LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3507 08.07.2013 Datum des Originals: 05.07.2013/Ausgegeben: 11.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1309 vom 4. Juni 2013 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/3184 Opelwerk Bochum Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1309 mit Schreiben vom 5. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der in den nächsten Jahren bevorstehende Rückzug von Opel aus Bochum hat auch auf Städte in der Nachbarschaft Folgen. Herne, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen oder Witten werden über den Arbeitsplatzabbau hinaus einschneidende Konsequenzen zu tragen haben. In den betreffenden Städten macht sich nun die Sorge breit, dass der Opel-Rückzug ausschließlich als Standortproblem der Stadt Bochum behandelt wird obwohl beispielsweise in Herne rund 430 Beschäftigte von Opel von Kündigungen betroffen sein werden. Derzeit entsteht aufgrund der Ankündigungen für die Gründung der Entwicklungsgesellschaft „Bochum Perspektive 2022“ der Eindruck, dass sich der Blick und die Gedankenspiele für eine tragfähige Zukunftsperspektive ausschließlich auf Bochum fokussieren. Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesregierung in den vergangenen Monaten noch keinen nachhaltigen Zukunftsplan für Bochum und die Nachbarstädte entwickelt hat. Vorbemerkung der Landesregierung Der Aufsichtsrat der Adam Opel AG hat am 17. April 2013 beschlossen, die Fahrzeugproduktion am Standort Bochum zum Jahresende 2014 zu schließen und die Produktion des Zafira an einen anderen Standort zu verlagern. Vorausgegangen waren Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite über die Zukunft aller deutschen Opel-Standorte, die in einem Sanie- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3507 2 rungstarifvertrag mündeten. Im März 2013 hatten die Belegschaften aller deutschen OpelStandorte über den Sanierungstarifvertrag abgestimmt, wobei die Belegschaft des Bochumer Opel-Werks als einziger deutscher Opel-Standort diesen abgelehnt hatte. Die Adam Opel AG hat betont, die Verantwortung für die mehr als 3.000 von der Schließung betroffenen Beschäftigten am Standort Bochum übernehmen zu wollen und die Suche nach tragfähigen Zukunftskonzepten und Ersatzarbeitsplätzen zu unterstützen. Die Stadt Bochum und die Adam Opel AG beabsichtigen, die Entwicklungsgesellschaft „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ zu gründen, die vor allem die Ansiedelung neuer Unternehmen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verfolgen soll. 1. Wie will die Landesregierung vermeiden, dass bei der Entwicklung von Zu- kunftsperspektiven für das Opel-Gelände in Bochum keine Nachteile für die Nachbarkommunen entstehen, indem z.B. zusätzliche Konkurrenzsituationen zu bereits in den Nachbarstädten entwickelten Gewerbestrukturen (z.B. Logistik) entstehen? Die Landesregierung hat bei dem anstehenden Entwicklungsprozess die gesamte betroffene Region im Fokus und wird durch das aktive Einbeziehen regionaler Akteure und Organisationen sowie der angrenzenden Städte und Kreise sehr genau darauf achten, dass keine Nachteile für die Nachbarkommunen entstehen. Das Land hat zudem NRW.URBAN damit beauftragt, den Prozess zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven unter Berücksichtigung aller relevanten Fragestellungen und Beteiligten zu moderieren. 2. Wann gibt es belastbare Aussagen über Fördermittel für Bochum? Die Landesregierung hat immer betont, dass sie die derzeit in der Planung befindliche Entwicklungsgesellschaft „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven mit allen politischen und förderrechtlich möglichen Kräften unterstützen wird. Entscheidend ist nicht ein festes Budget, sondern die Qualität der geplanten Vorhaben. Hierfür wird dann auf die bewährten Instrumente der regionalen Strukturpolitik zurückgegriffen, wie z.B. auf die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GRW. 3. Werden die Rahmenbedingungen der geplanten gemeinnützigen GmbH für die Entwicklung der Fläche des OPEL-Werks 2 eine wirkungsvolle Beteiligung der Nachbarstädte ermöglichen? Die Stadt Bochum und die Adam Opel AG planen, die zu noch zu gründende Entwicklungsgesellschaft „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ für weitere Partner, Städte und Organisationen aus der Region zu öffnen. So könnten z.B. die Nachbarstädte als Gesellschafter mittelfristig mit in die Entwicklungsgesellschaft eintreten und sich an der Entwicklung von Zukunftsperspektiven aktiv beteiligen. 4. Wann ist mit der im April durch Wirtschaftsminister Duin versprochenen raschen rechtlichen Umsetzung der Entwicklungsgesellschaft zu rechnen (Pressemitteilung des MWEIMH vom 17.4.13)? Die Stadt Bochum und die Adam Opel AG arbeiten mit Hochdruck an der Gründung der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“. Hierbei müssen die Compliance-Vorgaben des deutschen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3507 3 Unternehmensrechts und die Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts geprüft und berücksichtigt werden. Die Arbeiten zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven und zur Ansiedelung von Unternehmen am Standort Opel-Bochum laufen im engen Austausch mit allen Beteiligten in der Region und im Land bereits sehr intensiv.