LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3199 06.06.2013 Datum des Originals: 06.06.2013/Ausgegeben: 11.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1281 vom 3. Mai 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/2869 Worin unterscheiden sich die verschiedenen „Computerführerscheine“, deren Erwerb gegenwärtig für Schülerinnen und Schüler möglich ist II? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1218 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 1017 - Drs. 16/2490 - „Worin unterscheiden sich die verschiedenen „Computerführerscheine“, deren Erwerb gegenwärtig für Schülerinnen und Schüler möglich ist“ wurden die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Computerführerscheinen „Xpert“, ECDL sowie dem „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ erfragt. Die Kleine Anfrage wurde dankenswerterweise sehr umfangreich beantwortet. Leider bleiben jedoch dennoch einige weitere Fragen offen. Die Landesregierung hat erklärt, dass der ECDL in 39 Staaten anerkannt werde, der Xpert in 13 europäischen Staaten. Zum „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ lägen demnach keine Erkenntnisse vor. Auf die Frage, in wie vielen Bundesländern ein dem „Staatlichen EDVFührerschein NRW“ entsprechendes Zertifikat bestehe, wurde erklärt, dass hierzu ebenfalls keine Informationen vorlägen. Es lägen jedoch aus einigen Bundesländern Anfragen „einzelner Schulen“ vor, den staatlichen EDV-Führerschein für ihr schulisches Angebot zu nutzen. Grundsätzlich ist selbstverständlich allein die Tatsache, dass sich Schülerinnen und Schüler im Zuge des Erwerbs eines Zertifikats für den „Staatlichen EDV-Führerscheins NRW“ intensiv mit einer Stärkung der Medienkompetenz beschäftigen, zu begrüßen. Auch verdeutlicht die Antwort der Landesregierung einige Unterschiede zwischen „Xpert“, „ECDL“ und „Staatlichem EDV-Führerschein NRW“, die demnach offenbar insbesondere in den jeweiligen Kosten und einer Offline-Prüfung zu sehen sind. Da aber mit dem Erwerb jedweder Zertifikate LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3199 2 eine möglichst weitgehende Anerkennung einhergehen sollte, stellt sich die Frage, inwieweit die Landesregierung bezüglich einer umfassenden Anerkennung des Zertifikats für den „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ aktiv werden will. Auf die Frage, welche Mittel in den letzten Jahren für die Entwicklung des „Staatlichen EDVFührerscheins NRW“ verausgabt wurden, bleiben einige Fragen offen. Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass der Einsatz von Landesmitteln für die Entwicklung des „Staatlichen EDV-Führerscheins“ sich auf die Bereitstellung personeller Ressourcen beschränke. Und weiter: „Lehrkräfte der Berufskollegs werden insgesamt mit 8 bis 10 Unterrichtsstunden von der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung entlastet.“ Hieraus wird leider nicht vollkommen deutlich, wie viele Lehrkräfte in welchem Umfang entlastet werden. Es stellt sich die Frage, ob diese Formulierung z.B. eine Entlastung von 8 bis 10 Unterrichtsstunden jeweils an denjenigen Berufskollegs, die den Führerschein durchführen, bedeutet oder ob diese Entlastung wöchentlich für die (Weiter-)entwicklung an dem/ den entsprechenden Berufskollegs besteht. Auch wird nicht deutlich, welchen finanziellen Kosten die personellen Kapazitäten entsprechen. Keinesfalls soll das Engagement der Lehrkräfte durch entsprechende Nachfragen geschmälert werden. Auch wird die oben genannte umfangreiche Stärkung der Medienkompetenz begrüßt. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit ein offenbar – im Vergleich zu anderen Computerführerscheinen – in der Reichweite sehr begrenzt anerkanntes Zertifikat von Seiten des Landes entwickelt, angeboten und in personeller Form finanziell gefördert wird. Vorbemerkung der Landesregierung Der „Staatliche EDV-Führerschein NRW“ ist als Teilzertifizierung aus den verschiedenen Bildungsgängen der Berufskollegs entwickelt worden, die Kenntnisse der Datenverarbeitung vermitteln. Ziel ist es, die Teilzertifizierung auf anschließende Bildungsgänge, beispielsweise in der Weiterbildung in Fachschulbildungsgängen, anrechenbar zu machen und so den Jugendlichen eine effektive Organisation ihrer individuellen Lernzeit zu ermöglichen. Inhaltlich beschränkt sich der Staatliche EDV-Führerschein nicht auf die Vermittlung von Wissen im Umgang mit Produkten von Microsoft office. Die Anerkennung des Xpert in 13 europäischen Staaten und des ECDL in 39 Staaten besagt , dass auch in diesen Staaten die Zertifikate über Einrichtungen vertrieben werden und daher bekannt sind. Informationen über Vorteile, die sich aus dem Bekanntheitsgrad ergeben , wie etwaige Anrechnungen auf Bildungsangebote in diesen Ländern, liegen nicht vor. Der „Staatliche EDV-Führerschein NRW“ wird ausschließlich an nordrhein-westfälischen Schulen als Teilzertifikat eines Bildungsganges angeboten. Er ist daher naturgemäß in europäischen Staaten nicht bekannt, kann aber als staatliches Zertifikat bei Bewerbungen in diesen Staaten positive Wirkung entfalten. 1. Bedeutet die Aussage der Landesregierung, dass keine Informationen vorlägen, ob in anderen Bundesländern ein dem „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ entsprechendes Zertifikat bestünde und Anfragen „einzelner Schulen“ vorlägen, dass eine – sozusagen offizielle – Anerkennung des „Staatlichen EDVFührerscheins NRW“ durch andere Bundesländer nicht besteht? Es gibt keine Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz, die eine gegenseitige Verpflichtung beinhaltet, EDV-Nachweise für Bildungsgänge anzuerkennen. Dies gilt für alle drei in der Kleinen Anfrage benannten EDV-Nachweise. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3199 3 2. Wenn eine solche Anerkennung des „Staatlichen EDV-Führerscheins NRW“ in europäischen Ländern offenbar laut Ministerium nicht besteht, wie bewertet die Landesregierung dann die Einschätzung, dass der Erwerb eines der anderen genannten – in 39 bzw. 13 europäischen Ländern – anerkannten Führerscheine für die jungen Menschen sinnvoller sein dürfte? Die Landesregierung teilt die Einschätzung der Fragestellerin, dass der Erwerb der anderen genannten Zertifikate sinnvoller sein dürfte, nicht. Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, bezieht sich die „Anerkennung“ allein auf den Bekanntheitsgrad der Zertifikate und enthält keine Aussage über die tatsächlichen Anrechnungsmöglichkeiten. 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, dass der „Staatliche EDV-Führerschein NRW“ zukünftig auch in europäischen Ländern anerkannt wird? Da, wie oben bemerkt, tatsächliche Anrechnungsmöglichkeiten nicht zur Diskussion stehen, wäre eine Länderinitiative zur Anerkennung im europäischen Raum von vornherein erfolglos und damit unverhältnismäßig. 4. Wie genau vollzieht sich die Entlastung aus Landesmitteln für den „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“? (Bitte nach jeweilig betroffenen Lehrkräften, Gesamtstundenzahl und nach finanziellem Gegenwert der Entlastung aufschlüsseln) Für die Realisierung des Staatlichen EDV-Führerscheins NRW wird ein zentraler Rechner des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs in Essen genutzt. Lehrkräfte des Berufskollegs erhalten aus Rundungsgewinnen eine Entlastung von der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung zur Pflege der eingerichteten Datenbanken und weitere Dienstleistungen für die beteiligten Schulen in Nordrhein-Westfalen. Bei einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25,5 Stunden pro Woche entspricht eine Entlastung von 8 Stunden einer Drittel Stelle, und damit ca. 22.000 € pro Jahr. Eine namentliche Benennung der beteiligten Lehrkräfte ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. 5. Würde die Landesregierung auch zukünftig eine solche - indirekte – Finanzie- rung aus Landesmitteln als sinnvoll erachten, wenn ihr gegebenenfalls keine weitergehende Anerkennung des entsprechenden Zertifikats gelänge? Ja, weil es den Inhaberinnen und Inhabern in der beruflichen Findungsphase sehr konkret helfen kann.