LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3203 07.06.2013 Datum des Originals: 06.06.2013/Ausgegeben: 12.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1235 vom 9. April 2013 des Abgeordneten Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/2940 Sind pauschale Ausgabenreduzierungsansätze im Haushalt, bzw. im Haushaltssicherungskonzept mit den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit in Einklang zu bringen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1235 mit Schreiben vom 6. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminsiter beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Haushalt der Stadt Bielefeld weist nach den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 in der Ergebnisrechnung ordentliche Erträge von rund 957 Millionen Euro, bei ordentlichen Aufwendungen von rund 1,052 Milliarden Euro ein Defizit von rund 86,9 Millionen Euro auf. Die Stadt Bielefeld als HSK-Kommune ist gehalten auf einen Haushaltsausgleich hinzuwirken. Acht Millionen Euro sollen zwischen 2014 und 2016 eingespart werden (im Jahr 2014 4 Mio. €, im Jahr 2015 weitere 2 Mio. € und im Jahr 2016 wiederum weitere 2 Mio. €). Problematisch ist, dass diese Summe mit keinem einzigen Cent real hinter legt ist. Der Oberbürgermeister hat bislang nicht erläutert, an welcher Stelle konkret Einsparungen vorgenommen werden sollen. Erst im November soll die Verwaltung Vorschläge unterbreiten . Der Haushaltsentwurf geht somit von falschen Grundlagen aus. Die Finanzprobleme bleiben ungelöst, weil die gesamte Planung auf unrealistischen Planansätzen basiert , so dass die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit nicht gewahrt wird. Dennoch wurden der Haushalt und die HSK-Maßnahmen in der Ratssitzung vom 7.3.2013 beschlossen . Ferner wurde auch ein Haushaltsbegleitbeschluss 2013 (DS-Nr. 5329/2009- 2014/1) mit den Ausgabenreduzierungsansätzen beschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3203 2 Trotzdem hat die Bezirksregierung Detmold eine Genehmigung des Haushaltes in Aussicht gestellt. Ziel der Erlasse des Innenministeriums soll eigentlich sein, den Kommunalaufsichtsbehörden einen einheitlichen Maßstab für ihre Aufsichtspraxis und den Kommunen einen klaren Orientierungsrahmen zu geben. Die Bezirksregierung Detmold hingegen hat dieses Vorgehen, welches gegen die grundsätzlichen Vorgaben spricht, akzeptiert. 1. Ist es rechtlich zulässig, pauschale Summen der Aus-gabenreduzierung im Haushalt einer HSK-Kommune zu benennen ohne diese inhaltlich zu konkretisieren ? 2. Darf die konkrete Ausgabenreduzierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfol- gen? Grundsätzlich ist es erforderlich, HSK-Maßnahmen detailliert zu formulieren, soweit dies bei einer Planung über eine maximal zehnjährige HSK-Laufzeit möglich ist. Die Kommunalaufsichtsbehörde entscheidet im Rahmen der HSK-Genehmigung hierüber in eigener Zuständigkeit . Soweit im Einzelfall z.B. unvorhergesehene Einnahmeausfälle neue Konsolidierungsanstrengungen bedingen, kommt der verlässlichen, belastbaren Ausarbeitung dieser Maßnahmen Priorität zu. Im Verlauf des gesetzlichen Konsolidierungszeitraumes ist es nicht untypisch, dass sich geplante Ausgabenreduzierungen über eine Reihe von Haushaltsjahren verteilen. Maßgeblich für die Genehmigungsfähigkeit des HSK sind in diesen Fällen eine seriöse auf anerkannten Grundlagen beruhende Planung der vorgesehenen Maßnahmen und realistische Umsetzungsmöglichkeiten . Die Kommunalaufsichtsbehörde hat es hierbei in der Hand, durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung eine zeitnahe Konkretisierung im Verlauf des Konsolidierungszeitraumes sicherzustellen . 3. Durfte die Bezirksregierung Detmold trotz nur pauschaler Ausgabenreduzie- rungsansätze eine Genehmigung des Haushalts und der HSK-Maßnahmen in Aussicht stellen? Die frühzeitige Beratung einer Kommune und das konsequente Einfordern notwendiger, ergänzender Konsolidierungsmaßnahmen durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gehört zu den Aufgaben einer modernen Kommunalaufsichtsbehörde. Eine abschließende Entscheidung über das HSK der Stadt Bielefeld ist noch nicht getroffen. Zu welchem Zeitpunkt die Konkretisierung der Ausgabereduzierungen oder Einnahmeverbesserungen eingefordert wird, bleibt der abschließenden Prüfung des HSK durch die Bezirksregierung Detmold vorbehalten.