LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3487 08.07.2013 Datum des Originals: 03.07.2013/Ausgegeben: 09.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1302 vom 29. Mai 2013 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/3119 Ausstehende Gehaltszahlungen für Mitarbeiter der Hochschulen Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1302 mit Schreiben vom 3. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Schreiben vom 7. Mai 2013 informierte das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) darüber, dass zum 1. April 2013 auf ein neues Abrechnungssystem bei der Gehaltsabrechnung der Landesbediensteten umgestellt wurde, was – so das LBV – zur doppelten Bearbeitungszeit pro Fall führte. Zu diesem Zeitpunkt warteten schon viele Mitarbeiter und wissenschaftliche Beschäftigte an Hochschulen auf ihr ausstehendes April-Gehalt. Während die Wissenschaftsministerin im November 2012 bei der Vorstellung geplanter Eckpunkte für ein Hochschulgesetz pressewirksam verkündete, das Prinzip „gute Arbeit“ an den Hochschulen durchsetzen zu wollen und die Landesregierung am 3. Mai 2013 im Bundesrat einen Gesetzentwurf einbrachte, der die Bundesregierung auffordert, gleich die ganze Beschäftigungspraxis im Hochschulbereich in Deutschland zu ändern, ist die Landesregierung im Alltag nicht einmal in der Lage ausstehendes Gehalt rechtzeitig zu überweisen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3487 2 Vorbemerkung der Landesregierung Dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen obliegen die Berechnung und Auszahlung der Bezüge für die Beschäftigten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes NRW. Zur Erledigung dieser Aufgaben benötigt das Landesamt Angaben von den Dienststellen, die die Personalakten der Auszahlungsempfängerinnen und -empfänger führen. Nur wenn die Anordnungen zeitnah und vollständig dem Landesamt zur Verfügung gestellt werden, kann die Gehaltszahlung pünktlich erfolgen. Im Bereich der Universitäten und Hochschulen kommt es jeweils zu Beginn eines Semesters zu zahlreichen Neu- und Wiedereinstellungen. Für die Universitäten und Hochschulen, insbesondere aber für das Landesamt für Besoldung und Versorgung, ist das ein mit einer hohen Arbeitsverdichtung verbundenes Massengeschäft. Das Landesamt hat in diesem Jahr im Hochschulbereich extrem angestiegene Einstellungszahlen zu bewältigen. Normalerweise werden zu Semesterbeginn in der Regel 12.000 bis 13.000 studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte neu- oder wiedereingestellt. In diesem Jahr wurden allein zum Einstellungstermin April bereits rd. 19.000 und für den Monat Mai über 4.000 weitere Neu- und Wiedereinstellungen vorgenommen. Das ist nahezu eine Verdoppelung der Fallzahl. Dazu kam, dass das Landesamt im Rahmen der Einführung eines neuen, SAP-gestützten Bezügeabrechnungssystems zum Abrechnungsmonat April 2013 zusätzlich den letzten Teil der Datenmigration bewältigen musste. Betroffen waren rd. 85.000 Zahlfälle. Durch eine projektbedingte Verzögerung konnte die Umstellung, anders als geplant, nicht schon früher abgeschlossen werden. 1. Wie viele Beschäftigte an den Hochschulen sind von den verspäteten Gehaltszah- lungen betroffen (bitte nach wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal und hochschulscharf aufschlüsseln)? Von den insgesamt 85.000 Personen des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals waren im April rd. 5.500 Zahlfälle und im Mai rd. 4.000 Zahlfälle von den verspäteten Gehaltszahlungen betroffen. Dabei handelte es sich ausnahmslos um Neu- und Wiedereinstellungen. In allen Fällen erfolgen jedoch Abschlagzahlungen. Gegenwärtig sind für diese Monate noch knapp 1.500 Zahlfälle rückständig (Stand: 25.06.2013). Eine hochschulscharfe Aufschlüsselung nach wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal ist dem Landesamt kurzfristig nicht möglich. 2. Wann wurden die Betroffenen darüber informiert, dass sie keine pünktliche Ge- haltszahlung erhalten werden? Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat die Hochschulen mit Informationsschreiben im Juli 2012 und Februar 2013 auf die bevorstehende Umstellung auf das neue Bezügeverfahren im Bereich Entgelte und mit weiteren Informationsschreiben Anfang Mai und Anfang Juni 2013 über die besondere Arbeitssituation bei der Zahlungsaufnahme von Gehältern im Hochschulbereich und die Auswirkungen auf die Bezügezahlungen informiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3487 3 Darüber hinaus hat das Landesamt im April 2013 in der regelmäßig stattfindenden Veranstaltung mit den Universitäten „Erfahrungsaustausch Universitäten“ auf die abzusehenden Zahlungsverzögerungen hingewiesen. Alle Beteiligten sind inzwischen in engem Kontakt, um sich über die jeweiligen Sachstände auszutauschen und die Betroffenen zu informieren. 3. Welche Maßnahmen wurden seitens des LBV unternommen, um die Mitarbeiter vor (!) dem 1. April 2013 auf die Umstellung des Abrechnungssystems vorzubereiten ? Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes wurden im Zeitraum von Ende Januar bis Mitte März 2013 in drei bis vier aufeinander abgestimmten Trainingsmodulen intensiv auf die neue Software vorbereitet. Insgesamt wurden für Schulungen knapp 600 Personentage aufgewandt. Im Anschluss an die Schulungen haben die Trainerinnen und Trainer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sog. „Produktivbetrieb“ unterstützt. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in diesem akuten Fall, um dem von ihr propagierten Prinzip der „guten Arbeit“ gegenüber den Landesbediensteten nachzukommen? Das Landesamt für Besoldung und Versorgung arbeitet mit Hochdruck daran, die rückständigen Gehaltszahlungen möglichst schnell aufzunehmen und zahlt bei allen verspäteten Zahlungsaufnahmen Abschläge. Das Landesamt hat seine Verfahrensabläufe in den vergangenen Jahren kontinuierlich optimiert , um – trotz der regelmäßig wiederkehrenden saisonalen „Welle“ von Neu- und Wiedereinstellungen im Bereich der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie der Lehrbeauftragten – die Gehaltszahlungen möglichst zeitnah aufnehmen zu können. Das ist im Kern auch gelungen. Das Zusammentreffen von Verfahrensumstellung und gleichzeitigem Semesterwechsel war ein außergewöhnliches Zusammentreffen ungünstiger Ereignisse. Die Umstellung auf das neue Bezügeverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Eine vergleichbare Situation ist nicht mehr zu erwarten. 5. Wie lange wird es dauern, bis die Zahlungen reibungslos erfolgen werden? Die Zahlungsaufnahmen für den Monat April werden vom Landesamt mit höchster Priorität voraussichtlich bis Ende Juni erledigt. Die noch ausstehenden Zahlungsaufnahmen für den Monat Mai werden anschließend bearbeitet. Bei allen verspäteten Zahlungsaufnahmen erfolgen Abschlagszahlungen.