LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
16
. Wahlperiode
Drucksache
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21.06.2013
Datum des Originals:
20.06.2013
/Ausgegeben:
26.06.2013
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Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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Westfalen unter
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
1262 vom 21. Mai 2013
des Abgeordneten Christof Rasche FDP
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Umgehungstraße L 364 in Hückelhoven und
Anbindung des Industriepark Geilenki
r-
chen
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Lindern
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
hat die Kleine Anfrage
1262 mit Schreiben vom 20. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit
der Ministerpräsidentin und dem Min
ister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die verkehrliche Entlastung von Ortslagen und die Schaffung einer effizienten, verträglichen
Infrastruktur für Gewerbe
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und Industriestandorte gehören zu den wichtigsten Zielen der
Landesentwicklung sowie der Wirtschafts
-
und Verkehrspolitik des Landes.
D
ie zuständigen Stellen für Landesentwicklung, Wirtschafts
-
und Verkehrspolitik des Landes
haben sich dieser Aufgabe gestellt und ein integratives Verkehrskonzept entwickelt, dass
sowohl eine wirksame Ortsentlastung Hückelhoven sichert und zugleich eine hoc
hwertige
Anbindung des 280 Hektar großen Industrieparks Geilenkirchen
-
Lindern ermöglicht.
Die Lage zwischen A 46 und A 44 schafft günstige Voraussetzungen für ein ressourcensp
a-
rendes Zukunftskonzept, das schrittweise realisierbar ist und Risiken vermeidet
. Durch die
hohe Belastung der L 364 in der Ortslage Hückelhoven mit über 16 000 KFZ täglich ist die
Umgehung prioritär auch unabhängig von der schrittweisen Entwicklung des Industrieparks
Geilenkirchen
-
Lindern (mit überregionalem Potential) berechtigt.
Sc
hon über 150 ha der Kernflächen des Industrieareals befinden sich im Landes
-
bzw. stä
d-
tischen Besitz mit hoher Verfügbarkeit. Im geltenden Landesstraßenbedarfsplan 2006
-
2015
sind deshalb die Ortsumgehungen Hückelhoven
-
Hilfarth in der Prioritätsstufe I au
sgewi
e-
sen. Vertraglich hat sich das Land mit dem Kreis Heinsberg auf eine finanzielle Beteiligung
des Kreises und eine zügige Umsetzung des Konzeptes schon im Jahre 2003 verständigt.
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Allerdings kommt die Realisierung der bereits planfestgestellten ersten b
eiden Bauabschnitte
(mit Anbindung an die A 46) nur schleppend voran. Auch der Planungsstand des dritten
Bauabschnittes im Bereich Hilfarth und die konzeptionelle weitere Netzentwicklung sind u
n-
zulänglich.
1.
Besteht im Hinblick auf die prioritäre Orts
entlastung Hückelhoven mit der Anbi
n-
dung des Industrieparks Geilenkirchen
-
Lindern weiterhin eine aktuelle und zie
l-
orientiert gemeinsame Strategie der zuständigen Stellen für Landesentwicklung,
Verkehrs
-
und Wirtschaftspolitik?
(Bei Beantwortung bitte ents
prechende Ziele der Strategie konkret benennen.)
2.
Welche konkreten Hindernisse und Schwierigkeiten bestehen derzeit, die no
t-
wendigen und abgestimmten Projekte des überörtlichen Infrastrukturkonzeptes
im Raum Geilenkirchen
-
Lindern
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Hückelhoven in gebote
ner Weise zeitnah vora
n-
zubringen?
Der Neubau der L 364 Ortsumgehung (OU) Hückelhoven ist im aktuellen Landesstraßenb
e-
darfsplan verankert und wurde bereits in das Landesstraßenbauprogramm aufgenommen.
Aufgrund der Situation im Landeshaushalt konnte der
Baubeginn bislang noch nicht erfolgen.
Hierüber wäre im Rahmen der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2014 in A
b-
hängigkeit der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Landeshaushalt erneut zu
beraten.
3.
Besteht ein konkretes Handlungskonzept
für die einzelnen Bauabschnitte der
Umgehung Hückelhoven (L 364) und die ergänzenden, konzeptionellen Arbeit
s-
schritte für einen wirtschaftsfreundlichen Erschließungsprozess im überörtlichen
Netz, der zugleich Standortentscheidungen in Geilenkirchen
-
Linder
n ermöglicht?
(Bei Beantwortung bitte entsprechende zeitliche und finanzielle Vorgaben und
Zielmarken des Handlungskonzeptes angeben.)
Der Baubeginn für die L 364 OU Hückelhoven soll voraussichtlich mit der Herstellung des
Kreisverkehrs im Bereich der AS "Hückelhoven
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Ost" (A 46) erfolgen.
Die weiteren Baudispositionen richten sich nach den im Landeshaushalt verfügbaren F
i-
nanzmitteln. Übe
r die künftige Höhe der Finanzmittel wird mit der Verabschiedung der jewe
i-
ligen Landeshaushalte entschieden. Baufortschritt und Fertigstellung des Vorhabens werden
sich danach richten. Die Planung der OU Hilfarth wird sukzessiv fortgeführt.
4.
Sind nicht
bedarfsplanpflichtige Radverkehrsprojekte sowie nicht bedarfspla
n-
pflichtige Klein
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und Erhaltungsmaßnahmen zur weiteren Verbesserung der
Standortqualität im Raum Geilenkirchen
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Lindern
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Hückelhoven bis 2017 vorg
e-
sehen? (Bei Beantwortung bitte konkrete Benen
nung der einzelnen Maßna
h-
men.)
Für 2014 ist die Beseitigung einer Engstelle auf der L
364 in Brachelen vorgesehen.
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5.
Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung notwe
n-
dig, um die regional erforderlichen integrativen Infrastru
kturprojekte überörtlicher
Bedeutung künftig mit verlässlichen Aussagen umsetzen zu können?
Siehe Antwort zur Frage 2.