LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3344 21.06.2013 Datum des Originals: 20.06.2013/Ausgegeben: 26.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1262 vom 21. Mai 2013 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/3014 Umgehungstraße L 364 in Hückelhoven und Anbindung des Industriepark Geilenkirchen -Lindern Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1262 mit Schreiben vom 20. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die verkehrliche Entlastung von Ortslagen und die Schaffung einer effizienten, verträglichen Infrastruktur für Gewerbe- und Industriestandorte gehören zu den wichtigsten Zielen der Landesentwicklung sowie der Wirtschafts- und Verkehrspolitik des Landes. Die zuständigen Stellen für Landesentwicklung, Wirtschafts- und Verkehrspolitik des Landes haben sich dieser Aufgabe gestellt und ein integratives Verkehrskonzept entwickelt, dass sowohl eine wirksame Ortsentlastung Hückelhoven sichert und zugleich eine hochwertige Anbindung des 280 Hektar großen Industrieparks Geilenkirchen-Lindern ermöglicht. Die Lage zwischen A 46 und A 44 schafft günstige Voraussetzungen für ein ressourcensparendes Zukunftskonzept, das schrittweise realisierbar ist und Risiken vermeidet. Durch die hohe Belastung der L 364 in der Ortslage Hückelhoven mit über 16 000 KFZ täglich ist die Umgehung prioritär auch unabhängig von der schrittweisen Entwicklung des Industrieparks Geilenkirchen-Lindern (mit überregionalem Potential) berechtigt. Schon über 150 ha der Kernflächen des Industrieareals befinden sich im Landes- bzw. städtischen Besitz mit hoher Verfügbarkeit. Im geltenden Landesstraßenbedarfsplan 2006-2015 sind deshalb die Ortsumgehungen Hückelhoven - Hilfarth in der Prioritätsstufe I ausgewiesen . Vertraglich hat sich das Land mit dem Kreis Heinsberg auf eine finanzielle Beteiligung des Kreises und eine zügige Umsetzung des Konzeptes schon im Jahre 2003 verständigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3344 2 Allerdings kommt die Realisierung der bereits planfestgestellten ersten beiden Bauabschnitte (mit Anbindung an die A 46) nur schleppend voran. Auch der Planungsstand des dritten Bauabschnittes im Bereich Hilfarth und die konzeptionelle weitere Netzentwicklung sind unzulänglich . 1. Besteht im Hinblick auf die prioritäre Ortsentlastung Hückelhoven mit der Anbin- dung des Industrieparks Geilenkirchen-Lindern weiterhin eine aktuelle und zielorientiert gemeinsame Strategie der zuständigen Stellen für Landesentwicklung, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik? (Bei Beantwortung bitte entsprechende Ziele der Strategie konkret benennen.) 2. Welche konkreten Hindernisse und Schwierigkeiten bestehen derzeit, die not- wendigen und abgestimmten Projekte des überörtlichen Infrastrukturkonzeptes im Raum Geilenkirchen-Lindern-Hückelhoven in gebotener Weise zeitnah voranzubringen ? Der Neubau der L 364 Ortsumgehung (OU) Hückelhoven ist im aktuellen Landesstraßenbedarfsplan verankert und wurde bereits in das Landesstraßenbauprogramm aufgenommen. Aufgrund der Situation im Landeshaushalt konnte der Baubeginn bislang noch nicht erfolgen. Hierüber wäre im Rahmen der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2014 in Abhängigkeit der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Landeshaushalt erneut zu beraten. 3. Besteht ein konkretes Handlungskonzept für die einzelnen Bauabschnitte der Umgehung Hückelhoven (L 364) und die ergänzenden, konzeptionellen Arbeitsschritte für einen wirtschaftsfreundlichen Erschließungsprozess im überörtlichen Netz, der zugleich Standortentscheidungen in Geilenkirchen-Lindern ermöglicht? (Bei Beantwortung bitte entsprechende zeitliche und finanzielle Vorgaben und Zielmarken des Handlungskonzeptes angeben.) Der Baubeginn für die L 364 OU Hückelhoven soll voraussichtlich mit der Herstellung des Kreisverkehrs im Bereich der AS "Hückelhoven-Ost" (A 46) erfolgen. Die weiteren Baudispositionen richten sich nach den im Landeshaushalt verfügbaren Finanzmitteln . Über die künftige Höhe der Finanzmittel wird mit der Verabschiedung der jeweiligen Landeshaushalte entschieden. Baufortschritt und Fertigstellung des Vorhabens werden sich danach richten. Die Planung der OU Hilfarth wird sukzessiv fortgeführt. 4. Sind nicht bedarfsplanpflichtige Radverkehrsprojekte sowie nicht bedarfsplan- pflichtige Klein- und Erhaltungsmaßnahmen zur weiteren Verbesserung der Standortqualität im Raum Geilenkirchen-Lindern-Hückelhoven bis 2017 vorgesehen ? (Bei Beantwortung bitte konkrete Benennung der einzelnen Maßnahmen .) Für 2014 ist die Beseitigung einer Engstelle auf der L 364 in Brachelen vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3344 3 5. Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig , um die regional erforderlichen integrativen Infrastrukturprojekte überörtlicher Bedeutung künftig mit verlässlichen Aussagen umsetzen zu können? Siehe Antwort zur Frage 2.