LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3384 24.06.2013 Datum des Originals: 18.06.2013/Ausgegeben: 27.06.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1259 vom 18. Juni 2013 des Abgeordneten Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/3006 Unterstützung von Kreisen, Kommunen und Einrichtungsträger durch gebührenfreie Beratung bei Fragen zur Umsetzung der PCB-Richtlinie durch die Landesregierung Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1259 mit Schreiben vom 18. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden ist laut Angaben der Landesregierung ein Zuständigkeitsproblem. So liegt die Zuständigkeit des Umweltministeriums in der Bewertung der Innenraumschadstoffe. Die Kreise, Kommunen und Einrichtungsträger würden vom Umweltministerium mit gebührenfreien Messungen und mit der Erstellung von Berichten zu den Messungen unterstützt. Für die Beseitigung der PCB-Belastung sei angeblich immer der Eigentümer bzw. der Einrichtungsträger zuständig. Das Bauministerium sei für die Bekanntmachung der technischen Baubestimmungen zuständig . Wenn Kreise, Kommunen und Einrichtungsträger Fragen zu Umsetzung der PCBRichtlinie und zu Sanierungsmaßnahmen haben, stünde das Bauministerium beratend zur Verfügung. Vorbemerkung der Landesregierung Ein Zuständigkeitsproblem bei der Erkennung, Bewertung und Beseitigung von PCBBelastungen in öffentlichen Gebäuden besteht nach Ansicht der Landesregierung nicht. Die Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt. Zuständig für die Einhaltung der §§ 3 und 16 der Bauordnung NRW (keine Gefährdung u. a. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3384 2 Leben und Gesundheit, verbindliche Einhaltung der Technischen Baubestimmungen, Ausschluss von Gefahr oder unzumutbarer Belästigung) sind die Eigentümer der Gebäude. Bei begründetem Verdacht veranlassen bzw. beauftragen diese selbst die erforderlichen Untersuchungen (z. B. Raumluftmessungen). Speziell für PCB gilt hierbei die PCB-Richtlinie. Sie ist eine technische Regel, die von allen Bundesländern aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Technische Baubestimmung eingeführt wurde. Gemäß § 3 Bauordnung NRW muss sie von den Bauaufsichtsbehörden und allen am Bau Beteiligten (Bauherren, Planern, Bauunternehmern ) beachtet werden. Zuständig für die Unterstützung der Kreise und Kommunen bei der gesundheitlichen Bewertung von Ergebnissen der Raumluftuntersuchung sind die Gesundheitsämter vor Ort (§ 10 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ÖGDG NRW). In öffentlichen Gebäuden kann das Gesundheitsamt in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen veranlassen (z. B. Nutzungseinschränkung von Räumen). Das Gesundheitsamt kann nach eigenem Ermessen weiteren externen Sach- verstand hinzuholen oder die Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) als fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Bereich Umweltmedizin (§ 10 ÖGDG NRW Abs. 3) hinzuziehen. Im Rahmen dieser gesetzlich vorgesehenen Unterstützung ist keine Gebührenerhebung zwischen den beteiligten Behörden vorgesehen. 1. Wie viele Anfragen sind an das Bauministerium in Bezug auf eine Beratung zur Umsetzung der PCB-Richtlinie gerichtet worden (Bitte in der Tabelle nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: Einrichtungsträger, Ort, Datum)? 2. Wie viele Beratungen zur Umsetzung der PCB-Richtlinie durch das Bauministeri- um sind erfolgt? 3. Wenn Beratungen zur Umsetzung der PCB-Richtlinie durch das Bauministerium erfolgt sind, welchen Inhalt hatten diese Beratungen? An das Bauministerium wurden seit ca. 2004 weniger als 1 Anfrage pro Jahr gerichtet. Diese Anfragen erfolgten meist telefonisch oder per Email und betrafen grundsätzliche Fragestellungen z.B. nach dem Rechtscharakter der PCB-Richtlinie, Verständnisfragen zu spezifischen inhaltlichen Vorgaben, Auslegungsfragen zu unbestimmten Rechts- begriffen oder zur Verfahrensweise im Allgemeinen. Diese Anfragen wurden über die gleichen Medien kurzfristig beantwortet und wegen ihres geringen Umfangs und des fehlenden Einzelfallbezuges nicht registriert. 4. Wenn nur wenige oder keine einzige Beratungen zur Umsetzung der PCB- Richtlinie durch das Bauministerium erfolgt sind, beschreiben Sie bitte die Gründe dafür aus Sicht der Landesregierung. Die Gründe für die geringe Anfrageanzahl sind nicht bekannt. Als Erklärung drängt sich einerseits auf, dass das Bedürfnis für Fragen direkt nach Einführung einer neuen Rechtsvorschrift größer ist als über 17 Jahre nach Bestehen der Vorschrift. Anderseits dürfte den Beteiligten bekannt sein, dass im dreistufigen Verwaltungsaufbau die untere Bauaufsichtsbehörde jeweils erster Ansprechpartner bei Fragen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3384 3 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Motivation der Einrichtungsträger zu erhöhen sich beraten zu lassen? Die Motivation der Einrichtungsträger bzw. der verantwortlichen Gebäudeeigentümer zu notwendiger Beratung ergibt sich aus der jeweiligen Sachlage. Zu PCB-Belastungen wurden die Kommunen im Nachgang der PCB-AG der Landesregierung (2001 – 2003) über Vorgehensweisen zur Gebäudeüberprüfung und Sanierung informiert. Aktuell erstellt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) unter fachlicher Mitarbeit weiterer Ressorts zur Unterstützung von Kommunen und Einrichtungsträgern ein Internet-Angebot („Innenraumluft-Portal“), das u. a. die Zuständigkeiten umfassend und übersichtlich darstellt sowie Hilfe zum schnellen Auffinden der richtigen Ansprechpartner anbieten wird. Darüber hinaus sollen grundlegende Informationen zu den häufigsten Innenraumluftbelastungen angeboten und auf vertiefende und weiter- führende Informationsquellen sowie gute Praxisbeispiele hingewiesen werden. Kommunale Vertreter sind in die Entwicklung des Portals einbezogen.