LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3200 06.06.2013 Datum des Originals: 06.06.2013/Ausgegeben: 11.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1217 vom 5. Mai 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/2868 Fragwürdige Aktivitäten von WestLB und Portigon AG in Offshore-Steueroasen – Was macht eine nordrhein-westfälische Landesbank in den Destinationen Bermuda, Curaçao und auf den Cayman Islands? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1217 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Steuerhinterziehung ist gemäß § 370 AO kein Kavaliersdelikt, sondern eine Steuerstraftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird – und in besonders schweren Fällen auch bis zu zehn Jahren. Steuerkriminalität ist eine ernstzunehmende Belastung für unser Gemeinwohl, die Akzeptanz von Besteuerung und letztlich für alle steuerehrlichen Bürger. Es ist daher zu Recht ein wichtiges staatliches Ziel, Steuerhinterziehung zu unterbinden und ermittelte Steuerstraftäter sachgerecht zu bestrafen. Dies gilt auch für illegale Formen von Kapitalflucht in Offshore-Steueroasen. Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Norbert Walter-Borjans, hat vor geraumer Zeit einen wortgewaltigen Kampf gegen dubiose Steueroasen als politisches Profilierungsthema für sich erkannt. In der Veröffentlichung des Stern vom 11. April 2013 („Nordrhein -Westfalens SPD-Finanzminister Norbert Walter-Borjans zielt im Kampf gegen Steuerbetrug auch auf helfende Banken“) sagt dieser im Interview unter anderem: „Unsere Fahnder machen gute Arbeit. Einzelne Länder haben aber offenbar nur ein begrenztes Interesse daran, Hinweise zu nutzen. (...) Um Geld auf den Kaiman-Inseln zu verstecken, braucht es die Hilfe auch von deutschen Finanzinstituten. Wir müssen klar machen: Wer sich an diesen Geschäften beteiligt, macht sich strafbar und muss auch notfalls damit rechnen, dass seine Lizenz entzogen werden kann.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3200 2 In Schätzungen führender deutscher Medien wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass bis zu 100.000 Deutsche ihr Geld weltweit in entlegenen Steueroasen geparkt haben könnten. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung geht nach den letzten Enthüllungen von einem beträchtlichen Ausmaß des Schwarzgeldbetruges aus. Dem aufmerksamen Blick des Finanzministers und Aufsichtsratsmitglieds von WestLB und Rechtsnachfolger Portigon AG ist dabei sicher nicht entgangen, dass auch die einstige Landesbank WestLB in ihren Geschäftsberichten neben eigenen Standorten in Hongkong, Shanghai und Singapur ebenfalls Tochtergesellschaften oder 100%-ige Beteiligungen in den Destinationen Bermuda (Harrier Capital Management), Curaçao (WestLB Finance Curaçao) oder auf den Cayman Islands (WestLB do Brasil Cayman Ltd.) unterhält. Das internationale SWIFT-Code-Verzeichnis, das weltweit die Identifikation eines Instituts ermöglicht, benennt für die WestLB AG „WELAKYK1“ als Swift für die Destination Cayman Islands in der Hauptstadt George Town. Auch die „Bank List“ der Cayman Islands Monetary Authority weist aktuell zum Stichtag 31. März 2013 Lizenzen für die Portigon AG (No. 75013) und die WestLB (No. 94022) aus – in diesen beiden Fällen übrigens nicht mit einem Hinweis auf Beendigung der Geschäftstätigkeit wie bei verschiedenen anderen dort gelisteten Instituten . Bemerkenswert ist dabei einerseits, dass die Portigon AG eine Niederlassung auf den Cayman Islands unterhält, obwohl diese überhaupt erst seit dem 1. Juli 2012 existiert und ihr dabei von der EU-Kommission klare Beschränkungen ihrer Betätigung auferlegt worden sind. Für Insider ist ferner fraglich, ob von den zuvor genannten Destinationen aus für Kunden ausschließlich legale sowie den jeweils zuständigen Steuerbehörden bekannte Finanztransaktionen abgewickelt worden sind. In hoch komplexen globalen Märkten unterscheiden sich die nationalen Steuersysteme teils erheblich. Diese Differenzen führen regelmäßig zu Konstellationen, in denen sich aufgrund der in den einzelnen Ländern verschiedenen steuerlichen Tatbestände und Rechtsfolgen für grenzüberschreitend tätige Steuerpflichtige trotz einer formalen Übereinstimmung mit dem Steuerrecht teilweise erhebliche steuerliche Vorteile ergeben, die bei rein nationaler Tätigkeit nicht gegeben sind. Der Finanzminister des Landes hat daher verschiedentlich betont, dass er ebenfalls dringenden Reformbedarf bei der Beseitigung von Strategien der legalen Steuervermeidung sieht, wenn diese nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen könnten. Fraglich ist daher, wie die Landesregierung die denkbare Beteiligung der früheren WestLB an internationaler Steuer- oder Regulierungsarbitrage bewertet und zu unterbinden versucht hat. So gehen Branchenkreise beispielsweise davon aus, mit der Pfandbriefbank WestLB Covered Bond Bank plc. in Irland, die heute offenbar der Bad Bank EAA untersteht, sollten auch durch Ausnutzung von Regulierungsarbitrage gezielt Betätigungsgelegenheiten in Niedrigsteuergebieten geschaffen werden oder genutzt worden sein. Für das Parlament ist es daher auch vor dem Hintergrund der proklamierten Zielsetzungen der amtierenden Landesregierung von großem Interesse zu erfahren, welche vollständigen Erkenntnisse dieser im Einzelnen zu Offshore-Finanzgeschäften unter Mitwirkung der früheren WestLB oder ihrer Beteiligungen und Kooperationspartner sowie den Nachfolgern Portigon AG bzw. ggf. EAA vorliegen und wie diese unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu bewerten sind. Folgende Fragen beziehen sich aufgrund des Transformationsprozesses stets auf eine denkbare Beteiligung von WestLB oder Portigon AG oder EAA. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3200 3 1. Welche vollständigen Erkenntnisse zu möglichen Engagements jeglicher Gestaltungsform der WestLB/Portigon AG oder EAA, allen Beteiligungsgesellschaften und sämtlicher Kooperationspartner in Offshore-Steueroasen liegen der Landesregierung im Detail vor? Die WestLB war in der Vergangenheit als international operierende Geschäftsbank an verschiedenen Standorten im Ausland vertreten und dort auch an Gesellschaften beteiligt. Diese Gesellschaften dienten der Refinanzierung der Bank oder der Unterstützung bei der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben als Geschäftsbank. Die Beteiligung an derartigen Gesellschaften entspricht gängiger Praxis vergleichbarer deutscher Kreditinstitute. Die Geschäftsaktivitäten dieser hier in Rede stehenden Gesellschaften waren Gegenstand der Prüfungen deutscher und lokaler Behörden und gaben zu Beanstandungen keinerlei Anlass. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Auflagen infolge der Phoenix-Transaktion im Jahre 2008 wurden und werden die internationalen Standorte der ehemaligen WestLB entsprechend den jeweils gültigen lokalen (aufsichts-)rechtlichen Vorgaben aufgegeben. „Traditionelles“ Bankgeschäft wird nicht mehr getätigt. Das zukünftige Standortnetz der Portigon ist in Umsetzung der EU-Entscheidung vom 20.12.2011 allein auf die neue Aufgabenstellung als Service- und Portfoliomanager ausgerichtet. 2. Mit welchen Standorten, Strategien und Finanzprodukten haben die WestLB/Portigon AG oder EAA, ihre Beteiligungsgesellschaften oder Kooperationspartner jeweils denkbare Formen der Steuer- oder Regulierungsarbitrage im Ausland anderen ermöglicht bzw. selbst genutzt? (bitte vollständige Dokumentation ) Eine vollständige Dokumentation ist nicht möglich. Zu den in der Kleinen Anfrage sowie der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Witzel vom 13.05.2013 zu dem Thema „Geschäftsdaten zu Offshore-Aktivitäten von WestLB, Portigon AG oder EAA – Wie haben sich in den letzten Jahren Beschäftigtenzahl, Umsatzvolumina und der Geschäftszweck bei den aktuell noch gelisteten Beteiligungen in Offshore-Destinationen jeweils entwickelt?” (Drs. 16/2905) genannten Gesellschaften und deren Geschäftszweck auf den Cayman Islands, auf den Bermudas, auf Curaçao sowie zur Covered Bond Bank plc in Dublin liegen der Landesregierung folgende Informationen vor: a) Die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der WestLB do Brasil Cayman Limited umfassten Handelsfinanzierungen für brasilianische Unternehmen sowie Derivatetransaktionen mit Geschäftspartnern im Zusammenhang mit Handels- und Projektfinanzierungen. Bei der Firma handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Banco WestLB do Brasil S.A. Hintergrund für die Gesellschaftskonstruktion ist, dass in Brasilien gesetzliche Restriktionen für die Vergabe von Fremdwährungsdarlehen bestehen. Kunden der Banco WestLB do Brasil S.A., die Güter auf dem Weltmarkt in anderer Währung als den brasilianischen Real kreditfinanziert erwerben wollen, können mit Hilfe der WestLB do Brasil Cayman Limited vollumfänglich aus einer Hand bedient werden. Die WestLB do Brasil Cayman Limited hat keine Beschäftigten ; sie wird von der Banco WestLB do Brasil S.A. betreut. Ihr Jahresüberschuss belief sich in 2010 auf 3.871 TUSD, in 2011 auf 7.147 TUSD und in 2012 auf 5.405 TUSD. Die WestLB do Brasil Cayman Limited gehört zwar formal noch zum Portigon-Konzern, aber sie befindet sich samt ihrer Muttergesellschaft Banco WestLB do Brasil S.A. aktuell im Verkauf . Käufer ist die Mizuho Corporate Bank. Der Abschluss der Verkaufstransaktion, das sogenannte Closing, steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der brasilianischen Zentralbank. Die Unternehmensführung der Banco WestLB do Brasil S.A. unterliegt bis zum Closing engen Vorgaben, die im Kaufvertrag festgelegt wurden. Die bis zum Closing LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3200 4 erwirtschafteten Erträge erhöhen den Kaufpreis; er ist an die Erste Abwicklungsanstalt abzuführen . In der Zeit der heutigen Landesregierung ist die WestLB vom Markt genommen und die brasilianische Tochter verkauft worden. Das Tochterunternehmen ist quasi verkauft, aber noch nicht abgeholt. In der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung gab es die WestLB noch und die Tochter war nicht verkauft. b) Die Vertretung auf den Cayman-Inseln diente in der Vergangenheit der Verbuchung von bestimmten Geschäften, die dort aufsichtsrechtlich günstiger behandelt werden konnten als in den USA, aber in der gleichen Zeitzone wie die Niederlassung New York betreut werden konnten. Der Zweck ist inzwischen entfallen; sie wird im Zuge der EU-Entscheidung vom 20.12.2011 geschlossen. Aufsichtsrechtlich hatte die Gründung der Niederlassung folgenden Hintergrund: Die WestLB AG hat – wie andere Geschäftsbanken ebenfalls - eine Vertretung auf den Cayman Islands gegründet, um eine Mindestreserve auf Einlagen in US-Dollar zu vermeiden. Die Lizenz auf den Cayman Islands wurde im Jahr 1975 gewährt. Im gleichen Jahr erhielt die WestLB vom New York State Superintendent of Banks eine Lizenz, um in New York als Geschäftsbank aktiv zu werden. Die US-Aufsicht ist über die Vorgehensweise unterrichtet. Die Notwendigkeit , eine Mindestreserve auf Einlagen in US-Dollar zu halten, gilt in den USA auch heute noch für Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als 7 Tagen. c) Die WestLB Finance Curaçao N.V. - heute als ‚Portigon Finance Curaçao‘ firmierend - wurde 1988 gegründet und diente der Kapitalbeschaffung für den WestLB-Konzern. Bis 2002 wurden zahlreiche Anleihen begeben, die teilweise bis 2041 laufen. Die aus den Anleihenemissionen resultierenden Mittel wurden an die WestLB weitergeleitet. Aktuell existieren noch 23 Anleihen mit einem Gesamtvolumen von umgerechnet rund 1,1 Mrd. EUR. Es ist weder geplant, die Portigon Finance Curaçao N.V. künftig zu Refinanzierungszwecken zu verwenden noch sie kurzfristig abzuwickeln, da sie als Emittentin der Anleihen nach wie vor existent sein muss. Die Gesellschaft hat keine Beschäftigten, sondern wird durch einen Dienstleister betreut. Ihr Jahresüberschuss belief sich in 2010 auf 489 TEUR und in 2011 auf 515 TEUR. Die Zahlen für 2012 liegen noch nicht vor. Sie verwaltet lediglich den sukzessiven Abbau der Anleihen, so wie sie das auch zwischen 2005 und 2010 getan hat, ohne dass das zu Aktivitäten der damaligen Landesregierung geführt hätte. d) Die Harrier Capital Management Ltd., Bermuda wurde 2004 im Rahmen einer größeren Portfoliotransaktion miterworben. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits in Bermuda ansässig. Sie hält bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Software-Applikationen zur Bewertung strukturierter Wertpapierportfolien. Sie hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 keine Erträge generiert und aktuell befindet sie sich in der Abwicklung. Die Gesellschaft verfügt über keine Beschäftigten. e) Die WestLB Covered Bond Bank plc in Dublin wurde 2002 als 100%ige Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer Public Limited Company gegründet. Der Geschäftszweck der Gesellschaft war beschränkt auf den Ankauf von verbrieften und unverbrieften Forderungen öffentlich-rechtlicher Schuldner sowie deren Refinanzierung durch die Emission von gedeckten Anleihen, Commercial Papers und Medium Term Notes (MTNs) sowie kurzfristigen Geldmarkt- und Repo-Geschäften. Die Gesellschaft wurde im Rahmen der Erstbefüllung im Jahr 2010 per Abspaltung auf die Erste Abwicklungsanstalt übertragen. f) Die WestCommodities Limited, Cayman Islands wurde 2001 gegründet, um als weiterer Vertragspartner bei besonderen Handelsfinanzierungen fungieren zu können, falls der ur- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3200 5 sprüngliche Abnehmer von der durch die WestLB vorfinanzierten Ware ausfallen würde. In der Vergangenheit ist der Fall nie eingetreten. Da die WestCommodities Limited in den letzten Jahren nicht aktiv eingeschaltet werden musste, hat sie in den Jahren 2010, 2011 und 2012 keine Umsätze generiert. Aktuell ist die Gesellschaft noch bei drei laufenden Handelsfinanzierungen als potentieller Vertragspartner eingebunden. Mit Rücksicht auf die Laufzeit der Handelsfinanzierungen kann die Gesellschaft bis Ende 2014 beendet werden. Die WestCommodities Limited verfügt über keine eigenen Beschäftigten, sondern wird von Trustees geführt. 3. Zu jeweils welchen Zeitpunkten sind, differenziert nach den einzelnen Sachver- halten und Gesellschaften, jeweils letztmalig Geschäftsaktivitäten oder Geschäftsvorfälle bei den in den Fragen 1 und 2 angesprochenen Komplexen erfolgt ? Siehe Frage 2 4. Welche einzelnen konkreten Maßnahmen im Detail hat die Landesregierung oder ihr Finanzminister, differenziert nach den jeweiligen Entscheidungszeitpunkten, präventiv ergriffen, um eine mögliche Rolle der WestLB/Portigon AG oder der EAA im Zusammenhang mit unerwünschten oder unzulässigen Steuerpraktiken zu vermeiden? Hinweise zu unerwünschten oder unzulässigen Steuerpraktiken liegen der Landesregierung nicht vor. In die Amtszeit der gegenwärtigen Landesregierung fallen ausschließlich Maßnahmen des Rückzugs aus dem Bankgeschäft. Inwieweit die bis dahin insbesondere in der Zeit der Vorgängerregierung praktizierten Maßnahmen ausreichend waren, könnte Gegenstand der kommenden Untersuchungen zur WestLB sein. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Befürchtungen von Insidern, dass es über Einzelfälle hinaus unter Mitwirkung der WestLB AG in der Vergangenheit möglicherweise häufiger zu Fällen rechtswidriger Steuerflucht gekommen sein könnte ? Hinweise bezüglich einer möglichen Mitwirkung der WestLB AG in Fällen von rechtswidriger Steuerflucht liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landesregierung hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass in den Landesbeteiligungen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Selbst Engagements an Offshore-Standorten können von rechtlich nicht zu beanstandenden Gründen getragen sein. Es gibt nach Angaben der Portigon AG sachliche Gründe für die Aktivitäten in den genannten Offshore-Steueroasen. Die WestLB AG war eine international tätige Großbank. Insofern hat sie wie andere Großbanken auch internationale Standorte für ihre Geschäftstätigkeit genutzt, was nicht gleichzusetzen ist mit rechtswidriger Steuerflucht.