LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3286 14.06.2013 Datum des Originals: 13.06.2013/Ausgegeben: 19.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1215 vom 7. März 2013 der Abgeordneten Gregor Golland und Walter Kern CDU Drucksache 16/2866 Evaluation Kooperationsvereinbarung Schule/Bundeswehr Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1215 mit Schreiben vom 13. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29. Oktober 2008 haben die damalige Ministerin für Schule und Weiterbildung Barbara Sommer und Bernd Diepenhorst, Generalmajor der Bundeswehr, eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen und dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr geschlossen. In dieser Vereinbarung wurden Regeln für Jugendoffiziere definiert, die Schülerinnen und Schüler in sicherheitspolitischen Fragestellungen im Unterricht aufklären. Zudem wurden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtsanwärtern eingebunden. Lehrerinnen und Lehrer hatten fortan die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen . Diese Vorhaben wurden durch Gespräche und Protokolle gefestigt. Im Oktober 2012 trat eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem nordrheinwestfälischen Schulministerium und der Bundeswehr in Kraft, die u.a. die Einbindung von Jugendoffizieren der Bundeswehr in den Schulunterricht neu regelt. Demnach sind „Vertreterinnen und Vertreter anderer Institutionen sowie Organisationen der Friedensbewegung“ fortan „gleichberechtigt und gleichgewichtig“ und müssen neben der Bundeswehr in den Schulunterricht „einbezogen und berücksichtigt werden“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3286 2 1. Wie viele Veranstaltungen gab es in den Jahren 2008 bis 2012 im Rahmen der ersten Kooperationsvereinbarung an nordrhein-westfälischen Schulen? 2. Wie viele Veranstaltungen wurden an Schulen seit der Neuregelung mit Ju- gendoffizieren durchgeführt? 3. Mussten Veranstaltungen ausfallen bzw. abgesagt werden, weil ein Vertreter ei- ner anderen Organisation sowie einer Organisation der Friedensbewegung nicht teilnehmen konnte? Die Daten werden vom Land nicht erhoben. Daher liegen keine Informationen vor. 4. Wie definiert und legitimiert sich ein/e Vertreter/in einer anderen Organisation sowie einer Organisation der Friedensbewegung? Das Land macht keine Vorgaben für die Definition einer Organisation der Friedensbewegung . Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der schulgesetzlichen Bestimmungen , welche Organisationen sie beteiligen. Dabei beachten sie den in Fragen der politischen Bildung geltenden Beutelsbacher Konsens.