LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3419 02.07.2013 Datum des Originals: 02.07.2013/Ausgegeben: 05.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1295 vom 29. Mai 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/3075 Kommunale Kurortehilfe: Welche Perspektive kann die Landesregierung der Gesundheits- und Tourismusregion Ostwestfalen-Lippe geben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1295 mit Schreiben vom 2. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ostwestfalen-Lippe ist eine einzigartige Gesundheitsregion in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland. Der Sektor des Gesundheitswesens ist in der Region auch in Verbindung mit dem Tourismus ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Mehr als jede vierte Kommune im Regierungsbezirk Detmold wird bislang vom Land als Kurort durch die sogenannte Kurortehilfe unterstützt. Die Kurortehilfe stellt eine Sonderbedarfszuweisung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen dar. Gerade der kommunale Finanzausgleich beziehungsweise die Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes in Verbindung mit den noch nicht absehbaren Auswirkungen der Fortentwicklung des Stärkungspaktgesetzes sorgen aktuell für Gesprächsstoff bei den kommunalen Akteuren. Dieses findet auch seinen Ausdruck in den anhaltenden Diskussionen um die kommunale Finanzausstattung, die sich aufgrund des vorgelegten Gutachtens zur „Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen“ durch das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln ergeben. Insbesondere kleine und mittlere Kommunen mit Kurortestatus benötigen daher Planungssicherheit, ob und inwieweit ihre besonderen Bedarfe, die sich aus dem genannten Status ergeben, im kommunalen Finanzausgleich auch gesondert und angemessen Berücksichtigung finden. Das Land Nordrhein-Westfalen wendet im Jahr 2013 landesweit 7.212.000 Euro an Kurortehilfe für 41 Kommunen auf. Die Bedeutung Ostwestfalen-Lippes als Gesundheitsregion wird dadurch unterstrichen, dass etwas weniger als die Hälfte der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3419 2 Gesamtsumme, nämlich 3.260.058 Euro, allein auf insgesamt 19 Kommunen in Ostwestfalen-Lippe entfallen. Dazu gehören Bad Driburg, Bad Lippspringe, Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Bad Wünneberg, Brakel, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Marienmünster, Nieheim, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rödinghausen, Schieder-Schwalenberg, Vlotho, Warburg und Willebadessen. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der zahlreichen Kurorte für die Fortentwicklung der Gesundheitsregion Ostwestfalen-Lippe? Die Heilbäder und Kurorte in Nordrhein-Westfalen nehmen wichtige Aufgaben in der Prävention, der Rehabilitation und im Tourismus wahr. Sie verfügen über ein sehr gutes und kontrolliertes Bioklima und in der Regel hervorragend gestaltete Ortskerne mit verkehrsberuhigten Zonen. Vor allem die ortsgebundenen, ortstypischen Heilmittel tragen zur Erhaltung der Gesundheit und Erholung der Menschen erheblich bei. Viele Kurorte verfügen darüber hinaus über qualitativ hochwertige Rehabilitationskliniken. Die Fortentwicklung der Gesundheitsregion Ostwestfalen-Lippe wird von diesen Angeboten geprägt. 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung mit der als Sonderbedarfszuweisung qualifizierten Kurortehilfe bei der anstehenden grundlegenden Reform des kommunalen Finanz-ausgleichs zu verfahren? 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Kriterien für die Gewährung der Kurotehilfe zu verändern (wenn ja: Bitte erläutern)? 4. Sofern die Landesregierung an einer separat ausgewiesenen Kurortehilfe nicht mehr festhalten will: Mit welchen Förderkulissen für Kurorte in NordrheinWestfalen engagiert sich das Land dann alternativ? Derzeit sind hinsichtlich der Kurortehilfe seitens der Landesregierung keine Änderungen geplant.