LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3475 05.07.2013 Datum des Originals: 03.07.2013/Ausgegeben: 09.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1304 vom 28. Mai 2013 des Abgeordneten Dr. Joachim Paul PIRATEN Drucksache 16/3124 Studentische Verbindungen in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1304 mit Schreiben vom 3. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Vorfeld des Burschentags der Deutschen Burschenschaften (DB) haben erneut Mitgliedsvereinigungen mit rassistischem und nationalistischem Gedankengut auf sich aufmerksam gemacht. So wird der Pressesprecher der Deutschen Burschenschaft mit den Sätzen „Wir sind leider nicht so rassistisch ausgerichtet wie zum Beispiel jüdische Organisationen“ zitiert. Auch auf Nachfrage von Journalisten zeigte er sich antisemitisch und rassistisch, denn „er habe lediglich ausdrücken wollen, wie "liberal" die Aufnahmekriterien seines Verbandes seien.“ Als Gegenbeispiel seien ihm rein zufällig "jüdische Sportvereine" in den Sinn gekommen. Aufsehen erregte ein Antrag, der einen sog. „Ariernachweis“ forderte, der Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft sei. Auch in NRW gibt es studentische Verbindungen, die als Mitglieder im DB organisiert sind. 1. Gibt es konkrete Hinweise auf rassistische und nationalistische Tendenzen inner- halb der NRW-Burschenschaften? Teilbereiche des Rechtsextremismus – vor allem innerhalb der NPD als auch innerhalb der revisionistischen Strömung der „Neuen Rechten“ – sehen Burschenschaften als Zielgruppe. Sie wollen Einfluss auf Diskurse nehmen und eigene Positionen dort verankern. Das Ziel ist die Meinungsführerschaft: die kulturelle Hegemonie. Daher haben diese Teile des Rechtsextremismus an Burschenschaften ein strategisches Interesse. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3475 2 Vereinzelt sind Burschenschaftler Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen bzw. bestehen Kontakte rechtsextremistischer Personen oder Organisationen zu einzelnen Burschenschaften . In der Vergangenheit haben in den Häusern einzelner Burschenschaften in Nordrhein-Westfalen Vorträge von Rechtsextremisten stattgefunden. Bislang haben sich die tatsächlichen Anhaltspunkte in keinem Fall so verdichtet, dass eine Beobachtung einzelner Burschenschaften als rechtsextremistische Bestrebung erfolgt. 2. Welche studentischen Verbindungen in NRW genießen nach § 52 Abgabenordnung des Status einer gemeinnützigen Körperschaft? (bitte nach Hochschulen) Aufgrund der der Finanzverwaltung obliegenden Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung) ist es der Landesregierung verwehrt, die Frage zu beantworten. 3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um gegen die nationalistische Hetze vorzugehen? Die Landesregierung unternimmt umfangreiche Aktivitäten gegen Rechtsextremismus. Diese Aktivitäten werden im jährlich erscheinenden „Bericht der Landesregierung über Maßnahmen zur Extremismusprävention in Nordrhein-Westfalen – Präventionsbericht“ dokumentiert (vgl. http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/publikatio-nen/extremismuspraevention.html). 4. Gibt es konkrete Hinweise, dass studentische Verbindungen Kontakte zur rechts- radikalen und nationalistischen Organisationen pflegen? Siehe Antwort auf Frage 1. 5. Wie bewertet die Landesregierung aufgrund solcher Aussagen, wie die des Pres- sesprechers der Deutschen Burschenschaften, die Frage eines Verbots von rechtsradikalen Burschenschaften? Verbotsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen nur, soweit sich die Tätigkeit einer Vereinigung auf Nordrhein-Westfalen beschränkt . Anderenfalls ist das Bundesministerium des Innern zuständig. Bei der Prüfung eines Verbots ist unter anderem zu bewerten, ob sich die jeweilige Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet (§ 3 Abs. 1 VereinsG). Hierfür müssen entsprechende Aktivitäten von Mitgliedern nachgewiesen und der Vereinigung zugerechnet werden können. Solche zurechenbaren Tätigkeiten liegen nur vor, wenn sie von den Organen angeordnet oder gebilligt und gedeckt werden. Die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtete Tätigkeit muss dabei so im Vordergrund stehen und der Vereinigung unmittelbar so zuzuordnen sein, dass sie ihr das Gepräge gibt. Ob in NRW vereinsrechtlicher Handlungsbedarf und vereinsrechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wird fortlaufend sorgfältig geprüft.