LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3472 04.07.2013 Datum des Originals: 03.07.2013/Ausgegeben: 08.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1317 vom 5. Juni 2013 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/3192 Videoüberwachung der Einkesselung und Misshandlung der Blockupy-Demonstranten in Frankfurt am Main am 1. Juni 2013 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1317 mit Schreiben vom 3. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Samstag demonstrierten mehrere Tausend Personen des Bündnisses Blockupy in Frankfurt am Main gegen die Krisenpolitik der Troika aus Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission und EZB. Polizeieinheiten kesselten kurz nach Beginn der Veranstaltung ca. 900 Personen ein, die nicht vermummt, sondern lediglich mit Sonnenbrillen und Regenschirmen ausgestattet waren. Im weiteren Verlauf setzte die Polizei gegen die Demonstranten wiederholt Pfefferspray ein und wandte Gewalt auch gegen Journalisten an. Diese berichteten unter anderem von Identitätsfeststellungen trotz Vorlage des Presseausweises, brutalen Anrempelungen und von Polizisten, die Mundschutz trugen. An der Polizeiaktion waren auch Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt. Der hessische Innenminister Boris Rhein verteidigte das Vorgehen der Polizei. Er äußerte sich wie folgt: „Wer friedlich demonstrieren will, verstößt nicht massiv gegen Gesetze und kommt nicht vermummt und mit Gegenständen bewaffnet.“ Der Einsatz wurde gefilmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3472 2 1. War das Land Nordrhein-Westfalen in die Videoüberwachung eingebunden? Dem Land Hessen wurden aus Anlass der sogenannten "Antikapitalistischen Aktionstage - Blockupy Frankfurt" eine Abteilungsführung der Bereitschaftspolizei sowie vier Bereitschaftspolizeihundertschaften (ca. 500 Einsatzkräfte) des Landes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 31.05.2013 bis 01.06.2013 unterstellt. Die Beweissicherungstrupps der eingesetzten nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizeihundertschaften fertigten einzelfallbezogen Bild- und Tonaufnahmen auf der Basis versammlungsrechtlicher und strafprozessualer Befugnisse. Eine flächendeckende „Videoüberwachung“ fand nicht statt. 2. Inwieweit wird durch die Aufnahmen das Vorgehen der Polizei dokumentiert? Die Verantwortlichkeit für den Einsatz der Polizei aus Anlass demonstrativer Aktionen am 01.06.2013 in Frankfurt am Main lag ausschließlich bei der einsatzführenden hessischen Polizeibehörde. Die im Rahmen der Unterstützung der hessischen Polizei durch die nordrhein-westfälischen Einsatzkräfte gefertigten Bild- und Tonaufnahmen wurden dieser unmittelbar nach Einsatzende und ohne vorherige Auswertung übergeben. 3. Inwieweit existiert Videomaterial (Bild- und Tonaufnahmen), das die Aussage des hessischen Innenministers bestätigt? Eine Prüfung des Einsatzes erfolgt durch die zuständigen Behörden des Landes Hessen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. 4. Inwiefern liefert das vorhandene Bild- und Tonmaterial Anhaltspunkte dafür, dass eine strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge vorzunehmen ist? Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten fallen in die Zuständigkeit der hessischen Strafverfolgungsbehörden. Eine Prüfung des Einsatzes der Polizei erfolgt durch die zuständigen Behörden des Landes Hessen. Sollten sich dabei Anhaltspunkte für ein mögliches Fehlverhalten nordrhein-westfälischer Einsatzkräfte ergeben, wird diesen nachgegangen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. 5. Welcher personelle Aufwand wurde für die Anfertigungen von Videoaufnahmen durch das Land NRW geleistet (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Kameras, Standorten und Personal)? Jede der eingesetzten vier nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizeihundertschaften verfügte im Einsatz über jeweils drei Beweissicherungstrupps, die mit je drei Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamten besetzt waren. Üblicherweise setzt jeder Beweissicherungstrupp eine Kamera zur Anfertigung von Videoaufnahmen ein. Die Beweissicherungstrupps fertigten im Einsatzraum auf Grundlage versammlungsrechtlicher und strafprozessualer Befugnisse einzelfallbezogen Bild- und Tonaufnahmen an unterschiedlichen Orten. Eine Erfassung der jeweiligen Orte, an denen Videoaufnahmen gefertigt wurden, liegt nicht vor. Diese ist nur im Rahmen der Auswertung der hessischen Behörden möglich; im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.