LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3383 24.06.2013 Datum des Originals: 24.06.2013/Ausgegeben: 27.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1300 vom 31. Mai 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3117 Veräußerungen von Immobilien aus öffentlichem Eigentum in Nordrhein-Westfalen – Welche Informationen kann die Landesregierung für eine nachvollziehbare Haushaltskontrolle geben? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1300 mit Schreiben vom 24. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie das Handelsblatt am 02.04.2013 berichtet hat, forciert der Bund seit dem Jahr 1999 – also zu Zeiten der damaligen rot-grünen Bundesregierung – die Privatisierung von Immobilien . Laut einem Bericht der jetzigen Bundesregierung haben zwischen 1999 und 2012 rund 135 Investoren Immobilien in Deutschland erworben, wobei es sich bei mehr als der Hälfte um internationale Finanzinvestoren handelt. Auch die von SPD und Grünen geführten Länder unterstützen laut Handelsblatt Privatisierungen von Immobilienbeständen der Länder. Allein in Berlin wurden 32 Prozent aller von der öffentlichen Hand in Deutschland veräußerten Immobilien verkauft. 18 Prozent der veräußerten Immobilien waren Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Dem Bericht der Bundesregierung zufolge befindet sich NordrheinWestfalen mit neun Prozent aller Wohnungsverkäufe auf Rang 4 der Bundesländer mit den höchsten Einnahmen aus Verkäufen von Wohneinheiten. Allein im ersten Halbjahr 2012 wurden in Deutschland 120.000 Wohneinheiten – davon etwa 11.000 in Nordrhein-Westfalen – aus öffentlichem Eigentum verkauft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3383 2 1. Welche jährlichen Einnahmen gibt es seit 2010 aus der Privatisierung von Wohnungsimmobilien der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen (gegliedert nach Land, Landesbetrieben und Sondervermögen sowie Kommunen)? 2. Welche jährlichen Einnahmen gibt es seit 2010 aus der Privatisierung von Ge- schäftsimmobilien der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen (gegliedert nach Land, Landesbetrieben und Sondervermögen sowie Kommunen)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Eine nach Land, Landesbetrieben und Sondervermögen sowie Kommunen gegliederte statistische Aufstellung der jährlichen Einnahmen aus der Privatisierung von (Wohnungs- und Geschäfts-) Immobilien gibt es nicht. Die Beantwortung der Fragen ist daher nur eingeschränkt möglich. Für das Land Nordrhein-Westfalen nimmt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) seit seiner Gründung im Jahre 2001 die Eigentümerfunktion wahr. Der BLB NRW hat die Aufgabe, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten (§ 2 Bau- und Liegenschaftsbetriebs-gesetz). Der BLB NRW hatte nach eigenen Angaben aus der Veräußerung von als Wohnungsimmobilien genutzten Liegenschaften in 2010 einen Erlös von 307.000,00 €, in 2011 keinen, in 2012 422.000,00 € und in 2013 bislang etwa 690.000,00 €. Aus der Privatisierung von Geschäftsimmobilien, also der Veräußerung von Gebäuden mit bestehendem Mietvertrag, hat der BLB NRW seit 2010 keine Einnahmen erzielt. Aus der Veräußerung von nicht mehr betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden, die nicht als Wohnungsimmobilien genutzt wurden, erzielte der BLB NRW in 2010 einen Erlös von 17,1 Mio. €, in 2011 knapp 16,5 Mio. €, in 2012 6,885 Mio. € und in 2013 bislang knapp 3,0 Mio. €. Des Weiteren hat die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH (BVG) im Jahr 2008 unter der Vorgängerregierung ihre Anteile an der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) veräußert. Die BVG hat in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 418,050 Mio. € (220 Mio. € im Jahr 2010; 198 Mio. € im Jahr 2011; 0,050 Mio. € im Jahr 2012) an den Landeshaushalt abgeführt. Für den kommunalen Bereich können keine Angaben gemacht werden, da die jährlichen Einzahlungen aus der Veräußerung von Wohnungs- und Geschäftsimmobilien in der kommunalen Finanzstatistik nicht separat nachgehalten werden. Es existiert nur allgemein das finanzstatistische Konto 6821 mit der Bezeichnung „Veräußerung von Grundstücken / Gebäuden “. Die Art der Nutzung von Immobilien (Wohnen/ Geschäft) wird in der Finanzstatistik nicht erfasst. In der nach Aufgabenbereichen sortierten Darstellung der kommunalen Einzahlungen und Auszahlungen gibt es keine entsprechende Produktgruppe (zum Beispiel Wohnungsbau ). 3. Nach welchen Kriterien werden mögliche Verkaufsobjekte ausgesucht? Der BLB NRW veräußert Grundstücke nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW). Gemäß den §§ 63, 64 LHO NRW dürfen landeseigene Grundstücke nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3383 3 benötigt werden. Seit dem 03.04.2013 werden zusätzlich die Regelungen des § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2013 angewandt. Die Frage nach der Entbehrlichkeit und Veräußerung einer Immobilie orientiert sich an den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. 4. Welche Haltefristen gibt es nach dem Erwerb von Immobilien aus öffentlicher Hand für Investoren? Bei der Veräußerung der LEG-Anteile ist eine Sozialcharta wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags geworden, die durch empfindliche Vertragsstrafen über einen Zeitraum von zehn Jahren abgesichert worden ist. Die Sozialcharta umfasst unter anderem eine Beschränkung des Verkaufs von Wohnungen sowie Verkaufsbeschränkungen für Gesellschaftsanteile . Der BLB NRW vereinbart bei der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich keine Haltefristen für Investoren.