LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3201 06.06.2013 Datum des Originals: 06.06.2013/Ausgegeben: 11.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1242 vom 9. Mai 2013 des Abgeordneten Dr. Hachen CDU Drucksache 16/2947 Wie gestaltet sich die Verteilung zusätzlicher Mittel und Stellen im Rahmen des Ausgleichsbedarfs nach § 10 des Entwurfs der VO zu § 93 Abs.2 SchulGNRW in den Haushalten der Jahre 2012 und 2013? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1242 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der Vorlage 16/821 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein -Westfalen1 zu entnehmen ist, soll der in § 10 der geplanten Verordnung zu § 93 Abs.2 SchulGNRW geregelte Ausgleichsbedarf durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung gesteuert werden. Das Schulministerium wird hierbei befugt, im Rahmen einer Ermessensentscheidung den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden zusätzliche Stellen oder Mittel zuzuweisen. Der für diese Ausgleichszuweisungen erforderliche Sachverhalt, nach dem es im Ermessen des Schulministeriums liegt, ob durch eine Stellen- oder Mittelzuweisung der Ausgleichsbedarf an Personal und finanziellen Mitteln gedeckt wird, liegt, ist in § 10 Abs.1-3 der Verordnung wie folgt aufgeführt: Abs. 1 Nr.1: In Fällen von langfristigen Erkrankungen und Mutterschutz, sowie einer Vertretungsreserve Grundschule. 1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-821.pdf?von=1&bis=0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3201 2 Abs. 1 Nr.2: Tätigkeit von Lehrkräften, die ansonsten als Fachleiterinnen oder Fachleiter an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung tätig sind. Abs. 1 Nr.3: im Falle von Personalratstätigkeiten der zu vertretenden Person und der Tätigkeit in einer Schwerbehindertenvertretung in Höhe der gewährten Anrechnungsstunden. Abs. 2: Im Falle von Rückgewährung von Vorgriffsstunden, Fortbildung und Qualifikation, Medienberatung und Datenschutz, zur Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Praxiselementen nach dem Lehrerausbildungsgesetz, und neuerdings unter anderem zur Unterstützung des Inklusionsprozesses. Abs. 3: Im Regelfall für Schulen der Sekundarstufen I und II, Förderschulen und Schulen für Kranke zur Entlastung von Schulen mit besonderen Problemen und Belastungen, und zum Ausgleich für Aufgaben der inneren Schulentwicklungen. 1. Wie sind im Haushaltsjahr 2013 – im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 - Mittel für den Ausgleichsbedarf aufgeschlüsselt und vergeben worden? (Bitte differenziert und tabellarisch für die in § 10 Abs. 1-3 genannten Kategorien - Vertretungsunterricht für langfristig Erkrankte und Fälle des Mutterschutzes sowie Vertretungsreserve Grundschule, Fachleitertätigkeit, Personalratstätigkeiten , Rückgewährung von Vorgriffsstunden, Fortbildung und Qualifikation, Medienberatung und Datenschutz, Betreuung von Praktikanten, Unterstützung Inklusion , Entlastung von Schulen mit besonderen Problemlagen und Ausgleich für Aufgaben der inneren Schulentwicklung - angeben) Die Zuweisung der Stellen für die oben genannten Ausgleichsbedarfe ist in der Anlage getrennt nach Schulformen und getrennt nach Bezirksregierungen für das Schuljahr 2012/2013 (Stand zum 1.8.2012) und für das Schuljahr 2013/2014 (Stand Eckdaten der Stellenzuweisung ) aufgeführt. Die Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht sind wie folgt auf die Bezirksregierungen verteilt : Haushaltsjahr Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster 2012 9.498.000 € 5.583.000 € 12.975.000 € 10.972.000 € 6.834.000 € 2013 vorläufig 5.142.000 € 3.052.000 € 6.936.000 € 6.005.000 € 3.715.000 € Die Mittel können durch die Bezirksregierungen eigenverantwortlich und schulformübergreifend flexibel bewirtschaftet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3201 3 2. Wurden für den Ausgleichsbedarf in den Haushalten 2012 Mittel aus anderen Haushaltskategorien des Haushalts für das Schulministerium NRW herausgelöst ? (Wenn ja, bitte einzeln mit dem jeweiligen Betrag nennen) Nein. 3. Wurden für den Ausgleichsbedarf in den Haushalten 2013 Mittel aus anderen Haushaltskategorien des Haushalts für das Schulministerium NRW herausgelöst ? (Wenn ja, bitte einzeln mit dem jeweiligen Betrag nennen) Nein.