LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3336 20.06.2013 Datum des Originals: 17.06.2013/Ausgegeben: 25.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1271 vom 22. Mai 2013 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/3030 Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf nordrhein-westfälische Unternehmen Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1271 mit Schreiben vom 17. Juni 2013 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde am 22.03.2013 im Bundesrat gebilligt. Er tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gemäß diesem Gesetz werden bereits kleine Ausschnitte, sogenannte Snippets, urheberrechtlich besonders geschützt. Sie im Internet zu verwenden, etwa um Artikel anzureißen, zu aggregieren oder Suchergebnisse zu beschreiben bedarf einer Lizenz der Verlage. An dem Leistungsschutzrecht wurde vielfältige Kritik geäußert, so ist bereits jetzt ein Schutz der Verlagsleistung durch das Urheberrecht vorgesehen, es existieren bereits Industriestandards zum Schutz der Wiederverwendung von Artikeln im Internet, welche das Gesetz ignoriert . Rechtsbegriffe seinen ungenau verwendet oder formuliert, und es entstünde eine gesetzliche Monopolisierung eines privatwirtschaftlichen Geschäftsmodells. Die erheblichen Rechtsunsicherheiten des Gesetzes lassen erwarten, dass es im Zuge der Gültigkeit dieses Gesetzes zu vielfachen Prozessen zur Auslegung kommen wird, und das im Wettbewerbsrecht ein neues Feld von Abmahnungen entsteht, der sich viele kleine Marktteilnehmer ausgesetzt sehen werden. Seitens der Landesregierung wurde durch Ministerin Schwall-Düren in der Sitzung des Kultur - und Medienausschusses vom 14.03.2013 mitgeteilt, dass die Landesregierung das Leistungsschutzrecht , so wie es der Bundestag am 01.03.2013 beschlossen hat, ablehnt. Das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3336 2 Gesetz wurde als handwerklich mangelhaft und übereilt eingestuft, es leiste keinen Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz und vernachlässige die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter . Auch wurde die Rechtsunsicherheit durch unbestimmte Rechtsbegriffe kritisiert, welche erst durch Gerichte definiert werden müssten. Obwohl seitens einiger rot-grüner Landesregierungen der Beschluss zur Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat und der Anrufung des Vermittlungsausschusses vorlag, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat weder das Gesetz abgelehnt, noch den Vermittlungsausschuss angerufen. In dieser kleinen Anfrage möchte ich die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung für Unternehmen in NRW, speziell KMU und die Kreativwirtschaft, beleuchten. 1. Welche wirtschaftlichen Folgen wird das Gesetz selbst, sowie die entstandene Rechtsunsicherheit für kleine und mittelständische Unternehmen in NRW haben ? Betrachten Sie einerseits diejenigen Geschäftsmodelle, die mit der Aggregation von und der Suche in Verlagserzeugnissen befasst sind, anderseits alle diejenigen , die aggregierte Verlagsprodukte nutzen. 2. Welche Risiken in welcher Höhe entstehen für kleine und mittelständische Inter- netunternehmen und die Kreativwirtschaft aus wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen aufgrund des Leistungsschutzrechtes? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die konstatierten schädlichen Einflüsse des Gesetzes von KMU und der Kreativwirtschaft Nordrhein -Westfalens fernzuhalten? Da das Gesetz erst zum 1. August 2013 in Kraft tritt, liegen der Landesregierung derzeit noch keine Erkenntnisse zu den in Fragen 1 bis 3 aufgeworfenen Fragestellungen vor. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 4. Wie ist die Haltung der Landesregierung zu bewerten, das Gesetz nicht abzu- lehnen und den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, wenn sie sich zugleich der Förderung von KMU und Kreativwirtschaft verschrieben hat? 5. Wie ist zu rechtfertigen, dass eine Spezialgesetzgebung für die Verlagsbranche zu Lasten anderer Industrien und Branchen durchgeführt wird? Die Landesregierung hat bereits mitgeteilt, dass an den o.g. Regelungen inhaltliche und handwerkliche Verbesserungen erforderlich sind. Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen seine Meinung durch eine detaillierte Bundesratsentschließung deutlich gemacht (Bundesratsdrucksache 162/13(B)). Es wurde bereits herausgestellt, dass Urheber, Verleger und Plattformbetreiber Spielregeln benötigen, die für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen sorgen sowie die digitale Freiheit ermöglichen und Politik hier in der Pflicht ist, diese Spielregeln gemeinsam mit den Akteuren zu entwickeln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3336 3 Aufgabe wird es sein, einen Vorschlag zu entwickeln, der - die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf bereits bestehende Urheberrechte stärkt, - dabei die Interessen der Urheber, also insbesondere der Journalistinnen und Journalisten wahrt und - den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet.