LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3395 27.06.2013 Datum des Originals: 27.06.2013/Ausgegeben: 02.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1303 vom 31. Mai 2013 des Abgeordneten Ulrich Alda FDP Drucksache 16/3120 Sieht die Landesregierung ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Barrierefreiheit in der Sprache als qualitätsgesichert und nachhaltig an? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1303 mit Schreiben vom 27. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage SPD und Grüne wollen sich für eine umfassende Barrierefreiheit auch in der Sprache einsetzen und haben dazu das Kompetenzzentrum „Leichte Sprache“ bei der Agentur Barrierefrei NRW geschaffen. Unter „leichter Sprache“ ist eine verständliche Ausdrucksweise zu verstehen, die eine Erleichterung für das Textverständnis von Menschen mit Beeinträchtigungen darstellt. „Das Kompetenzzentrum ‚Leichte Sprache‘ berät öffentliche Einrichtungen in NRW zum Thema sprachliche Barrieren. Es entwirft Schulungen für leichte Sprache und bietet Übersetzungen und Überprüfungen von Texten in leichter Sprache an.“ (Presseinformation – MAIS, 22.05.2013). Vorbemerkung der Landesregierung Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sieht vor, dass Maßnahmen getroffen werden, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die für die Öffentlichkeit bereitstehen, zu gewährleisten. Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sind somit in umfassendem Sinn zu verstehen. Vor diesem Hintergrund hat das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) bei der Landesregierung eine Förderung des „Kompetenzzentrums Leichte Sprache“ beantragt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3395 2 Diesem Antrag wurde seitens des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) stattgegeben. 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf für Übersetzungen in „leichte Sprache“ ein? Leichte Sprache wird insbesondere dort benötigt, wo Informationen speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten erstellt werden oder für Informationen, die für diese Personengruppe besonders wichtig sind. Der konkrete Bedarf an Leichter Sprache ist nicht eindeutig quantifizierbar. 2. Wurden Kriterien erarbeitet, die eine Priorisierung der Themen zur Übersetzung in „leichte Sprache“ vorsehen? Im Bereich der Landesregierung ist die Vermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK von besonderer Bedeutung. In diesem Sinne wird die Landesregierung ihren Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ Schritt für Schritt umsetzen und in diesem Kontext kontinuierlich ihre Prioritäten festlegen. Hierzu wird z.B. derzeit geprüft, in welcher Weise die Anforderungen an Leichte Sprache im Rahmen der Überarbeitungen der Kommunikationshilfenverordnung (KHV), der Verordnung barrierefreier Dokumente (VBD) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) berücksichtigt werden können. 3. Mit welchen finanziellen Mitteln in 2014 und 2015 rechnet die Landesregierung für die Weiterführung des Kompetenzzentrums „Leichte Sprache“? Die Landesregierung beabsichtigt, das „Kompetenzzentrum Leichte Sprache“ im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Agentur Barrierefrei NRW weiterzuführen, um damit eine entsprechende Unterstützung für öffentliche Einrichtungen anzubieten. Die Entscheidung über die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel obliegt dem Landtag.