LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3305 18.06.2013 Datum des Originals: 18.06.2013/Ausgegeben: 21.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1234 vom 30. April 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/2939 Rückzahlung von Fördergeldern für den Flughafen Mönchengladbach an das Land NRW Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1234 mit Schreiben vom 18. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für den Ausbau des Flughafens Mönchengladbach erhielt die Flughafengesellschaft Fördergelder des Landes. Der Ausbau scheiterte bereits vor Jahren vor allem am Protest der Bevölkerung . Nach Informationen der Westdeutschen Zeitung (WZ) fordert das Land derzeit mindestens 3,7 Mio. Euro Fördergelder zurück. Laut WZ möchte die Flughafengesellschaft Rückzahlungen an das Land NRW vermeiden und stattdessen zusätzliche Parkplätze errichten . Vorbemerkung der Landesregierung Mit Zusage der Investitions-Bank NRW vom 30.12.1998 hat die Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH einen Zuschuss in Höhe von 7.935.000,00 DM erhalten. Die 15-jährige Zweckbindungsfrist endet am 30.11.2013. Die NRW.BANK hat nach Abstimmung mit dem MWEIMH mit Schreiben vom 14.03.2013 die Flughafen Mönchengladbach Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH unterrichtet, dass dem Bau von zwei Leichtbauhallen, der Errichtung eines Hangars sowie von 52 Stellplätzen zugestimmt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3305 2 1. In welcher Höhe bestehen derzeit Forderungen des Landes NRW auf Rückzahlung von Fördergeldern gegen die Flughafengesellschaft? Es bestehen keine Forderungen des Landes NRW auf Rückzahlung von Fördergeldern gegen die Flughafengesellschaft. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Planungen der Flughafengesellschaft, das Flughafengebäude zu sanieren bzw. umzugestalten sowie weiter Parkplätze zu bauen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den seit einem Jahr laufenden Personalabbau am Flughafen bei gleichzeitigen Investitionswünschen der Flughafengesellschaft ? Die Fragen 2 und 3 werden des Sachzusammenhanges wegen gemeinsam beantwortet: Die in der Vorbemerkung angeführten Maßnahmen der Zuwendungsempfängerin liegen noch im Bereich des (ursprgl.) Förderzwecks. Zu den betriebswirtschaftlichen und unternehmensstrategischen Motiven, Planungen und Maßnahmen der Flughafengesellschaft, an der das Land nicht beteiligt ist, kann die Landesregierung keine Stellung nehmen. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die bestehenden Forderungen reali- siert und die zu Unrecht gezahlte Förderung erstattet wird? Siehe Antwort zu Frage 1.