LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3219 11.06.2013 Datum des Originals: 10.06.2013/Ausgegeben: 14.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1233 vom 30. April 2013 der Abgeordneten André Kuper und Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/2938 Personalausstattung der Niederlassung Bielefeld von Straßen.NRW Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1233 mit Schreiben vom 10. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landrat des Kreises Gütersloh äußerte sich zuletzt besorgt über die nach seinem Eindruck mangelhafte Personalausstattung der Niederlassung Bielefeld des Landesbetriebes Straßenbau, welche die Baustelle zum Lückenschluss der BAB 33 im Kreis Gütersloh koordiniert . So habe sich bereits Ende letzten Jahres dieser Eindruck aus Gesprächen mit Bauunternehmen ergeben und werde verstärkt durch Informationen über die nicht oder nicht zeitgerechte Wiederbesetzung freiwerdender Stellen, insbesondere auf Projektleiterebene. Dieses wichtige Infrastrukturprojekt steht in der Region aufgrund seiner Wichtigkeit unter besonderer Beobachtung, so dass Probleme bei der Baufortführung besonders schnell auffallen . Denn solche Probleme können im Zeitrahmen dieses Großprojektes schnell enorme Zeitverzögerungen nach sich ziehen. Eine entsprechende Anfrage des Landrates in der Hauptstelle des Landesbetriebes Straßenbau in Gelsenkirchen wurde zwar freundlich aber inhaltlich unergiebig beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3219 2 1. Wie ist aktuell die Personalausstattung der Niederlassung Bielefeld des Landesbetriebes Straßenbau? Die IST-Besetzung der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe beträgt zum Stichtag 15. Mai 2013 340,33 Vollzeitäquivalente. Die Personalausstattung der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe ist ausreichend, um in Kombination mit Vergaben an Ingenieurbüros die angestrebten Ziele zu erreichen. 2. Für welchen Zeitraum waren bzw. sind Projektleiterstellen unbesetzt? Die Projektgruppenleiterstelle A 30 ist seit dem 1. Februar 2013 nicht mehr besetzt. Die Stelle ist zwischenzeitlich intern und extern ausgeschrieben worden. Derzeit läuft das Personalauswahlverfahren . Die Projektleiterstelle des höheren Dienstes in der Abteilung Planung ist seit dem 1. Dezember 2012 nicht besetzt. Auch diese Stelle befindet sich derzeit im Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren . Die Projektleiterstelle des höheren Dienstes in der Abteilung Bau ist seit dem 1. Februar 2013 nicht besetzt. Die Stelle wurde zunächst landesbetriebsintern ausgeschrieben. Da auf die interne Stellenausschreibung keine Bewerbungen eingingen, wurde der Dienstposten Anfang April 2013 extern ausgeschrieben. Auch hier läuft das Stellenbesetzungsverfahren. Im Übrigen sind in der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe alle weiteren Projektleitungen des gehobenen Dienstes in den Abteilungen Planung und Bau besetzt. 3. Wieso gibt es bei solchen Großprojekten keine adäquate Vertretung auf Projekt- leiterebene? Die Vertretung der Projektleitungen ist sichergestellt. 4. Wie weit ist die Baustelle zum Lückenschluss der A 33 im Verhältnis zum Zeit- plan? Die rechtzeitige Fertigstellung des Lückenschlusses ist aktuell nicht in Gefahr. 5. Worauf beruhten sonstige Verzögerungen und Probleme seit dem Spatenstich? Für den Abschnitt Halle/Steinhagen – AS Borgholzhausen liegt ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss seit dem 6. November 2012 vor. Spatenstich für diesen Abschnitt war am 17. Dezember 2012. In diesem Abschnitt kam es bisher noch zu keiner Verzögerung. Jedes Großvorhaben ist allerdings mit Risiken verbunden, die zu unerwünschten Verzögerungen führen können. Hierzu zählen Unwägbarkeiten wie Witterungsbedingungen, Klagen im Vergabeverfahren oder Verzögerungen im Grunderwerb und vor allem eine auf den zügigen Abschluss der Bauarbeiten ausgerichtete ausreichende Bereitstellung von Finanzmitteln. Der Landesbetrieb Straßenbau ist bemüht, auf alle diese Unwägbarkeiten durch Anpassung der Baudisposition rechtzeitig zu reagieren.