LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3213 10.06.2013 Datum des Originals: 10.06.2013/Ausgegeben: 13.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1216 vom 2. Mai 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/2867 Regionalagentur Ländlicher Raum Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1261 mit Schreiben vom 10. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage SPD und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine sogenannte Regionalagentur Ländlicher Raum einzurichten: „In diesem Zusammenhang werden wir mit einer „Regionalagentur Ländlicher Raum“, die sich an alle Akteure im ländlichen Raum richten wird, den Ideenaustausch, die Fortbildung und Beratung für die Angelegenheiten des ländlichen Raums fördern und intensivieren sowie die Kooperation der Leader-Regionen und der Naturparke stärken.“ (Auszug aus Koalitionsvertrag , Seite 54) Bis heute gibt es keine Klarheit darüber, was diese Agentur eigentlich konkret machen soll. Auf der Homepage des Umweltministeriums gibt es eine Stellenausschreibung – für eine Referentin bzw. einen Referenten - zu dieser Regionalagentur. 1. Was sind die konkreten Aufgaben dieser Regionalagentur? Kernaufgaben der vorgesehenen Regionalagentur sind im Text der Kleinen Anfrage aus dem Koalitionsvertrag mit „den Ideenaustausch, die Fortbildung und Beratung für die Angelegenheiten des ländlichen Raums fördern und intensivieren sowie die Kooperation der LeaderRegionen und der Naturparke stärken“ zutreffend zitiert. In welcher Ausdifferenzierung die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3213 2 spätere Arbeit der Agentur entsprechend dieser Vorgaben konzipiert wird und welche weiteren Schwerpunkte ggfs. hinzukommen sollen, um zielführend drängende Fragestellungen und aussichtsreiche Entwicklungsziele für die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen aufzugreifen , wird noch zu erarbeiten sein. Ein wichtiges Ziel wird auch sein, die Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu stärken und ggf. vorhandende Defizite anzugehen. Dafür werden Einschätzungen und Anregungen von maßgeblichen Akteuren in ländlichen Räumen von NRW ebenso einbezogen wie Erfahrungen von Regionen außerhalb von NRW. 2. Werden bzw. wurden für diese Agentur neue Stellen geschaffen? 3. Falls zutreffend, wie viele Stellen werden bzw. wurden geschaffen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Zur Organisationsform der Agentur sind Entscheidungen noch nicht getroffen worden. Sie können, einschließlich der Frage möglicher Stellen, erst im Zusammenhang mit der weiterführenden Klärung von Aufgaben, Ausrichtung und von Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Organisationsweisen erfolgen. Das zuständige Referat im MKULNV bearbeitet Grundsatzfragen ländlicher Räume, koordiniert die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums in NRW, bereitet dazu aktuell die neue Förderperiode 2014-2020 vor und erarbeitet in diesem Rahmen das Konzept für eine Regionalagentur . Für diese Vorbereitungsaufgaben sowie für die Aufarbeitung von Themen, die als Grundsatzfragen ländlicher Entwicklung in Nordrhein-Westfalen im Referat bearbeitet werden, wird durch Ausschreibung derzeit eine Referentin / ein Referent befristet für die Dauer von zwei Jahren gesucht. 4. Welche jährlichen Ausgaben werden insgesamt für die Regionalagentur anfallen (bitte Benennung der Haushaltstitel)? Die finanzielle Unterlegung der Regionalagentur bleibt zukünftigen Haushaltsberatungen für 2014 vorbehalten. Daher können weder jährliche Ausgaben noch Haushaltstitel zum jetzigen Zeitpunkt benannt werden. Eine wesentliche Größe wird in diesem Zusammenhang auch die Ausgestaltung der nächsten Förderperiode der EU-Strukturförderung sein.