LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3197 06.06.2013 Datum des Originals: 06.06.2013/Ausgegeben: 11.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1219 vom 25. April 2013 des Abgeordneten Dr. Joachim Paul PIRATEN Drucksache 16/2875 Forschungskooperationen Hochschulen - Wirtschaft Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 1219 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Forschungskooperation der Bayer AG und der Universität Köln ist seit langem Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen, gerade in puncto Veröffentlichung und Verwertung von Forschungsergebnissen. Aber auch der Inhalt der Kooperationsvereinbarung ist von öffentlichem Interesse. Die Umstände solcher Zusammenarbeit (wie im Fall Bayer/Uni Köln) sind intransparent. So ist ungeklärt, wie die Universität Köln von neuen Patenten profitiert, ob auch künftig Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten (z.B. sogenannte „orphan drugs“) untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt werden soll. Kritiker befürchten eine Ausrichtung der universitären Forschung nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung müsse nach ihrer Auffassung der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung. 1. Von wem stammt der Vertragsentwurf für die Kooperation von der Bayer AG, der Universität Köln oder einem Dritten, z.B. der Bertelsmann-Stiftung? Der Landesregierung ist nicht bekannt, von wem der Entwurf der Vereinbarung stammt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3197 2 2. Welche Vorgaben macht die Landesregierung, um die Wissenschaftsfreiheit und den freien akademischen Austausch an Universitäten im Rahmen von Kooperationen mit der Wirtschaft sicherzustellen? Nach dem Hochschulgesetz NRW gewährleistet das Land, dass die Mitglieder der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die durch Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes und durch das Hochschulgesetz NRW verbürgten Rechte in Lehre und Forschung wahrnehmen können. 3. Die Pharma-Industrie veröffentlicht nur einen Bruchteil ihrer pharmazeutischen Studien. Wie stellt die Landesregierung die negative Publikationsfreiheit sicher, also die Veröffentlichung auch fehlgeschlagener Studien, wenn diese den Interessen des industriellen Kooperationspartners zuwider laufen? Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben sollen nach § 70 Abs. 3 des Hochschulgesetzes NRW in absehbarer Zeit nach Durchführung des Vorhabens veröffentlicht werden. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Klinische Studien im Rahmen von Partnerschaften mit der Industrie nur für solche Präparate durchgeführt werden, an deren Erprobung ein öffentliches Interesse besteht? Mit einer klinischen Studie im Rahmen des Medizinprodukte-, des Arzneimittel- oder des Transfusionsgesetzes darf u.a. erst dann begonnen werden, wenn die unabhängige und interdisziplinär besetzte, nach Landesrecht gebildete und zuständige Ethikkommission diese zustimmend bewertet hat. 5. Welche weiteren Kooperationsvereinbarungen wurden von Hochschulen und Unternehmen ab 2006 geschlossen, deren Inhalte nicht öffentlich zugänglich sind? (bitte nach Hochschule auflisten) Es besteht keine Pflicht der Hochschulen, das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) über Kooperationsvereinbarungen zu informieren.