LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3379 24.06.2013 Datum des Originals: 21.06.2013/Ausgegeben: 27.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1266 vom 21. Mai 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/3025 Neue Castor-Transporte nach Ahaus“ Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1266 mit Schreiben vom 21. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 2. Mai 2013 informierte die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) als Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus den Ahauser Stadtrat u. a. darüber, dass neue Verträge für Transporte mit hochradioaktivem Atommüll zur Einlagerung im Zwischenlager Ahaus geschlossen worden seien. Betroffen sei Atommüll aus den Forschungsreaktoren in Berlin, Mainz und München/Garching. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit immer gefordert, Atommüll möglichst direkt in ein Endlager zu transportieren. Zuletzt hat die Landesregierung dabei aufgrund starker öffentlicher Proteste erfolgreich Castor-Transporte vom Forschungszentrum Jülich ins Zwischenlager Ahaus verhindert. Vorbemerkung der Landesregierung Laut hier vorliegender Information wurde der Ahauser Stadtrat am 02. Mai 2013 seitens der GNS als Betreiberin des Transportbehälterlagers in Ahaus (TBL-A) darüber informiert, dass es zu den Planungsaufgaben des TBL-A gehöre, u.a. bestrahlte Brennelemente aus deutschen Forschungsreaktoren zwischenzulagern. Zu diesem Zweck hätten das Helmholtz- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3379 2 Zentrum Berlin im Jahr 1994, die Universität Mainz im Jahr 1995 und die Technische Universität München im Jahr 2000 jeweils mit der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH einen Vertrag über die Zwischenlagerung der dort anfallenden Brennelemente geschlossen. Über weitere, neuere Verträge dieser Art wurde am 02. Mai 2013 nichts vorgetragen. Diese vorgenannten Verträge mit den Betreibern deutscher Forschungsreaktoren sind Verträge privatrechtlicher Natur, mit denen im TBL-A Lagerkapazitäten geschaffen bzw. reserviert werden sollen. Die Verträge unterliegen nicht der Zuständigkeit des Landes als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde und sind der Landesregierung nicht bekannt. Über derzeit vorliegende Anträge des Transports dieser Kernbrennstoffe in das TBL-A gemäß § 4 Atomgesetz (AtG) bzw. der Aufbewahrung gemäß § 6 AtG liegen mir keine Informationen vor. Es kann daher von diesen Verträgen derzeit kein Gebrauch gemacht werden. 1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung zu diesen von der GNS geplan- ten Transporten von hochradioaktivem Atommüll nach Ahaus? siehe Vorbemerkung der Landesregierung 2. Um welche Art von Atommüll handelt es sich konkret bei den beabsichtigten Atommülltransporten (bitte aufschlüsseln nach Anlage, Art und Menge des Atommülls, Strahlen-potenzial sowie jeweils Anzahl und Typ der Behälter)? siehe Vorbemerkung der Landesregierung 3. Inwieweit wurde die Landesregierung von der GNS bzw. den jeweiligen For- schungszentren über die geplanten Atommüll-transporte nach Ahaus bereits unterrichtet ? siehe Vorbemerkung der Landesregierung 4. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um die Einlagerung von weiterem hochradioaktivem Atommüll in Ahaus zu verhindern, dessen Entsorgung angesichts eines fehlenden Endlagers in den Sternen stünde? Die Landesregierung steht zu dem im Koalitionsvertrag geäußerten Willen, dass weitere CASTOR® -Behälter mit Brennelementen nur noch einmal transportiert werden sollen, nämlich zu einem Endlager. 5. Welche Landesministerien müssten ggf. gegenüber BfS eigene Stellungnahmen in einem etwaigen Genehmigungsverfahren abgeben? Im Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Strahlenschutz nach § 4 AtG für die Beförderung von Kernbrennstoffen wird das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) über die Kommission Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen und Anlagen (KoSikern) beteiligt, das MWEIMH wird informiert. Diese Beteiligung des MIK im Rahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3379 3 einer Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde beschränkt sich auf die Geltendmachung polizeilicher Belange. Im Genehmigungsverfahren gem. § 6 AtG (Aufbewahrung von Kernbrennstoffen) wird das MWEIMH beteiligt.