LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3287 14.05.2013 Datum des Originals: 13.06.2013/Ausgegeben: 19.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1261 vom 17. Mai 2013 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/3008 Wie ernst nimmt die Landesregierung die Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 1261 mit Schreiben vom 13. Juni 2013 für die Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 88 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags übermittelt die Präsidentin des Landtags der Landesregierung Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung binnen vier Wochen. In der Praxis wird diese Frist durch die Landesregierung allerdings häufig nicht eingehalten. Allein im Jahr 2013 hat der Unterzeichner bisher 6 Antworten der Landesregierung um mindestens eine Woche verspätet erhalten, davon 2 Antworten mit einer Überschreitung der Frist um mindestens zwei Wochen und eine Antwort sogar mit einer Verspätung von mehr als drei Wochen. Zuletzt erhielt der Unterzeichner auf die Kleine Anfrage 1000 eine nichtssagende Antwort der Landesregierung vom 06.05.2013 (Drs. 16/2873), deren Inhaltsleere eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen wohl kaum rechtfertigen dürfte. 1. Wie viele Kleine Anfragen der 16. Wahlperiode hat die Landesregierung nicht innerhalb der Frist des § 88 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags beantwortet? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3287 2 2. Wie viele Tage beträgt die durchschnittliche Fristüberschreitung bei den nicht fristgerecht beantworteten Kleinen Anfragen der 16. Wahlperiode? 3. Bei wie vielen Kleinen Anfragen der 16. Wahlperiode betrug die Überschreitung der Frist zur Beantwortung länger als eine Woche (bitte differenzieren nach der Anzahl der Wochen der Fristüberschreitung)? 4. Welchen Anteil machen die nicht fristgerecht beantworteten Kleinen Anfragen an der Gesamtzahl aller Kleinen Anfragen der 16. Wahlperiode aus (Zahlen bitte auch jeweils pro federführendem Ressort)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet: Die Landesregierung vermag diese Fragen aus rechtlichen Gründen nicht zu beantworten. Selbstverständlich nehmen die Staatskanzlei sowie die Ressorts eine zum Teil datenbankgestützte Fristenkontrolle vor und setzen Zwischenfristen, um eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage unter Berücksichtigung der geschäftsordnungsrechtlich bestimmten Frist des § 88 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) zu gewährleisten. Der Zugang der Antwort auf die Kleine Anfrage kann geschäftsordnungsrechtlich authentisch jedoch ausschließlich durch die Präsidentin des Landtags festgestellt werden. Gleiches gilt für die Beantwortung der Rechtsfragen, die mit Blick auf die Bestimmung des Zeitpunkts des Zugangs einer Erklärung stets zu beantworten sind. Die Landesregierung könnte daher die Fragen nur dann richtig und vollständig beantworten, wenn sie entweder die maßgeblichen Informationen bei der Präsidentin des Landtags erheben oder auf das Datum der Landtagsdrucksache der Antwort abstellen würde. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landesregierung , so dass diese nicht bei der Landesregierung erhoben werden können. Im Übrigen unterliegen Informationen, die allgemein zugänglich sind, wie etwa das Datum einer Landtagsdrucksache , nach verfassungsrechtlicher Rechtsprechung ohnehin nicht der Antwortpflicht im Rahmen des Interpellationsrechts. Schlussendlich gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei der Frist des § 88 Abs. 3 GOLT formal um eine solche des parlamentarischen Innenrechts des Landtags handelt. 5. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine im Re- gelfall fristgerechte Beantwortung Kleiner Anfragen sicherzustellen? Ungeachtet der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ist die Landesregierung – nicht zuletzt bedingt durch den Grundsatz der Verfassungsorgantreue – selbstverständlich bestrebt, Kleine Anfragen innerhalb der Frist von vier Wochen nach Zugang zu beantworten. Sie ist hierbei an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung gebunden, wonach parlamentarische Anfragen stets zutreffend und vollständig zu beantworten sind. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen begründen jedoch häufig einen Zielkonflikt in Bezug auf die Frist von vier Wochen, zumal die nachstehende Entwicklung des Eingangs Kleiner Anfragen in den Blick zu nehmen ist, welche einen signifikanten Anstieg in der Inanspruchnahme des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts und damit einen erhöhten Aufwand auf Seiten der Landesregierung verdeutlicht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3287 3 Wahlperiode Anzahl Kleine Anfragen Ø Anzahl Kleine An- fragen pro Monat 11 (31.05.1990 bis 31.05.1995) 3.101 51,68 12 (01.06.1995 bis 31.05.2000) 3.142 52,37 13 (02.06.2000 bis 01.06.2005) 2.339 38,98 14 (08.06.2005 bis 08.06.2010) 3.941 65,68 15 (09.06.2010 bis 14.03.2012) 1.698 106,13 16 (ab 31.05.2012) 1.298 (Stand: 31.05.2013) 108,17 Neben diesem quantitativen Aspekt lassen sich aber auch qualitative Entwicklungen in Bezug auf die Kleinen Anfragen beobachten, die zu einer größeren Komplexität der Beantwortung führen. Exemplarisch sei die Erscheinung genannt, dass zeitlich parallel identische Kleine Anfragen von in der Regel unterschiedlichen Fragestellern einer Fraktion zu unterschiedlichen Kommunen, Einrichtungen, Behörden pp. gestellt werden. Diese Kampagnen Kleiner Anfragen begründen in der Regel einen besonderen Recherche- und Bearbeitungsaufwand auf Seiten der zuständigen Arbeitseinheit. Darüber hinaus sei darauf verwiesen, dass etwa durch den vermehrten Einsatz von Klammerzusätzen die jeweiligen Fragen umfang - und facettenreicher formuliert werden oder durch eine ausführliche Vorbemerkung die Kleine Anfrage an Komplexität gewinnt. Die Landesregierung vermag diese Parameter nicht zu beeinflussen. Sie nimmt aus Gründen der Gewaltenteilung und mit Rücksicht auf die Rechtsnatur der Geschäftsordnung des Landtags insbesondere keine Prüfung der geschäftsordnungsrechtlichen Zulässigkeit nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Landtags vor. Gerade das Gebot der Vollständigkeit der Antwort im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung fordert indes, trotz der geänderten Rahmenbedingungen keine Abstriche bei der Gründlichkeit der Beantwortung vorzunehmen. Insofern wurden und werden namentlich die technischen Abläufe optimiert. Hierzu zählt beispielsweise die Optimierung der elektronischen Kommunikation zwischen den Ressorts unter Einschluss der Staatskanzlei, um Aspekte, die einer gründlichen Recherche , Prüfung oder Abstimmung insbesondere ressortübergreifend bedürfen, frühzeitig zu identifizieren. Auch wurden die Möglichkeiten einer stärkeren Standardisierung des Verfahrensablaufs zur Beantwortung Kleiner Anfragen genutzt, um auf diese Weise Synergieeffekte zu schöpfen. Überdies prüft die Staatskanzlei gegenwärtig, das Verfahren zur Freigabe der Antwort auf eine Kleine Anfrage (§ 30 Satz 3 der Geschäftsordnung der Landesregierung, § 76 Abs. 1 Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes NordrheinWestfalen ) ohne Qualitätsverluste stärker elektronisch zu gestalten, um die Postlaufzeiten zu verkürzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3287 4 In Abstimmung mit der Präsidentin des Landtags verweise ich ferner auf die im Dezember 2012 begründete Arbeitsgruppe zwischen der Verwaltung des Landtags und der Staatskanzlei , die u.a. die Kommunikation zwischen den Verfassungsorganen des Landtags und der Landesregierung mit dem Ziel in den Blick nehmen soll, auf einer rechtssicheren Basis die Abläufe stärker elektronisch abzuwickeln, um Wegekosten durch den Postlauf und die Postverteilung zu reduzieren. Der Arbeitsauftrag erstreckt sich auch auf das Verfahren der Kleinen Anfrage.