LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3359 24.06.2013 Datum des Originals: 21.06.2013/Ausgegeben: 27.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1291 vom 27. Mai 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Rainer Deppe CDU Drucksache 16/3061 Welche Studien zur Verwendung von bleifreier Jagdmunition hat das Land NordrheinWestfalen in Auftrag gegeben? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1291 mit Schreiben vom 21. Juni 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zeitung „Westfälischen Nachrichten“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 17. Mai 2013 in einem Artikel über die Verwendung bleihaltiger sowie bleifreier Jagdmunition. U. a. wird in diesem Bericht behauptet, dass zurzeit Studien zur Jagdmunition durchgeführt würden, deren Resultate noch nicht feststünden. Ferner sollen in den vergangenen drei Jahren Studien zur Tötungswirkung von bleihaltigen und bleifreien Geschossen und zur Belastung von Wildbret mit Schwermetallen begonnen haben. Zudem wird in dem Zeitungsartikel die Summe von 1,5 Mio. Euro für Studien zur Jagdmunition genannt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/1507) schrieb die Landesregierung am 22. November 2012: „Die Ergebnisse zu dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zum Abprallverhalten liegen vor. Die Ergebnisse zu den weiteren Gutachten zur Tötungswirkung und zu toxikologischen Auswirkungen unterschiedlicher Geschossmaterialien sowie zur Lebensmittelsicherheit bei jagdlich gewonnenem Wildbret werden abschließend bis Anfang nächsten Jahres vorliegen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3359 2 Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, die Bleibelastung der Umwelt zu reduzieren und den Verbraucherschutz im Hinblick auf jagdlich gewonnenes Wildfleisch zu verbessern. Der Einsatz bleihaltiger Munition zur Jagdausübung wird dabei zunehmend kritisch gesehen. Die Ergebnisse zu den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zum Abprallverhalten , zur Tötungswirkung, zu toxikologischen Auswirkungen unterschiedlicher Geschossmaterialien sowie zur Lebensmittelsicherheit bei jagdlich gewonnenem Wildbret wurden anlässlich zweier Symposien durch das Bundesamt für Risikobewertung in Berlin vorgestellt . Von der Mehrheit der Bundesländer wird angestrebt, bundesweit die Verwendung von bleihaltiger Munition so schnell wie möglich zu verbieten. Die Landesregierung plant im Rahmen der angestrebten Novelle des Jagdrechts (Ökologisches Landesjagdgesetz) ein landesweites Verbot bleihaltiger Munition aufzunehmen. 1. Wie viele Studien hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Thema „Jagdmunition“ insgesamt in Auftrag gegeben? Das Land Nordrhein-Westfalen hat keine Studien zum Thema „Jagdmunition“ in Auftrag gegeben . 2. Welche anderweitigen in Auftrag gegebenen Studien zum Thema „Jagdmunition“ sind der Landesregierung bekannt? Bekannt sind der Landesregierung die durch die Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu Abprallverhalten, Tötungswirkung und Lebensmittelsicherheit bei Vergleich bleihaltiger und bleifreier Geschosse. Anlässlich zweier Symposien beim Bundesamt für Risikobewertung wurden Ergebnisse aus Untersuchungen zu den vorstehenden Themen vorgestellt und diskutiert. 3. Wie hoch sind die Kosten für das Land Nordrhein-Westfalen für vergangene oder derzeit durchgeführte Studien zum Thema „Jagdmunition“ insgesamt? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wann wird der Landtag Nordrhein-Westfalen über die Resultate der vom Land in Auftrag gegebenen Studien zur Jagdmunition informiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Warum hat der Landesbetrieb Wald und Holz bereits zum 1. April 2013 die aus- schließliche Verwendung bleifreier Jagdmunition im Staatswald NRW eingeführt, wenn dazu noch Ergebnisse von Studien ausstehen? Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW will mit dem Einsatz bleifreier Munition bei der Verwaltungsjagd (4 % der bejagbaren Fläche Nordrhein-Westfalens) seiner Rolle als Referenzbetrieb für eine ökonomisch, ökologisch und sozioökonomisch vorbildliche Waldbewirtschaf- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3359 3 tung und einer ökologisch verträglichen sowie verbraucherschutzorientierten Jagd gerecht werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Forest Stewardship Council (FSC) Zertifikat. Brandenburg und Rheinland Pfalz haben für den Staatswald seit 01.04.2013 ebenfalls die Verwendung bleifreier Munition vorgegeben. Niedersachsen hat für den Staatswald angekündigt , ab 01.04.2014 bleifreie Munition vorzuschreiben.