LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3277 13.06.2013 Datum des Originals: 13.06.2013/Ausgegeben: 18.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1114 vom 23. April 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/2730 Äußerungen von Minister Remmel zur Fleischerzeugung Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1114 mit Schreiben vom 13. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mir liegt ein Bürgerbrief von Landwirtschaftsminister Remmel vor, in dem dieser an einen Bürger unter anderem schreibt: „Die industrielle Fleischproduktion verletzt fundamentale Tierrechte, trägt zur Umwelt- und Naturzerstörung bei und beschleunigt den Klimawandel. Sie zerstört landwirtschaftliche Strukturen. Sie verletzt fundamentale Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Ziel der Landesregierung sei stattdessen sei eine „nachhaltige, tier-, menschen-, umweltund klimagerechte Nutztierhaltung“. Vorbemerkung der Landesregierung Der in der Kleinen Anfrage zitierte Brief von Minister Remmel antwortet auf einen Bürgerbrief, der die als zunehmende Belastung für Natur, Umwelt, dorfliche Strukturen und Wohnqualität empfundene Strukturveränderung in der bäuerlichen Landwirtschaft kritisiert, die sich unter anderem in einer Zunahme der intensiven Tierhaltung darstellt. Die Landesregierung verfolgt in unterschiedlichen Bereichen (Bau- und Planungsrecht, Tierschutz, Immissionschutz, Verbraucherschutz) aktuell zahlreiche Inititativen, um eine Verbesserung der Situation für Verbraucherinnen und Verbraucher, Nachbarinnen und Nachbarn, Umwelt, Tiere und letztendlich auch der bäuerlichen Betriebe zu erreichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3277 2 1. Wie definiert die Landesregierung „industrielle Fleischproduktion“? Fleischproduktion umfasst üblicherweise Landwirtschaft, Tierhaltung, Tiertransport, Schlachtung und Vermarktung. Sie ist dort „industriell“, wo sie die herkömmlichen bäuerlichen Strukturen einer flächengebundenen und artgerechten Nutztierhaltung übersteigt und losgelöst von diesen Faktoren allein auf die massenhafte Fleischproduktion ausgerichtet ist. 2. Warum schreitet die Landesregierung bei der behaupteten Verletzung der Tierrechte nicht ein? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Tierrechte, die in der Staatszielbestimmung im Grundgesetz und in der Landesverfassung zum Ausdruck kommen, in den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen noch nicht hinreichend berücksichtigt wurden und noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Da das Tierschutz- und Tierhaltungsrecht ganz überwiegend Bundesrecht ist, arbeitet die Landesregierung daher v.a. über den Bundesrat daran, dem verfassungsmäßigen Rang des Tierschutzes entsprechend diesen zu stärken, zuletzt durch die Bundesratsinitiative „Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung bei der Schweinehaltung“ (Bundesrats- Drs. 0318- 13, Plenum 3.5.2013) oder durch die Initiative im Zusammenhang mit dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ (Bundesratsplenum vom 1.2.2013). 3. Welche fundamentalen Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden verletzt? 4. Was versteht die Landesregierung unter „menschengerechter Nutztierhaltung“? Frage 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Eine menschengerechte Nutztierhaltung trägt dem Interesse der Menschen Rechnung, ein tierisches Nahrungsmittel aus qualfreier, artgerechter Haltung und in möglichst natürlicher Form, z.B. ohne Medikamentenzusätze, zu erhalten. Eben dieses Interesse sowie eine umfassende Information über das Vorliegen der genannten Umstände betrachtet der sowohl für Landwirtschaft als auch für Verbraucherschutz zuständige Minister als fundamentale Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. 5. Wie definiert die Landesregierung „klimagerechte Nutztierhaltung“? Eine klimagerechte Nutztierhaltung trägt durch schonenden Umgang mit Ressourcen und durch möglichst weitgehende Stoffkreisläufe dazu bei, die Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette in Grenzen zu halten.