LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3471 04.07.2013 Datum des Originals: 03.07.2013/Ausgegeben: 08.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1314 vom 4. Juni 2013 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/3189 Hat der Zustand kommunaler Haushalte nichts mit eigenem Handeln der Kommunen zu tun? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1314 mit Schreiben vom 3. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenardebatte zum Tagesordnungspunkt 6 zum Antrag der FDP „Kommunen fair behandeln – NRW braucht eine verlässliche und transparente Informationsgrundlage zum kommunalen Finanzbedarf!“ am 15.05.2013 erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister laut Plenarprotokoll 16/31 S. 2642, „Der Zustand des Haushalts hat wenig mit eigenem Handeln zu tun.“ Vorbemerkung der Landesregierung Herr Minister Ralf Jäger hat in der zitierten Plenardebatte zunächst ausgeführt, dass es Ausgabearten im Bereich der sozialen Leistungen gebe, "die für eine Kommune fast ohne jeden eigenen Einfluss immer vorhanden und sehr abhängig davon sind, wie sich die Sozialstruktur einer Gemeinde vor Ort darstellt." Erst an diese grundsätzlichen Feststellungen schloss sich der in der Kleinen Anfrage zitierte Satz an, dass der "Zustand des Haushalts (…) wenig mit eigenem Handeln zu tun" habe. In diesem Redekontext erschließt sich der Aussagegehalt des Satzes ohne weiteres. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Aussage zur Wirksamkeit von kommunalem, haushaltsbezogenem Handeln, sondern der Satz bezieht sich auf die haushaltsrechtlichen Folgen der nur eingeschränkten Beeinflussbarkeit sozialer Pflichtleistungen der Kommunen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3471 2 Über diese Tatsache bestand bisher ein breiter Konsens im Landtag. In dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26.10.2010 (Drucksache 15/435) wurde die Position formuliert, dass die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände außerstande seien, "die explodierenden Soziallasten weiterhin zu schultern. (…) Nur eine auskömmliche Beteiligung des Bundes an den Soziallasten bietet eine klare Perspektive zum Abbau des strukturellen Defizits (…)." Diese Formulierung ergibt nur unter der Annahme einen Sinn, dass das durch Sozialleistungen verursachte, strukturelle Defizit nicht durch eigenes Handeln abgebaut werden kann. 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Zustand kommunaler Haushalte wenig mit eigenem Handeln zu tun hat? Nein. 2. Wie erklärt sich die Landesregierung, vor dem Hintergrund der Aussage des In- nenministers, die unterschiedliche Haushaltssituation in den Kommunen? Siehe Vorbemerkung. 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass schuldenfreie Kommunen nicht durch eigenes Handeln in eine solche Situation gekommen sind? Nein. 4. Wenn der Zustand kommunaler Haushalte nur wenig mit eigenem Handeln zu tun hat, sieht die Landesregierung überhaupt noch die Notwendigkeit der Normierung von haushaltsrechtlichen Vorgaben? Die Prämisse der Frage wird nicht geteilt, siehe Vorbemerkung. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich die Haushaltssituation einer Kommune allein durch Land und Bund ändern lässt? Nein.