LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3306 18.06.2013 Datum des Originals: 18.06.2013/Ausgegeben: 21.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1257 vom 15. Mai 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/3004 Dorfgaststätten als wichtige Bezugspunkte im ländlichen Raum Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1257 mit Schreiben vom 18. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Funktion von Gaststätten ist multifunktionell. Sie sind weit mehr als nur ein Ort der Gastronomie . Ihnen kommt vor allem in den kleineren räumlichen Einheiten des ländlichen Raumes eine nicht zu unterschätzende Rolle als Ort der Kommunikation zu. Dorfgaststätten sind zudem zentrale Orte des dörflichen Kultur- und Freizeitgeschehens. Vielfältige Veranstaltungen aller Art finden hier statt. Insofern sind Dorfgaststätten unverzichtbar für das Leben im ländlichen Raum. 1. Wie hat sich nach Erkenntnissen der Landesregierung der Bestand an Dorfgast- stätten im ländlichen Raum in den letzten 10 Jahren verändert? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Bei IT.NRW werden keine auf das Erhebungsmerkmal „Dorfgaststätten“ bezogene Daten erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3306 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit von Dorfgaststätten als Veranstaltungsorte für örtlich ansässige Vereine? Dorfgaststätten bilden vielerorts ein Zentrum sozialen Lebens. Sie sind Treffpunkt für die Dorfbewohner und häufig Veranstaltungsorte für örtlich ansässige Vereine, die die Räumlichkeiten von Dorfgaststätten für ihre Vereinsaktivitäten nutzen. Dorfgaststätten leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Vereinsaktivitäten und zur Attraktivität ländlicher Räume als Lebensraum. Dorfgasthäuser können insofern als Orte für Informationsaustausch und Geselligkeit gerade für kleine Gemeinden oder Ortsteile eine wichtige Funktion haben, um das "Wir-Gefühl" zu stärken, das auch bürgerschaftliches Engagement für vielfältige soziale Anliegen trägt. In den Ortschaften und Regionen, die neue Chancen im Zuge des wachsenden Natur-, Rad- und Wandertourismus im ländlichen Raum erschließen möchten, sind sie ein wichtiges Versorgungselement für eine gastfreundliche Infrastruktur. 3. Wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung von Dorfgaststät- ten, denen nicht zuletzt durch das sachlich verfehlte Nichtrauchergesetz das wirtschaftliche Überleben erschwert wird, ein? Das Mobilitätsverhalten der Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Der Aktionsradius der Gäste, gerade der jüngeren, ist größer geworden. Die Fokussierung auf das „Dorf“ oder die heimatliche Kommune als zentralen Lebensmittelpunkt nimmt erkennbar ab, auch aufgrund der immer mehr geforderten beruflichen Mobilität. Weiterhin können die Auffächerung des Freizeitverhaltens wie der verfügbaren Angebote, auch in ländlichen Räumen , als eine Ursache gesehen werden, dass die „Kneipe an der Ecke“ relativ an Stellenwert im Vergleich zu sportlichen Tätigkeiten, anderen geselligen Zusammenkünften oder im Verhältnis zur häuslichen Medien- bzw. Computernutzung verliert. Festzustellen ist weiterhin, dass sich die Erwartungshaltungen der Gäste verändert und differenziert haben. Insofern finden althergebrachte Gastronomiekonzepte immer weniger Nachfrage . In einer Reihe von Fällen fehlen persönliche oder wirtschaftliche Voraussetzungen bei Betreibern, sich auf solche Erwartungshaltungen auf Dauer erfolgreich einstellen zu können. Auch fehlende Nachfolgeregelungen oder nicht marktgerechte Vermietererwartungen können den Fortbestand von Dorfgaststätten in Frage stellen. Erfreulich ist, dass im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens auch Beispiele zu finden sind, die als innovative Neu-Belebung dörflicher Gaststättenkultur sogar bundesweite Beachtung finden, wie das Projekt „Kumm rin“ in Bestwig-Ostwig, das im Rahmen der Grünen Woche 2013 als Bundessieger des Wettbewerbs 2012 der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum von Bundesministerin Aigner ausgezeichnet wurde. (s. http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/beispiele/wettbewerb-2012) 4. Mit welchen konkreten (Förder-) Maßnahmen unterstützt die Landesregierung Dorfgaststätten (bitte einzeln nach Maßnahmen und Mittelhöhe aufschlüsseln)? Die Landesregierung stellt über die NRW.BANK ein vielfältiges Förderangebot für KMU zur Verfügung (Kreditprogramme, Bürgschaften, Zuschüsse, Beratungsangebote). Dieses steht auch den Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes zur Verfügung und damit auch den Dorfgaststätten . Um den Unternehmen des Hotel- und Gastgewerbes diese Angebote näher zu bringen, hat die NRW.BANK in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW, dem DEHOGA NRW und den IHKn Ende letzten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3306 3 Jahres eine speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene Informationsbroschüre herausgegeben . Bei den Erhebungen der NRW.BANK gibt es kein nach „Dorfgaststätten“ ausgewiesenes Erhebungsmerkmal. „Dorfgaststätten“ fallen unter das Erhebungsmerkmal „sonstige getränkegeprägte Gastronomie“. Im Zeitraum 2009 bis 2012 hat die NRW.BANK im Rahmen diverser Programme (siehe nachfolgend) Netto-Zusagen für Unternehmen der „sonstigen getränkegeprägten Gastronomie “ in Höhe von insgesamt 15.625.280,-- € erteilt: Zusagen netto 2009-2012 für „sonstige getränkegeprägte Gastronomie“ Mittelstandskredit Wachstum 9.738.400,-- € Universalkredit 1.130.000,-- € Gründungskredit 4.227.700,-- € Gründungskredit Bürgschaft 484.420,-- € Konjunkturkredit 30.000,-- € RWP gewerblich 4.760,-- € NRW/EU.Mikrodarlehen 10.000,-- € Gesamt 15.625.280,-- € Bei den Trägern des Beratungsprogramms Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen „Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)“ und „IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft (IBP)“ findet keine Auswertung der Beratungsleistungen nach dem Erhebungsmerkmal „Dorfgaststätten“ statt. Laut Förderbericht 2011 des „Beratungsprogramms Wirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen“ entfallen 10,8 Prozent der durchgeführten Beratungen auf das Gastgewerbe, das entspricht 162 Beratungen und 608,5 Tagewerken. Hierfür sind Fördermittel in Höhe von 237.009,54 € zur Verfügung gestellt worden. 5. Welche Rolle haben nach Ansicht der Landesregierung funktionierende Dorf- gaststätten im Tourismuskonzept der Landesregierung? Die Betriebe des Hotel- und Gastgewerbes, dazu gehören auch die Dorfgaststätten im ländlichen Raum, sind wesentliche Leistungsträger des Tourismus in Nordrhein-Westfalen und tragen damit wesentlich zur positiven touristischen Entwicklung des Landes bei. Im Rahmen einer neuen touristischen Markenstrategie sollen die Stärken unseres Landes über Landesproduktmarken kraftvoll kommuniziert werden. Eine dieser Marken ist NRW.GENUSS. Im September vergangenen Jahres hat der Tourismus NRW e.V. das Genussportal www.nrw-genuss.de freigeschaltet. In Zusammenarbeit mit dem DEHOGA NRW, den regionalen Tourismusorganisationen und privaten Leistungsträgern werden hier Angebote zum Thema „Essen und Trinken in NRW“ bereitgestellt. Die „Genuss-Welt – Authentisch Genießen“ bietet auch entsprechenden Dorfgaststätten die Möglichkeit, sich über (www.nrwgenuss .de/genuss-welten/authentisch-geniessen/) einem breiten Publikum zu präsentieren.