LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/325 23.07.2012 Datum des Originals: 19.07.2012/Ausgegeben: 26.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 53 vom 12. Juni 2012 der Abgeordneten Volker Jung, Daniel Sieveke, Hubertus Fehring und André Kuper CDU Drucksache 16/92 Wie steht es um das Demokratieverständnis der Landesregierung beim Thema Nationalpark ? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 53 mit Schreiben vom 19. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 20. Mai 2012 hat der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel (Bündnis90/Die Grünen ), im Rahmen einer Nationalpark-Infomesse beim „Tag der Parke“ in Bad Lippspringe eine Bürgerbefragung zu einem möglichen Nationalpark im südlichen Ostwestfalen-Lippe mit Verweis auf das Ergebnis der Landtagswahl abgelehnt. Das Wahlergebnis sei für ihn in diesem Zusammenhang „eine Bürgerbefragung schlechthin“ gewesen, wird er von den Tageszeitungen „Neue Westfälische“ und „Westfälisches Volksblatt“ (beide am 21. Mai) zitiert. Das Wahlergebnis vom 13. Mai 2012 zeigt allerdings, dass in den betroffenen Kreisen jeweils klare Mehrheiten entweder CDU-Kandidaten als ausgewiesene Naturpark-Befürworter bzw. SPD-Kandidaten als Befürworter einer Bürgerbefragung gewählt haben. Drei der vier betroffenen Kreise haben sich gegen einen Nationalpark ausgesprochen. 33.000 Bürger haben sogar ihre Unterschrift gegen einen Nationalpark in der Region gegeben. Parallel dazu wird berichtet, dass die Nationalpark-Planungen einen Streitpunkt der rotgrünen Landesregierung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darstellen. Umweltminister Remmel wolle den Nationalpark – ohne Bürgerbefragung – durch einen Flächentausch mit dem Landschaftsverband Lippe errichten, die SPD sei angeblich für eine Bürgerbeteiligung – in welcher Form allerdings, bleibt fraglich. Ungeachtet dieser offenen Fragen soll den Planungen zufolge die Senne in jedem Fall zum Nationalpark erklärt werden (Vgl. „Westfalen -Blatt“ vom 31. Mai 2012). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/325 2 1. Wie sieht der zeitliche Fahrplan der Landesregierung zur Errichtung eines Nationalparks in Ostwestfalen-Lippe aus? Die Landesregierung wird die Einrichtung des Nationalparks Senne-Egge/Teutoburger Wald gemäß einstimmigem Landtagsbeschluss von April 2005 in dieser Legislaturperiode weiter vorantreiben. Die Einrichtung des Nationalparks Senne wird unter Federführung des Landes vorangebracht. Hier sind insbesondere auch militärische Belange der derzeitigen Nutzer zu berücksichtigen. Da die Abzugsplanung der britischen Streitkräfte und die Neustrukturierung der Bundeswehr noch andauern, kann für den geplanten Nationalpark Senne derzeit noch keine konkrete Zeitplanung dargelegt werden. Die Initiative zur Einrichtung eines Nationalparks Teutoburger Wald sowie die Federführung bei der vorbereitenden Planung des Nationalparks liegen beim Kreis Lippe. Derzeit laufen folgende wichtige Prozesse im Zusammenhang mit dem geplanten Nationalpark Teutoburger Wald unter Federführung des Kreises Lippe: 1. Der Dialog- und Informationsprozess (z.B. Runder Tisch, Arbeitskreise), 2. das vom Kreistag des Kreises Lippe im Januar 2012 eingeleitete Schlichtungsverfahren. Von Seiten des Landes wird derzeit der Flächentausch mit dem Landesverband Lippe verhandelt (Wertermittlung, Rahmenvertrag). Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Herbst 2012 abgeschlossen sein. 2. Mit welcher Gebietskulisse plant die Landesregierung? Die veröffentlichten Fachgutachten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW enthalten sowohl für den geplanten Nationalpark im Bereich der Senne als auch für den geplanten Nationalpark im Bereich des Teutoburger Waldes Gebietskulissen, die als Grundlage für die derzeit laufenden Diskussionen und Untersuchungen dienen. Auch das Schlichtungsverfahren befasst sich mit der Frage der Gebietskulisse. 3. Plant die Landesregierung die Zustimmung der betroffenen Bürger in der Regi- on zur Einrichtung eines Nationalparks im Rahmen einer Befragung einzuholen ? 4. Mit welchem demokratischen Instrument soll die Befragung durchgeführt wer- den? Der Landesregierung ist sehr daran gelegen, durch Dialog und sachliche Information zu den Nationalparkplanungen in Ostwestfalen-Lippe Konflikte einzugrenzen, zur Faktenklärung beizutragen und dadurch die Zustimmung in der Region weiter zu steigern. Der Kreis Lippe hat u. a. einen Runden Tisch für den NP Teutoburger Wald ins Leben gerufen, der vom Land begleitet wird. Die Frage, ob, wann und wie ggf. vor Ort eine weitergehende Beteiligung der Bürgerschaft zur Entscheidungsvorbereitung durchgeführt wird, obliegt dem Kreis Lippe. Das Land befasst sich aktuell damit, die Flächentauschverhandlungen zu einem Entscheidungsstadium zu führen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/325 3 5. Sofern derzeit Verhandlungen mit den Britischen Streitkräften zur Ausweisung eines Nationalparks in der Senne stattfinden: Auf welchem Sachstand befinden sich diese Verhandlungen? Ein erster Informationsaustausch zwischen den britischen Streitkräften und der Landesregierung hat stattgefunden. Konkrete Verhandlungen zur Ausweisung eines Nationalparks in der Senne wurden noch nicht aufgenommen.