LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3394 27.06.2013 Datum des Originals: 27.06.2013/Ausgegeben: 02.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1288 vom 24. Mai 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/3058 Investitionsstau der Kommunen als drängendes Problem Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1288 mit Schreiben vom 27. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Auswertung des KfW-Kommunalpanels am 23. Mai 2013 der Befragung von mehr als 2000 Städten, Gemeinden und Landkreisen ist der Investitionsrückstand ein großes Problem für Städte, Gemeinden und Kreise. Insgesamt belaufe sich der Investitionsstau bundesweit auf 128 Mrd. Euro, im Bereich „Straßenbau und Verkehr“ bei 33 Mrd. Euro, bei Schulen rund 22 Mrd. Euro. Dieses Ergebnis würde durch die insgesamt gute Finanzlage der Kommunen in diesem Jahr überschattet. Ein großer Investitionsbedarf würde auch der demographische Wandel mit sich bringen. 25 Mrd. Euro wären dafür notwendig. 1. Welche Maßnahmen des Landes sind zu erwarten, um den Investitionsstau abzubauen? 2. Wie hoch beziffert die Landesregierung den Investitionsstau in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen? 3. Wie hoch beziffert die Landesregierung den Bedarf nach Umbau und Rückbau der Infrastruktur als Folge des demografischen Wandels? Die Frage nach der Höhe, Struktur und Entwicklung des kommunalen Investitionsbedarfs ist in der Vergangenheit des Öfteren Gegenstand von Untersuchungen gewesen. Teils wurden aus den Ergebnissen konkrete Zahlenwerte zum Umfang des kommunalen "Investitionsstaus" abgeleitet. Da nicht getätigte Investitionen in der Finanzstatistik nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3394 2 erfasst werden, liegen der Landesregierung jedoch keine eigenen finanzstatistischen Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt vor. Die Entscheidung einer Kommune, eine Investition zu tätigen oder zu unterlassen, steht in einem engen Zusammenhang mit der - vielerorts noch immer - schwierigen kommunalen Finanzsituation. Kommunen, die sich in einer schwierigen Haushaltslage befinden, werden auf drohende Fehlbeträge eher mit Auszahlungskürzungen in solchen Bereichen reagieren, in denen eine Kürzung möglich ist - häufig also auch im Investitionsbereich -, als Kommunen in einer gesicherten Haushaltssituation. Nachhaltig wirkende Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus müssen daher an den Ursachen der kommunalen Finanzkrise selbst ansetzen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung insbesondere im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs sowie des Stärkungspakts Stadtfinanzen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die im Bericht der Landesregierung vom 14. März 2013 (Vorlage 16/751) dokumentiert worden sind. Im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt das Land darüber hinaus sämtlichen nordrhein-westfälischen Kommunen finanzkraft- und -bedarfsunabhängige Investitionszuweisungen. Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen stehen den Kommunen 2013 insgesamt 592,9 Mio. Euro zur Verfügung, davon 500 Mio. Euro als allgemeine Investitionspauschale (§ 16 Abs. 2 GFG 2013). Zählt man die Schul- und Bildungs- (§ 17 GFG 2013) sowie die Sportpauschale (§ 18 GFG 2013) hinzu, die ebenfalls der Unterstützung kommunaler Investitionsmaßnahmen dienen, dann beträgt die Summe der Investitionspauschalen vom Land im laufenden Jahr insgesamt mehr als 1,2 Mrd. Euro. Über den Bundesrat setzt sich die Landesregierung darüber hinaus nach Kräften dafür ein, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung für die Kommunen nachkommt und sich in höherem Maße als bisher an den Kosten der kommunalen Sozialaufgaben beteiligt. 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung konkret ergreifen, um die Kommunen bei den Herausforderungen des demografischen Wandels zu unterstützen? 5. Welche Verbesserungsmöglichkeiten durch den Landesgesetzgeber werden gesehen? Aktuelle Informationen zu einzelnen Themen, Maßnahmen, Programmen und Projekten hält die Landesregierung im Internet unter www.demographie.nrw.de bereit. Des Weiteren stellt IT.NRW den Kommunen in regelmäßigen Abständen die statistischen Grundlagen zur demografischen Entwicklung zur Verfügung. Ein darüber hinaus gehender Handlungsbedarf des Landesgesetzgebers wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen.