LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/324 23.07.2012 Datum des Originals: 17.07.2012/Ausgegeben: 26.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 48 vom 12. Juni 2012 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/87 Flächennutzung: Wenn die Wirklichkeit nicht passt, wird die Statistik abgeschafft Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 48 mit Schreiben vom 17. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Über die Entwicklung der Nutzung der Flächen im Land NRW werden von der Landesregierung , den Flächennutzern und den sogenannten „Freiraumschützern“ nach wie vor unterschiedliche Angaben gemacht. Offensichtlich hat meine Kleine Anfrage vom 28. Juli 2011 (DS 15/2615) und die Antwort der Landesregierung vom 27.09.2011 (DS 15/2899) dazu geführt, im Statistischen Jahrbuch 2011 auf diese, für die politische Diskussion elementar wichtigen Daten, zu verzichten. Da für die Verkehrs-, Gelände- und Freiflächen zwischen den Jahren 2008 und 2009 nur 4 ha täglich in Anspruch genommen wurden, wurde dieser statische Nachweis offensichtlich eingestellt. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! 1. Welches sind die Daten „Katasterfläche am 31.12.2010 nach Nutzungsarten der Vermessungsverwaltung und Verwaltungsbezirken“ für das Jahr 2010 nachdem diese Daten, wie für das Jahr 2009 im „Statistischen Jahrbuch NRW 2010 (Seite 36ff.) ermittelt sind? Die Daten der „Katasterfläche am 31.12.2010 nach Nutzungsarten der Vermessungsverwaltung und Verwaltungsbezirken“ sind wie in den Vorjahren im „Statistischen Jahrbuch Nordrhein -Westfalen, Ausgabe 2011, auf den Seiten 36 - 39 veröffentlicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/324 2 Umfangreicheres Datenmaterial enthält der jeweils jährlich erscheinende Statistische Bericht „Bodenflächen in Nordrhein-Westfalen nach Art der tatsächlichen Nutzung“, z. B. Ausgabe 2011, Ergebnisse der Flächenerhebung am 31. Dezember 2010 (im Internet verfügbar unter https://webshop.it.nrw.de/gratis/C179%20201100.pdf). Außerdem sind die Daten in der Landesdatenbank öffentlich zugänglich (https://www.landesdatenbank.nrw.de). 2. Wie begründet die Landesregierung die Änderungen bei den Flächennutzungen im Jahr 2010 zu den Flächennutzungen in den Vorjahren 2008 und 2009 (siehe o. g. Kleine Anfrage)? Die Zunahme der Gebäude- und Freifläche ist im Jahr 2009 (31.12.2008 – 31.12.2009) – vermutlich aufgrund der wirtschaftlichen Lage – auf 1,0 ha/Tag zurückgegangen; im Jahr 2010 ist sie aber wieder auf 3,7 ha/Tag angestiegen – das entspricht dem Wert für 2008 (3,8 ha/Tag) und dem Durchschnitt der Jahre 2005 – 2010. Die Zunahme der Verkehrsfläche liegt 2010 mit 2,9 ha/Tag in der gleichen Größenordnung wie 2009 (3,0 ha/Tag). Ein deutlicher Rückgang von 4,9 ha/Tag (2009) auf 3,5 ha/Tag ist bei den Erholungsflächen zu beobachten. Dem Ziel der Landesregierung, die Flächeninanspruchnahme auf 5 ha/Tag zu begrenzen, liegt der Indikator „Tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aus der 2002 veröffentlichten „nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung“ der Bundesregierung zugrunde . Dieser enthält auch Betriebs- und Erholungsflächen. Insgesamt ergibt sich damit eine Flächeninanspruchnahme von 9,2 ha/Tag (2009) bzw. 11,5 ha/Tag (2010). Nach einem langjährigen Durchschnitt von 15 ha/Tag ist damit allenfalls die Hälfte des Weges zum Ziel zurückgelegt . 3. Auf welchen Flächen der amtlichen Statistik (Gebäude- und Freiflächen, Betriebs- flächen, Erholungsflächen, Verkehrsflächen, Landwirtschaftsflächen, Waldflächen, Wasserflächen, Flächen anderer Nutzung) liegen natur- oder artenschutzrechtliche Bindungen/ Widmungen? Die natur- oder artenschutzrechtliche Bindung / Widmung eines Flurstücks wird in der amtlichen Flächenstatistik nicht erfasst.