 T€; 2016: 191 T€; 2017: 174 T€; 2018: 454 T€; 2019: 444 T€; 2020: 470 T€; 2021: 500 T€ Welver entfällt entfällt nicht geplant entfällt Werl 2008 Einsichtnahme geplant beziffert mit ab 2012 p.a. 360.000 € Witten bisher nicht entfällt geplant beziffert mit 2012: 25.000 € 2013: 408.000 € 2014: 411.000 € 2015: 393.000 € 2016: 2.612.000 € 2017: 2.984.000 € 2018: 3.114.000 € 2019: 3.115.000 € 2020: 3.115.000 € 2021: 3.116.000 € Würselen 2012 Internet geplant 2012-2021: 990.000 €