LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3294 17.06.2013 Datum des Originals: 17.06.2013/Ausgegeben: 20.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1286 vom21. Mai 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3056 Belastung von Kommunen durch den Stärkungspakt Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1286 mit Schreiben vom 17. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 9. Dezember 2011 wurde das Stärkungspaktgesetz mit dem Ziel beschlossen, Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltslage den nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde aber auch die Co-Finanzierung des Stärkungspaktes durch die Kommunen geregelt. In § 2 Absatz 2 und 3 des Stärkungspaktgesetzes wird geregelt in welcher Höhe die kommunale Familie die Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes zu leisten hat. „(2) Zusätzlich werden 65 000 000 Euro im Jahr 2012, 115 000 000 im Jahr 2013 und jeweils 310 000 000 Euro ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2020 bereit gestellt (Komplementärmittel). (3) Die Kommunen erbringen die Komplementärmittel gemäß § 2 Absatz 2. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze in Höhe von 65 000 000 Euro im Jahr 2012 und jeweils 115 000 000 Euro in den Jahren 2013 bis 2020. Die Finanzierung der weiteren Komplementärmittel von 195 000 000 Euro ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2020 erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze.“ Die weiteren sogenannten Komplementärmittel in Höhe von rund 195 Millionen Euro werden im Rahmen der Begründung des Gesetzes näher erläutert, dass diese z.B. durch eine Solidaritätsumlage und nicht durch eine ausgleichslose Befrachtung der jeweiligen Gemeindefi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3294 2 nanzierungsgesetze erfolgen wird. Erst mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 soll eine konkrete Ausgestaltung vorgenommen werden. Die betroffenen Kommunen haben bislang keine Planungssicherheit in ihren Haushalten, was nicht hinnehmbar ist. Wie paradox dieses Refinanzierungssystem gestrickt ist, kann man feststellen, wenn man die potentiellen Soli-Zahler näher untersucht. In der Kommunikation der Landesregierung wird dort von „reichen“ Kommunen gesprochen, obwohl es die in NRW nicht mehr gibt. Unter den derzeit 89 in Frage kommenden abundanten Zahlerkommunen befinden sich vier Stärkungspaktkommunen (Burscheid, Engelskirchen, Korschenbroich, Sprockhövel), drei Nothaushaltskommunen (Roetgen, Wipperführth, Sundern), 23 Kommunen in der Haushaltssicherung (Haan, Wulfrath, Linnich, Hellenthal, Radevormwald, Wermelskirchen, Bad Honnef, Ennepetal, Herdecke, Wetter, Olsberg, Herscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Drolshagen, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Neunkrichen, Wilnsdorf, Erwitte, Warstein und Holzwickede). Lediglich 8 Kommunen haben einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt (ohne Inanspruchnahme der Rücklagen): Hilden, Monheim, Wiehl, Odenthal, Gronau, Harsewinkel , Plettenberg und Wickede. 61 Kommunen verbrauchen ihre letzten Rücklagen. 1. Wann wird die Landesregierung den Kreis der betroffenen Zahlerkommunen nä- her bestimmen und die Kommunen über die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Umlagezahlung informieren, um den betroffenen Kommunen die benötigte Planungssicherheit zu geben? 2. Hält die Landesregierung es angesichts der Feststellung, dass fast alle abundan- ten Kommunen keinen ausgeglichenen Haushalt haben, selbst im Stärkungspakt , oder im Nothaushaltsrecht, oder in der Haushaltssicherung sind oder die letzten Rücklagen plündern müssen für vertretbar, dann noch zusätzlich den Kommunal-Soli zahlen zu müssen? 4. Welche alternativen Modelle einer Umlageerhebung werden aktuell von der Lan- desregierung geprüft? 5. Wie bewertet die Landesregierung Aussagen, wonach eine „Solidarumlage“ auch für kreisangehörige Kommunen aufgrund von Entlastungen zum Beispiel bei der Grundsicherung vertretbar sei, obwohl die direkten Entlastungen bei der Grundsicherung bei den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen? Die Landesregierung wird nach Abschluss der internen Beratungen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der weiteren Komplementärmittel gem. § 2 Absatz 2 Stärkungspaktgesetz vorlegen. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass z.B. eine Kommune wie Niedeggen durch den Stärkungspakt mit rd. 750.000 Euro unterstützt wird und gleich-zeitig durch die Verschlechterung des GFG gegenüber dem Jahr 2009 als kreisangehörige Kommune rd. 2 Mio. Euro verliert? Die Veränderung der Zuweisungen aus dem GFG an die Stadt Nideggen ist nicht auf "Verschlechterungen des GFG" zurückzuführen, sondern im Wesentlichen auf eine Veränderung derjenigen finanzstatistischen Daten, auf die sich die Verteilung der Mittel des GFG in den Jahren 2009 und 2013 stützt. Da ein isolierter Vergleich zwischen vier Jahre auseinander liegenden Zuweisungen aus dem GFG und den jährlichen Konsolidierungshilfen aus dem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3294 3 Stärkungspakt seriöse Aussagen zur Haushaltslage in Nideggen nicht zulässt, gibt die Landesregierung dazu keine Bewertung ab.