LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3215 10.06.2013 Datum des Originals: 07.06.2013/Ausgegeben: 13.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1229 vom 10. Mai 2013 der Abgeordneten Daniela Schneckenburger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2929 Kleine Anfrage an die Landesregierung zur steigenden Anzahl von Zwangsräumungen in Nordrhein-Westfalen Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1229 mit Schreiben vom 7. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die von der Bundestagsmehrheit von CDU/CSU und FDP beschlossene Mietrechtsnovelle sieht ab dem 1. Mai 2013 auch eine „Zwangsräumung im Eilverfahren“ vor. Eine Regelung, die sich auf die prozentual geringe Anzahl von Fällen eines von Anfang an betrügerisch angelegten Handelns bezieht, führt damit jedoch dazu, dass der angemessene Rechtsschutz derer aus den Augen verloren geht, die im Laufe ihres Mietverhältnisses aus einer Notsituation heraus zahlungsunfähig werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sieht insbesondere in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten eine Tendenz zu mehr Zwangsräumungen. Sie spricht von bundesweit 106.000 Personen, die von einem Wohnungsverlust bedroht sind. 1. Wie haben sich in Nordrhein-Westfalen die aktuellen Zahlen der wohnungslosen Personen beziehungsweise Haushalte gegenüber den Jahren 2011, 2007 und 2002 entwickelt? In Nordrhein-Westfalen wird jährlich zum Stichtag 30. Juni eine Erhebung über die Obdachlosigkeit durchgeführt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Rahmen dieser Obdachlosen- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3215 2 statistik bis einschließlich zum Stichtag 30.06.2009 nur solche Personen erfasst wurden, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden befasst sind. Erst seit der Weiterentwicklung der statistischen Erhebung zu einer Integrierten Wohnungsnotfallstatistik zum 30.06.2011 werden neben kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen bzw. Haushalten auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind oder zumindest den Fachberatungsstellen als wohnungslos bekannt sind. Insoweit ist ein Vergleich der sich aus der Statistik seit 2011 ergebenden Wohnungslosenzahlen nur bedingt mit den Zahlen früherer Erhebungen möglich. Des Weiteren konnte bei der Erhebung 2012 die Rücklaufquote der Abfrage gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich erhöht werden. Bei der Interpretation der Zahl der Wohnungslosen 2012 im Vergleich zum Vorjahr ist folglich zu beachten, dass die Zahlen für 2012 auch die bessere Erfassung der Wohnungslosigkeit widerspiegeln. Obdachlose Personen zum jeweiligen Stichtag 30.6.: Kommunal / ordnungsrechtlich untergebrachte Woh- nungslose Wohnungslose Personen bei freien Trägern 2002 22.163 nicht erfasst 2007 13.807 nicht erfasst 2011 10.132 6.316 2012 10.920 7.313 2. Welche regionalen Schwerpunkte bei Zwangsräumungen sind in NRW erkenn- bar? Der Landesregierung liegen weder Erkenntnisse zur Anzahl noch zu etwaigen regionalen Schwerpunkten von Zwangsräumungen in Nordrhein-Westfalen vor. 3. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen einer steigenden An- zahl von Zwangsräumungen beziehungsweise einer steigenden Anzahl wohnungsloser Personen und der angespannten Marktsituation in bestimmten Kommunen in NRW? Im Rahmen der Integrierten Wohnungslosenstatistik werden die der Wohnungslosigkeit der jeweiligen Personen zu Grunde liegenden Ursachen nicht erhoben. Insoweit ist eine Aussage hinsichtlich eines qualitativen bzw. quantitativen Zusammenhangs zwischen einer steigenden Anzahl von Zwangsräumungen und der Anzahl wohnungsloser Personen nicht möglich . 4. Plant die Landesregierung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der „Zwangsräumung im Eilverfahren“ die 1. Mai 2013 in Kraft tritt, einen verstärkten fachlichen Austausch? Ein fachlicher Austausch ist derzeit nicht geplant. Die Auswirkungen bleiben zunächst abzuwarten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3215 3 5. In welchen Kommunen Nordrhein-Westfalens sind die Strukturen der Wohnungslosenhilfe Teil des wohnungspolitischen Handlungskonzeptes oder mit einem solchen Konzept verknüpft? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.