LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3122 03.06.2013 Datum des Originals: 03.06.2013/Ausgegeben: 06.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1221 vom 7. Mai 2013 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/2877 Hinkt NRW in Sachen tiergerechter Schweinehaltung hinterher? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1221 mit Schreiben vom 3. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 1. Januar 2013 trat mit der EU-Richtlinie 2001/88/EG das Verbot der dauerhaften Käfighaltung von trächtigen Sauen in Kraft. Bisher haben in Deutschland jedoch nur 73 % der Betriebe die neuen Vorgaben umgesetzt. Andere EU- Mitgliedsländer wie beispielsweise Dänemark werden die EU- Richtlinie bereits diesen Sommer voll umgesetzt haben. Die EU-Kommission hat aus diesem Grund nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Kleinen Anfrage benannte Richtlinie 2001/88/EG wurde durch die Richtlinie 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen abgelöst. Hier sind auch die entsprechenden Umsetzungsfristen verankert, auf die sich die Fragen beziehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Anforderungen nach Artikel 3 Absätze 4 und 9 der Richtlinie 2008/120/EG durch die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (TierschutzNutztierhaltungsverordnung ) im Jahr 2006 in nationales Recht umgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3122 2 Seit dem 1. Januar 2013 gilt, dass tragende Sauen und Jungsauen in allen Betrieben mit mehr als neun Sauen für einen Zeitraum, der vier Wochen nach dem Decken beginnt und eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin endet, in Gruppen zu halten sind. Die Haltung von tragenden Sauen und Jungsauen für den o.g. Trächtigkeitszeitraum in Einzelständen stellt damit seit dem 1. Januar 2013 ein in der Europäischen Union unzulässiges Haltungsverfahren dar. 1. Wie viele der Schweinemastbetriebe in NRW wurden bereits auf die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert? Bund und Länder haben bezüglich der Umsetzung einen abgestimmten Aktionsplan, der der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Pilotverfahrens 3989/12/SNCO übermittelt wurde, erstellt. Dieser sieht vor, dass noch im Januar 2013 die Veterinärbehörden ermitteln, welche Betriebe vermutlich nicht rechtzeitig umgestellt haben (siehe hierzu die in NordrheinWestfalen ermittelten Daten aus der nachfolgenden Tabelle). Diese Betriebe sind dann zeitnah aufzusuchen und auf die Einhaltung dieser Tierschutzbestimmung zu kontrollieren. Diese Maßnahmen müssen bis spätestens Ende Juni 2013 abgeschlossen sein. Mit Bericht vom 19.04.2013 wurden folgende Daten der Bundesregierung zugeleitet: Umstellung auf die Gruppenhaltung von trächtigen Sauen Nordrhein-Westfalen (Stand: 02.04.2013) Haltungskapazität 10-99 Sauen 100-249 Sauen 250-749 Sauen 750 und mehr Sauen Gesamtzahl an Betrieben (am 31. März 2013) 1039 1078 501 20 Anzahl an Betrieben, die auf die Gruppenhaltung umgestellt haben (am 31. März 2013): 1017 1044 486 20 Anzahl an Betrieben, die voraussichtlich am 30. Juni 2013 auf die Gruppenhaltung umgestellt haben werden: 22 34 15 0 2. Wie viele dieser Betriebe haben seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2001/88/EG die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 10-99 Sauen: insgesamt 22 Betriebe in den Kreisen: Coesfeld, Herford, Hochsauerlandkreis, Höxter, Minden-Lübbecke, Märkischer Kreis, Soest 100-249 Sauen: insgesamt 34 Betriebe in den Kreisen: Coesfeld, Hochsauerlandkreis, Minden Lübbecke, Märkischer Kreis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3122 3 250-749 Sauen: insgesamt 15 Betriebe in den Kreisen: Coesfeld, Minden-Lübbecke, Märkischer Kreis, Soest 3. Welche Sanktionen drohen Betrieben, die gegen die EU-Richtlinie 2001/88/EG verstoßen? Werden bei den Kontrollen Verstöße im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 2008/120/EG festgestellt, trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Insbesondere werden dabei folgende Maßnahmen unter Berücksichtigung der Situation im jeweiligen Einzelfall durchgeführt : - Anordnung von Maßnahmen gemäß § 16a des Tierschutzgesetzes einschließlich der Einräumung von Fristen zur Beseitigung festgestellter Mängel und gegebenenfalls Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln, - Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Ahndung von Verstößen durch Bußgelder . Flankierend hierzu wird die Einhaltung von Auflagen bzw. Beseitigung von Mängeln von den zuständigen Behörden überprüft. Die nationalen Anforderungen an die Haltung von Sauen als Umsetzung des Artikels 3 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 9 der Richtlinie 2008/120/EG gemäß Artikel 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sind Cross Compliance relevant. Verstöße werden über diese Mechanismen als Grundanforderung an die Betriebsführung entsprechend sanktioniert . 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass noch in diesem Jahr alle be- troffenen Betriebe ihre Haltung entsprechend den Vorgaben anpassen? Durch die o.g. Maßnahmen tragen die Behörden zu dem Ziel bei, noch in diesem Jahr eine richtlinienkonforme Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen zu erreichen . Aus der Sicht der Landesregierung können Verstöße einzelner Wirtschaftsbeteiligter, die von den zuständigen Behörden entsprechend den tierschutz- und verwaltungsrechtlichen Vollzugsvorschriften verfolgt und geahndet werden, nicht dazu führen, den Behörden Versäumnisse bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften vorzuwerfen. In Einzelfällen ist auch mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen.