LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3289 14.06.2013 Datum des Originals: 13.06.2013/Ausgegeben: 19.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1244 vom 16. Mai 2013 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/2987 Einsätze von IMSI-Catchern bei der Polizei in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1244 mit Schreiben vom 13. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes NRW, Dr. 16/2256, wird der Einsatz von Geräten zur Standortermittlung und zur Ermittlung von Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen, sog. IMSI-Catcher, bei der Polizei erstmalig per Gesetz benannt. Bei der Anhörung zum Gesetzesentwurf am 8. Mai 2013 wurde bekannt, dass IMSI-Catcher bereits bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen im Einsatz sind. Vorbemerkung der Landesregierung Der Einsatz des sog. IMSI-Catchers ist für die polizeiliche Einsatzpraxis ein unverzichtbares Instrument, um im Rahmen der Gefahrenabwehr insbesondere lebensrettende Fahndungsmaßnahmen zum Auffinden von Suizidenten, Kindern oder anderen hilflosen Personen zu ermöglichen. Der im Gesetzentwurf der Landesregierung neu vorgesehene § 20b PolG NRW erlaubt eine Datenerhebung in engen Grenzen zur Identifizierung und Lokalisation eines Mobilfunkendgerätes . Daten über den Inhalt eines Kommunikationsvorgangs dürfen nicht erhoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3289 2 1. In wie vielen Fällen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen in den letzten drei Jahren sog. IMSI-Catcher zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, lokaler Einsatzstelle und Einsatzanlass) Mit dem neuen § 20b PolG NRW wird eine normenklare Regelung für den Einsatz des IMSICatchers zur Gefahrenabwehr geschaffen. Zuvor erfolgte der Einsatz aufgrund der Generalklausel des § 8 PolG NRW. Die auf dieser Rechtsgrundlage basierenden Einsätze aus den vergangenen drei Jahren ergeben sich aus der folgenden Auflistung. Eine darüber hinaus gehende Beantwortung nach lokaler Einsatzstelle bzw. konkretem Einsatzanlass ist im Rahmen der Frist für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich, da es hierfür einer Einzelfallprüfung für alle 59 Fälle in den jeweiligen Kreispolizeibehörden bedürfte. Jahr 2010 – 7 Einsätze Verteilung auf Polizeibehörden: Polizeibehörde Anzahl Bielefeld 1 Hagen 2 Mettmann 1 Oberhausen 1 Wesel 1 Wuppertal 1 Gesamt 7 Jahr 2011 – 22 Einsätze Verteilung auf die Polizeibehörden: Polizeibehörde Anzahl Duisburg 2 Essen 2 Euskirchen 1 Kleve 1 Köln 2 Krefeld 2 Märkischer Kreis 1 Mettmann 3 Minden 2 Soest 2 Wuppertal 4 Gesamt 22 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3289 3 Jahr 2012 – 30 Einsätze Verteilung auf die Polizeibehörden: Polizeibehörde Anzahl Aachen 2 Bochum 1 Duisburg 4 Düsseldorf 1 Essen 1 Gelsenkirchen 1 Hamm 1 Köln 2 Märkischer Kreis 1 Mettmann 3 Mönchengladbach 2 Münster 1 Oberbergischer Kreis 2 Rhein-Sieg-Kreis 2 Siegen-Wittgenstein 1 Wesel 2 Wuppertal 2 Fremdbehörden (für die PD Koblenz in NRW) 1 Gesamt 30 2. In wie vielen Fällen wurde dabei der Zweck der Maßnahme erreicht? (Bitte auf- schlüsseln nach Jahr, lokaler Einsatzstelle und Einsatzzweck) Eine umfassende Beantwortung der Frage ist im Rahmen der Frist für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich, da es hierfür einer Einzelfallprüfung für alle 59 Fälle in den jeweiligen Kreispolizeibehörden bedürfte. Eine Rückmeldung der einsatzführenden Stelle an das Landesamt für Polizeiliche Dienste NRW, bei dem die Geräte vorgehalten werden, erfolgt regelmäßig nicht. Erfahrungsgemäß kann aber davon ausgegangen werden, dass der Einsatz des IMSI-Catchers, der in der Regel zur Unterstützung der klassischen Polizeimaßnahmen eingesetzt wird, in der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgsunterstützend ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3289 4 3. Wie viele Betroffene gab es bei den angegebenen Fällen jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, lokaler Einsatzstelle und Einsatzzweck) In Bezug auf die Adressaten der Maßnahme (z.B. Suizident, hilflose Person) wird auf die zu Frage 1 genannten Zahlen verwiesen. Daten von unbeteiligten Dritten werden lediglich systembedingt kurzzeitig zur Ermittlung der Zielnummer der betroffenen Person erfasst. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Erhebung und kurzzeitige Speicherung der Daten unbeteiligter Dritter nicht verletzt. 4. Wurden mit den Geräten Einsätze im Auftrag bzw. im Wege der Amtshilfe für an- dere Bundes- oder Landesbehörden, auch anderer Bundesländer, durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anlass der Maßnahme und der beteiligten Behörden ) Siehe Antwort zur Frage 1 - Tabelle zum Jahr 2012 5. Wie viele sog. IMSI-Catcher werden aktuell genutzt bzw. sind im Besitz der nord- rhein-westfälischen Ermittlungsbehörden? (Bitte aufschlüsseln nach Stückzahl und Behörde) Die Polizei NRW verfügt über ein IMSI-Catcher-System in der dritten Generation. Es sind noch zwei frühere Systemversionen vorhanden, die wegen Überalterung nicht mehr alle Anforderungen moderner GSM- und UMTS- bzw. LTE-Netze abdecken können. Diese werden nur noch als Ersatzgeräte genutzt. Die Geräte werden beim LZPD NRW zentral vorgehalten.