LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3414 01.07.2013 Datum des Originals: 28.06.2013/Ausgegeben: 04.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1294 vom 22. Mai 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/3064 Lärmschutz entlang der A 42 in Altenessen – Was unternimmt die Landesregierung konkret gegen die für die betroffenen Anwohner unverändert bestehenden Belastungen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1294 mit Schreiben vom 28. Juni 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Lebensqualität und eine attraktive Wohnraumpolitik sind aktuell wichtige Standortfaktoren. Über kulturelle Angebote, Freizeit- und Sportmöglichkeiten, Sauberkeit und ruhige Wohnlage definiert sich die Attraktivität einer Stadt bzw. eines Stadtteils in hohem Maße. Gleichzeitig ist eine gute Verkehrsanbindung, die schnell und sicher unsere Städte miteinander verbindet, ein ebenso wichtiger Aspekt, sich für oder gegen einen Umzug zu entscheiden. Auch die Grundstückspreise stehen in Korrelation mit der jeweiligen Wohnqualität. Aufgrund der demographischen Entwicklung, die zu sichtbaren Bevölkerungseinbußen im Ruhrgebiet führt, ist es dort umso wichtiger, beide Standortfaktoren optimal zu kombinieren. Gute wohnortnahe verkehrliche Anbindung und Lärmschutz für die betroffenen Anwohner sind zwei Seiten einer Medaille. Die sachgerechte Auflösung potentieller Zielkonflikte von Erreichbarkeit und Anwohnerschutzinteressen gilt in besonderer Weise für das Ruhrgebiet, in dem Autobahnen über Kilometerlängen unmittelbar an Wohnbebauungen grenzen. Da der Erhalt und teilweise Ausbau der Verkehrswege im Ballungsraum Ruhr verkehrspolitisch unverzichtbar ist, kommt begleitenden Lärmschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Seit über einem Jahrzehnt befasst sich die Bezirksvertretung im Essener Stadtbezirk V (für Altenessen / Karnap / Vogelheim) regelmäßig mit mangelnden Lärmschutzmaßnahmen an der A 42 im Essener Norden und hat sich in dieser Angelegenheit auch schon mehrfach an den Landesbetrieb Straßen.NRW gewandt. Kürzlich haben sich betroffene Bürger zu einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3414 2 Bürgerinitiative „Interessensgemeinschaft A 42 – Essen-Altenessen“ zusammengeschlossen, um verstärkt auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Die Essener Kommunalpolitik erwartet unverändert verbesserte Lärmschutzeinrichtungen für die A 42 möglichst auf der gesamten Länge des Essener Stadtgebietes. Seit dem Bau der A 42 vor vierzig Jahren wurden trotz des sichtbar angestiegenen Verkehrsaufkommens keine substantiellen Verbesserungen beim Lärmschutz vorgenommen. Die aktuellen Vorrichtungen sind an vielen Stellen defekt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Die Essener Bezirksvertretung hat den Landesbetrieb Straßen.NRW aus diesen Gründen bereits vor zehn Jahren erstmals um eine prioritäre Berücksichtigung der A 42 bei künftigen Lärmschutzmaßnahmen gebeten. Bis heute ist die vorhandene Lärmschutzproblematik im Stadtgebiet jedoch ungelöst. Nach Aussagen betroffener Anwohner habe sich die Situation im vergangenen Jahrzehnt sogar stetig verschlechtert. Beispielsweise habe die Sperrung der A 40 im Jahr 2012 dazu geführt, dass sich zahlreiche Autofahrer an die alternative Strecke gewöhnt hätten. Die hohe Belastung am Rande der A 42 scheint unstrittig, wird sie doch auch auf der Internetpräsenz von Straßen.NRW unter www.a42.nrw.de dokumentiert. Lärmsanierungen wurden bislang auf den Streckenabschnitten der Städte Oberhausen, Duisburg, Dortmund und Herne durchgeführt. Seit Anfang Februar 2013 laufen auf der A 42 die Bauarbeiten für den Abbruch und Neubau der Lärmschutzwände zwischen den beiden Anschlussstellen Gelsenkirchen-Heßler sowie Gelsenkirchen-Zentrum. Gleichzeitig führt Straßen.NRW umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Brückenbauwerken über die Grothusstraße, die Hans-Böckler-Allee und den Lehrhovebruch durch. Rund sechs Millionen Euro werden der neue Lärmschutz und die Brückensanierungen kosten. Die Bauarbeiten sollen im März 2014 abgeschlossen sein. Eine Lärmsanierung der A 42 auf Essener Gebiet findet jedoch aktuell nicht statt, entsprechende Bauplanungen für dieses Gebiet sind auch nicht offiziell bekannt. Aufgrund der vorliegenden Lärmbelastung ist es geboten, alle Möglichkeiten zu prüfen sowie auszuschöpfen, um eine Verbesserung der Lebenssituation in den Stadtteilen Altenessen, Karnap und Vogelheim im Interesse der Anwohner herbeizuführen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die durch Verkehrslärm bei Anwohnern der A 42 auf Essener Gebiet aktuell und zukünftig entstehende Beeinträchtigungen? Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird für den genannten Streckenabschnitt der A 42 im Zuge geplanter Sanierungsmaßnahmen eine neue lärmtechnische Überprüfung der vorhandenen Situation nach den Grundsätzen der Lärmsanierung unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrszahlen vornehmen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die rechtlichen wie finanziellen Möglichkeiten, analog der Baumaßnahmen an Streckenabschnitten anderer Städte auch auf Essener Gebiet vergleichbare Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 42 zeitnah umzusetzen? Die Lärmsanierungen im Zusammenhang mit erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Streckenzug der A 42 im Ruhrgebiet werden nach gleichen haushaltsrechtlichen Maßstäben als eine freiwillige Leistung des Staates durchgeführt. Der Bund als Straßenbaulastträger stellt hierfür die Finanzmittel zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3414 3 3. Welche technischen Lösungen zur Verbesserung der Geräuschsituation bieten sich für den A 42-Abschnitt des Essener Stadtgebietes an (Flüsterasphalt, Lärmschutzwände, Seitenrandbepflanzungen etc.) 4. Mit welchen einzelnen Aktivitäten und konkreten Maßnahmen des Lärmschutzes und der Lärmsanierung können die Essener Anlieger der A 42 in den nächsten fünf Jahren unter Angabe des voraussichtlichen Handlungszeitpunktes genau rechnen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Aussagen über Möglichkeit und Umfang zusätzlicher aktiver Lärmschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen der Sanierung sind erst nach Abschluss der erforderlichen lärmtechnischen Untersuchungen, die gerade begonnen haben, möglich. 5. Welche einzelnen bekannten verkehrspolitischen Maßnahmen stehen in den nächsten fünf Jahren im Ruhrgebiet an, die voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Verkehrs- und Lärmsituation der A 42 auf Essener Stadtgebiet haben? Über die Realisierung der Straßenbauprojekte im Netz der Bundesfernstraßen des Ruhrgebietes entscheidet letztlich der Bund als Baulastträger seiner Straßen. Dies betrifft alle Vorhaben des Bedarfsplanes und der Erhaltung des Fernstraßennetzes. Da die dafür verfügbaren Finanzmittel des Bundes für die nächsten fünf Jahre dem Land konkret nicht bekannt sind, können derzeit hierzu keine verbindlichen Aussagen gemacht werden.