LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3508 08.07.2013 Datum des Originals: 05.07.2013/Ausgegeben: 11.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1301 vom 31. Mai 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/3118 Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbrauchern über Aussagekraft von Testsiegeln Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1301 mit Schreiben vom 5. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben die täglich zunehmende Warenvielfalt und das stetig steigende Angebot von Waren aller Art tritt zunehmend eine immer unübersichtlicher werdende Flut von vermeintlichen Güte - und Testsiegeln. Nicht immer sind diese Testsiegel geeignet, objektive Rückschlüsse auf die Qualität, die Wirksamkeit oder Beschaffenheit des ausgezeichneten Produktes zu ziehen. Mitunter sind diese Siegel lediglich ein Instrument der Selbstvermarkung. Die Aussagekraft ist vor allem dann zu hinterfragen, wenn diese Siegel lediglich den Charakter einer unverbindlichen Selbstzertifizierung haben. Problematisch wird die Aussagekraft der Siegel auch dadurch, wenn man bedenkt, dass die Tester durch den Verkauf von Siegel Geld erwirtschaften. Insofern könnte man vermuten, dass sie ein wirtschaftliches Interesse daran haben, zahlreiche Tests und viele Testsieger zu küren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3508 2 Vorbemerkung der Landesregierung Lebensmittel und Waren werden zum einen mit staatlich vorgegebenen oder staatlich anerkannten Produktsiegeln und -logos versehen angeboten. Daneben gibt es aber auch eine große Vielzahl von Produktsiegeln und -logos, die häufig von Vereinen nach von diesen entwickelten Kriterien vergeben werden, oder mit denen die Wirtschaft selbst die ihren Produkten eigenen Qualitäten oder Ausrichtungen transparent machen will. Ausführliche Darstellungen zu verschiedenen Logos oder Siegeln finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (http://www.bmelv.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/Produktsiegel/produktsiegel_node.html ;jsessionid=C3A77976F16655CD54220099665 0EBBE.2_cid296) dem von der Verbraucherinitiative e.V. betriebenen und vom BMELV geförderten Informationsportal (www.label-online.de) sowie in der Broschüre „Umweltzeichen für Bauprodukte – Bauprodukte gezielt auswählen – eine Entscheidungshilfe“, die im Rahmen des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit des Landes NRW im Jahre 2004 erschienen ist. Aufgrund der Vielzahl an Produktsiegeln und ihrer unterschiedlichen Aussagekraft beschränkt sich die konkrete Beantwortung der Kleinen Anfrage deshalb vorrangig auf staatlich vergebene Produktsiegel, da diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen vergeben und kontrolliert werden können. Einige wenige Siegel werden gemäß den in Rechtsverordnungen festgelegten rechtlichen Grundlagen vergeben, diese sind namentlich aufgeführt. Um die Beantwortung der kleinen Anfrage fristgemäß vorlegen zu können, wurde auf die Prüfung der Vollständigkeit der Beantwortung der Fragen 2 und 3 verzichtet. 1. Was unternimmt die Landesregierung, um die Verbraucherinnen und Verbrau- chern durch das Dickicht der verschiedenen Tests und Gütesiegel hilfreich zu leiten? Die vom Land mitfinanzierte Verbraucherzentrale NRW informiert seit Jahren kontinuierlich Verbraucherinnen und Verbraucher themenbezogen in einer Vielzahl von Fällen. Beispielsweise mit Projekten und Aktionen wie 2006/ 2007 „Echt gerecht – Wege aus dem Labeldschungel , 2010 „Allergien: Besser schützen - wirksam vorbeugen“, 2011: „Mehr Nachhaltigkeit schenken“, seit 2011: „Gesund@home“, 2013: „Einfach. Bewusst. Konsumieren.“ Auf das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit des Landes NRW wird zudem verwiesen. 2. Wie viele verschiedene Gütesiegel und Test sind der Landesregierung aus den Branchen, Lebensmittel, Haushaltsgegenstände, Versicherungen, Bankwesen bekannt (bitte einzeln auflisten)? 3. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen Güte- und Testsiegel hinsicht- lich ihrer objektiven Aussagekraft für die Verbraucherinnen und Verbraucher jeweils ? Lebensmittel: (Es werden nur Produktsiegel aufgeführt, die auf rechtlichen Vorgaben basieren .) 1. Im Bereich der Lebensmittel gibt es speziell für Öko-Lebensmittel zwei Zeichen: Zum einen das bundesdeutsche Bio-Siegel, zum zweiten das EU-weite EU-Bio-Logo. In beiden Fällen ist die Grundlage für die Nutzung der Zeichen, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der "EU-Verordnung Ökologischer Landbau". Details LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3508 3 zum Verfahren sind beim Bio-Siegel im bundesdeutschen Öko-Kennzeichengesetz und beim EU-Bio-Logo in den EU-Vorschriften selbst festgelegt. Gütesiegel der Landesregierung werden in diesem Sektor nicht vergeben. bundesdeutsches Bio-Siegel EU-Bio-Logo 2. Es gibt drei EU-Gütezeichen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (EG-VO 1151/2012): a) Geographisch geschützte Angaben (g.g.A.) Enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen; b) Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren; c) Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.): Traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren Seit dem 1. Mai 2009 müssen nach diesem System geschützte Produkte mit dem jeweiligen Logo gekennzeichnet werden. In der EU gibt es mehr als 1.000 geografische Angaben (g.g.A und g.U.) für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel (Stand 2013). Deutschland hat derzeit 91 geschützte Produkte. Aus NRW tragen 6 Produkte (Dortmunder Bier, Kölsch, Aachener Printen, Nieheimer Käse, Düsseldorfer Mostert, rheinisches Zuckerrübenkraut) geografische Angaben. Die Zahl der Anträge ist in den letzten Jahren gestiegen, was auf zunehmendes Interesse an dem System hinweist. Die Landesregierung bewertet die oben genannten Zeichen hinsichtlich ihrer objektiven Aussagekraft für Verbraucher als sehr hilfreich. Verbraucherprodukte: 1. GS-Zeichen: Das GS- Zeichen (geprüfte Sicherheit) ist ein Zeichen, das Aussagen über ein technisches Produkt hinsichtlich der Sicherheit bei der Verwendung trifft. Das GS- Zeichen ist kein umfassendes Qualitätssiegel, das etwas über die Lebensdauer oder die Leistungsfähigkeit eines Produktes aussagt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3508 4 Die Vergabe erfolgt durch anerkannte GS- Prüfstellen. Die Anerkennung und Qualitätssicherung der GS- Stellen ist staatlich geregelt und erfolgt durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Im Rahmen der Marktüberwachung erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle der mit GS- Zeichen versehenen Produkte im Markt. Hieraus erfolgt gegebenenfalls eine Sanktionierung durch den Staat. 2. Umweltzeichen "BLAUER ENGEL": Der Blaue Engel ist die erste und bekannteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen. Er wurde 1978 auf Initiative des Bundesministers des Inneren und durch den Beschluss der Umweltminister des Bundes und der Länder ins Leben gerufen. Verbraucher finden den Blauen Engel direkt auf dem Produkt - ausgezeichnete Dienstleistungen nutzen es auf ihrem Dienstleistungsangebot. Zurzeit gibt es rund 12.000 Blauer Engel-Produkte in rund 120 verschiedenen Produktgruppen . Es werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in ihrer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind. Sie erfüllen die hohen Ansprüche des Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie der Gebrauchstauglichkeit. Kernelemente sind: Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit, Transparenz, Kompetenz, Sicherheit. Merkmale, wie etwa der sparsame Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung und beim Gebrauch, eine lange Lebensdauer und nachhaltige Entsorgung, haben eine hohe Bedeutung. Der Blaue Engel bezieht sich auf eine oder mehrere bestimmte - besonders umweltfreundliche – Eigenschaften. Hierfür ist der in dem Siegel enthaltende Untertitel zu beachten. Zudem gibt das Siegel Auskunft darüber, welchem der 4 Schutzziele (Umwelt und Gesundheit, Wasser, Ressourcen, Klima) das Produkt zugeordnet ist. Inhaber des Blauen Engel ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Für die Entwicklung der Kriterien ist das Umweltbundesamt zuständig . Der Blaue Engel wird durch die RAL GmbH (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) vergeben. In NRW werden eingegangene Anträge über MKULNV an die Bezirksregierungen weiter geleitet, in deren Bezirk das Produkt hergestellt bzw. die Dienstleistung angeboten wird. Die Bezirksregierung wird um Mitteilung gebeten, ob aus Sicht aller für das Unternehmen zuständigen Umweltbehörden (Bez. Reg. und Kreis/ kreisfreie Stadt) Bedenken gegen die beantragte Erteilung des Umweltzeichens bestehen (z.B. wegen ungenügender Zuverlässigkeit in Umweltangelegenheiten) oder ob aus der laufenden Überwachung der betreffenden Vorschriften Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Erteilung des Umweltzeichens sprechen würden. Für jede Produktgruppe wird - auf Vorschlag des Umweltbundesamtes in enger Abstimmung mit Produktherstellern, Prüfstellen und Verbraucherverbänden - eine eigene Vergabegrundlage/ eigene Vergabekriterien erarbeitet und veröffentlicht. Die endgültige Entscheidung bzw. die Verabschiedung der Vergabekriterien erfolgt durch die unabhängige Jury Umweltzeichen, die zweimal jährlich tagt. Mit dem Zeichennehmer wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Er ist danach zur stetigen Überwachung der Bestimmungen verpflichtet und muss sie zudem regelmäßig von einer neutralen Stelle überwachen lassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3508 5 Versicherungen und Bankenwesen: Zu den Bereichen Versicherungen und Bankenwesen liegen keine Erkenntnisse vor. 4. Inwiefern sieht die Landesregierung eine Gefährdung der objektiven Aussage- kraft von Tests und Gütesiegel durch die Tatsache, die die Tester durch die Vergabe von Siegeln wirtschaftlichen Nutzen ziehen? Bei staatlich vorgegebenen Produkt-Siegeln wird eine solche Gefährdung der objektiven Aussagekraft nicht gesehen. Durch stichprobenartige Kontrollen werden diese zudem beispielsweise bei Lebensmitteln amtlich überprüft. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, wird diesen mit geeigneten Maßnahmen nachgegangen. Privat vergebene Produktsiegel und -logos dienen neben einer möglichen Transparenz dazu, auf dem Markt die so beworbenen Produkte besser platzieren und vermarkten zu können. Informationen zu diesen Siegeln und Logos können Verbraucherinnen und Verbraucher auf vielfältige Weise erhalten. Neben der direkten Information durch Firmen und Verbände ist auch der in den Vorbemerkungen aufgeführte Link des BMELV der Verbraucherinitiative e.V. sowie das in der Vorbemerkung aufgeführte Aktionsprogramm für Verbraucherinnen und Verbraucher hilfreich. Ergeben sich im Rahmen von amtlichen Untersuchungen z. B. bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika Erkenntnisse zu offensichtlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit verwendeten privaten Produktsiegeln und –logos, so wird die für den Siegelgeber zuständige Stelle hierüber informiert. Es obliegt diesen Stellen im Rahmen des Täuschungsschutzes solchen Informationen nachzugehen. Im Übrigen wird auf die Regelungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verwiesen. In diesem Zusammenhang können auch die Verbraucherzentralen tätig werden. So geht beispielsweise der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Wege der Abmahnung gegen die missbräuchliche Nutzung von Testergebnissen der Stiftung Warentest vor. Ferner sieht die Landesregierung in den vergleichenden Tests von Waren und Dienstleistungen durch wirtschaftsferne Einrichtungen, wie insbesondere die Stiftung Warentest, eine empfehlenswerte Möglichkeit zur objektiven und anbieterunabhängigen Verbraucherinformation . 5. Wie viele Gütesiegel verleiht die Landesregierung bzw. deren nachgeordnete Behörden und Institutionen? Gütesiegel im engeren Sinne werden vom Verbraucherschutzministerium nicht verliehen. Auf Landesebene gibt es zwei Auszeichnungen, Meister.Werk.NRW – Der Preis für ausgezeichnete Qualität im Lebensmittelhandwerk“ und „Landesehrenpreis für Lebensmittel in NRW“. Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat zusammen mit den Bäckerverbänden und dem Fleischerverband NRW einen Wettbewerb zur Auszeichnung besonderer Leistungen im Bäckerei - und Fleischerhandwerk eingeführt. Die Auszeichnung "Meister.Werk.NRW" wird an solche Betriebe verliehen, die sich um besondere Qualität bemühen. Die Kriterien wurden gemeinsam mit den Bäckerverbänden und dem Fleischerverband NRW erarbeitet. Dabei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3508 6 geht es ausdrücklich darum, die handwerkliche Produktion aber auch die Werte eines handwerklichen Betriebes besonders anzuerkennen. Seit 2009 wird vom Verbraucherschutzministerium produktbezogen der „Landesehrenpreis für Lebensmittel NRW“ an Unternehmen der nordrhein-westfälischen Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks verliehen. Grundlage ist Verleihung einer Goldmedaille auf Grund einer Qualitätsprüfung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGQualitätsprüfung ). Die Qualitäts-Kriterien dieser DLG-Prüfung beziehen sich auf die sensorische sowie die technische Qualität der Erzeugnisse. Die Teilnahme an den DLGQualitätsprüfungen erfolgt auf eigene Initiative der Unternehmen und ist kostenpflichtig. In den einzelnen Jahren werden so Produkte von jeweils ca. 200 Preisträger ausgezeichnet.