LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3506 08.07.2013 Datum des Originals: 05.07.2013/Ausgegeben: 11.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1275 vom 23. Mai 2013 der Abgeordneten Dirk Wedel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/3037 Neue Planungen zur L 239 zwischen Mettmann und Ratingen – 2. Versuch Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1275 mit Schreiben vom 5. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zustand und Verkehrssicherheit der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen sind seit Jahren ein Ärgernis für die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Zwischen Mettmann und der Autobahnbrücke über die A3 ist die L 239 eine gut ausgebaute und sicher zu befahrende Straße. Ab der Autobahnbrücke in Richtung Ratingen hat die L 239 dagegen eher den Charakter eines schlecht asphaltierten Feldweges. Dieser Zustand führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen sind Fußgänger und Radfahrer, die keinerlei Bewegungsfläche haben ohne direkt mit dem KFZ-Verkehr in Konflikt zu kommen. Auch der Busverkehr (Linie 749) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die L 239 stellt die direkte Anbindung zur A44 und damit zum Düsseldorfer Flughafen und zur Messe Düsseldorf dar. Alternativ müssten große Umwege, beispielsweise über die B7 oder die A46 gefahren werden. Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die heimische Wirtschaft, ist der Neu- bzw. Ausbau der L 239 zwischen der Autobahnbrücke und Ratingen ein Verkehrsprojekt höchster Priorität. Presseberichten zufolge soll seitens des Landesbetriebs Straßen NRW im Bau- und Planungsausschuss des Kreises Mettmann am 07.03.2013 erklärt worden sein, es werde keinen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3506 2 „Deluxe-Ausbau“ geben. Man werde bei den sonst üblichen Auflagen und Vorgaben im Straßenbau „ein Auge zudrücken“. Einen Gehweg solle es nicht geben. Fußgänger sollten über einen befestigten Randstreifen gehen. Ein baurechtliches Verfahren sei nicht erforderlich. Die Unterzeichner stellten zu diesem Sachverhalt die Kleine Anfrage 1000, die nach sechs Wochen durch die Landesregierung mit Schreiben unter dem 06.05.2013 mit folgenden Platitüden beantwortet wurde (vgl. Drs. 16/2873 Neudruck): „1. Inwieweit entspricht der durch Straßen NRW in Aussicht gestellte Ausbau der L 239 den Standards einer Landesstraße (beispielsweise in Bezug auf Fahrbahnquerschnitt , Kurvenradien, Entwurfsgeschwindigkeit, Sicherheitsbelange, Fußgänger, Radfahrer )? 2. An welchen Streckenabschnitten soll inwiefern von üblichen Auflagen und Vorgaben im Straßenbau abgewichen werden? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die L 239 wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung abschnittsweise nach dem Stand der Technik saniert bzw. neu- / ausgebaut. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt . 3. Inwieweit werden nach den Planungen die Engstellen der L 239 (beispielsweise Nussbaum, Buschmühle) beseitigt? Die Beseitigung der Engstellen im Zuge der L 239 erfolgt nach den Möglichkeiten, die sich aus dem Baurecht ergeben. 4. Welche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind für den von Straßen NRW in Aussicht gestellten Ausbau erforderlich (beispielsweise Baurecht, Grundstückserwerbe , Haushaltsmittel)? Die Arbeiten an der L 239 werden auf der Grundlage vom Baurecht durchgeführt. Mit Ausweisung im Landesstraßenbauprogramm ist das Vorhaben vom Grundsatz her finanziell abgesichert . 5. Wann soll der Ausbau der L 239 realisiert werden? Die Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen erfolgen, sobald dafür ausreichende Finanzmittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden können.“ In der Westdeutschen Zeitung, Ausgabe vom 17.05.2013, erschien dann zum Thema L 239 der folgende Artikel: „L 239: Brückenbau beginnt im kommenden Jahr Bis spätestens 2017 will Straßen NRW die gesamte Landstraße verbreitert haben. Kreis Mettmann. Schon im Jahr 1976 gab es einen Planfeststellungsbeschluss, der einen Neubau der Landstraße 239 zwischen Mettmann-Metzkausen und Ratingen-Schwarzbachtal vorsah. Dass die Landstraße aber bis heute nicht neu gebaut wurde, liegt an den Widersprüchen von zwei Anwohnern, die nicht ausgeräumt worden konnten. Die vielbefahrene Straße ist nicht nur in einem schlechten baulichen Zustand, sie ist viel zu schmal und hat keine befestigten Randstreifen. Zwischen der Brücke über die A 3 und der A 44 steckt die L 239 voller Gefahrenstellen. Täglich quetschen sich Blechlawinen durchs Schwarzbachtal und durch die Engstelle Nussbaum, durch die gerade einmal ein Auto passt. Doch ab 2016 soll alles besser werden, hat Wilhelm Höfner von Straßen NRW im Mettmann Planungsausschuss berichtet. Bis dahin soll die Straße so ausgebaut sein, „dass zwei Linienbusse ohne Probleme aneinander vorbeifahren können“, sagte er. Unter der Vorgabe des Landesverkehrsministers, der bei Straßen einen Ausbau statt eines Neubaus fordert, soll die Fahrbahn der L 239 auf sechs Meter verbreitert werden – mit Si- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3506 3 cherheitsstreifen und einem Notgehweg für Fußgänger entlang der Straße zwischen A 3 und A 44. Während des Brückenneubaus wird es eine Vollsperrung geben Zunächst einmal müsse die marode Brücke über den Schwarzbach neu gebaut werden. Höfner: „Die Brücke steht kurz vor der Vollsperrung.“ Die neue soll ein Stück versetzt werden , wodurch auch die Linienführung der Straße verbessert werden kann. Während des Brückenneubaus soll der Verkehr so lange wie möglich über die alte Brücke rollen. „Um eine Vollsperrung der L 239 kommen wir nicht herum, aber die kann so deutlich verkürzt werden“, sagt Wilhelm Höfner. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben den Baumaßnahmen zugestimmt, berichtete Höfner. Außerdem muss die Böschung des rutschgefährdeten Hangs im Schwarzbachtal noch weiter abgeflacht werden. „Oberhalb des Hangs müssen wir einen Auffanggraben für Niederschlagswasser bauen, der dafür sorgt, dass das Wasser nicht die Böschung hinunterfließt, sondern in den Schwarzbach geleitet wird.“ Am Engpass Nussbaum wird ein Haus für den Ausbau abgerissen Bei Nussbaum nahe der Brücke über die A 3 soll die Straße deutlich breiter werden. Dafür muss ein Haus am Fahrbahnrand abgerissen werden. Höfner: „Der Eigentümer hat bereits seine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft erklärt.“ Die Bushaltestellen an der Landstraße sollen so gestaltet werden, dass sie keine Autos aufhalten, wenn die Busse halten. Während mit dem Bau der neuen Brücke 2014 begonnen werden soll, wird der Straßenausbau nach Schätzungen Höfers Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Allein das Planfeststellungsverfahren für den Straßenausbau dauere knapp zwei Jahre, so Höfner. Während für den Neubau der Straße einmal rund 15 Millionen Euro geplant waren, soll der Ausbau fünf bis sechs Millionen Euro kosten.“ Im Planungsausschuss der Stadt Mettmann vom 16.05.2013 war der Landesbetrieb Straßen NRW also – anders als die Landesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1000 – sowohl willens als auch in der Lage konkrete Antworten auf in der Kleinen Anfrage 1000 aufgeworfene Fragestellungen zu geben. Dies betrifft insbesondere folgende Angaben: - Fahrbahnbreite sechs Meter (vgl. Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 1000), - Sicherheitsstreifen und Notgehweg für Fußgänger (vgl. Fragen 1 und 2 der Klei- nen Anfrage 1000), - Notwendigkeit eines Grundstückserwerbs am Engpass Nussbaum (vgl. Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 1000), - entsprechende Verkaufsbereitschaft des Eigentümers (vgl. Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 1000), - Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (vgl. Frage 4 der Kleinen Anfrage 1000), - Kosten des Ausbaus: fünf bis sechs Millionen Euro (vgl. Frage 4 der Kleinen An- frage 1000), - Beginn mit dem Bau der neuen Brücke im Jahr 2014 (vgl. Frage 5 der Kleinen An- frage 1000), - Abschluss des Straßenausbaus Ende 2016/Anfang 2017 (vgl. Frage 5 der Klei- nen Anfrage 1000). Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung erscheint es jedenfalls befremdlich, dass den mit einem verfassungsrechtlichen Informationsanspruch gegen die Landesregierung ausgestatteten Mitgliedern des Landtags Informationen vorenthalten werden, die vom Land dagegen öffentlich tagenden Ausschüssen der Kommunen (Bau- und Planungsausschuss des Kreises Mettmann, Planungsausschuss der Stadt Mettmann) ohne Weiteres zugänglich gemacht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3506 4 Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1000 sind allgemeine Angaben zum Planungsstand der Erhaltungsmaßnahme „L 239 zwischen Mettmann und Ratingen“ gegeben worden, die durch die Aussagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Bericht des Westdeutschen Zeitung vom 17.05.2013 – entsprechend seiner Zuständigkeit für den operativen Planungs - und Baubereich – konkretisiert worden sind. 1. Inwieweit treffen die den Ausbau der L 239 betreffenden tatsächlichen Angaben aus dem Bericht der Westdeutschen Zeitung vom 17.05.2013 nicht zu? Die im Bericht der Westdeutschen Zeitung ausgeführten Angaben zur Erhaltungsmaßnahme „L 239 zwischen Mettmann und Ratingen“ entsprechen den Aussagen des Vertreters des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Mettmann am 16.05.2013. Nicht auszuschließen ist, dass sich Einzelheiten im Laufe der Planungen ändern und damit zeitliche Verzögerungen im Planungsablauf entstehen können. Die Angaben zur Bauzeit und zur Fertigstellung der Maßnahme sind dabei unter dem Vorbehalt getätigt worden, dass entsprechende Finanzmittel rechtzeitig im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Hierüber wird letztlich der Landtag mit den Haushaltsverabschiedungen der kommenden Jahre entscheiden. 2. Inwieweit entspricht der durch Straßen NRW in Aussicht gestellte Ausbau der L 239 nicht den Standards einer Landesstraße (beispielsweise in Bezug auf Fahrbahnquerschnitt , Kurvenradien, Entwurfsgeschwindigkeit, Sicherheitsbelange, Fußgänger, Radfahrer)? 3. An welchen einzelnen konkreten Streckenabschnitten soll inwiefern von übli- chen Auflagen und Vorgaben im Straßenbau abgewichen werden? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Bei dieser Baumaßnahme werden selbstverständlich, wie bei allen anderen Maßnahmen auch, die Vorgaben der technischen Regelwerke eingehalten. Dabei ist jeweils auf die konkrete Einzelmaßnahme abzustellen. 4. Inwieweit werden nach den Planungen die Engstellen der L 239 (beispielsweise Nussbaum, Buschmühle) nicht beseitigt? Im Zuge der Erhaltungsmaßnahmen werden die heutigen Engstellen beseitigt. 5. Welcher tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen bedarf es für den von Straßen NRW in Aussicht gestellten Ausbau (beispielsweise neues Baurecht, Grundstückserwerbe, Bereitstellung von Haushaltsmitteln)? Für die Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen müssen ggf. baurechtliche Regelungen getroffen werden. Dies hängt u.a. von der erfolgreichen Einigung im Rahmen des Grunderwerbs ab. Über die erforderlichen Finanzmittel (Kapiteltitel 77711 des Landeshaushaltes ) entscheidet der Landtag mit den Haushaltsverabschiedungen der kommenden Jahre.