LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3548 12.07.2013 Datum des Originals: 11.07.2013/Ausgegeben: 16.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1336 vom 12. Juni 2013 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/3285 Abgeschlossene Vorgänge des Effizienzteams Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1336 vom mit Schreiben vom 11. Juli 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Finanzminister hat in der 5. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 27.09.2012 erklärt, die Landesregierung habe am 3. Juli 2012 den Beschluss gefasst, dass die bereits begonnene Arbeit des Effizienzteams für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren fortgesetzt werden soll. Dem Effizienzteam gehörten neben ihm selbst, dem Staatssekretär im Finanzministerium, dem Chef der Staatskanzlei und Herrn Staatssekretär a.D. Bentele die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an (APr 16/50 Seite 31f.). Zum Charakter des Effizienzteams führte der Minister aus: „Das Effizienzteam ist ein Beratungsgremium .“ (APr 16/50 Seite 42). In der Antwort auf die Kleine Anfrage 601 (Drucksache 16/1670 vom 11.12.2012) verweigerte die Landesregierung die Beantwortung der dort gestellten Fragen zu Informationen, die insbesondere den „parlamentarischen Mitgliedern“ des Effizienzteams vorliegen. Zur Begründung führte sie aus (Hervorhebungen durch den Verfasser): „Der Auskunftsbitte kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgekommen werden. Sie betrifft den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Im Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen – dazu zählt die hier in Rede stehende Bildung eines Effizienzteams sowie dessen Beratungstätigkeit gegenüber der Landesregierung – besteht gegenwärtig kein Anspruch auf Beantwortung der parlamentarischen Anfrage. Es handelt sich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung um einen nicht abgeschlossenen Vorgang, der einen besonderen Schutz gegenüber dem parlamentarischen Fragerecht genießt.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3548 2 In den Vorlagen 16/727 vom 08.03.2013 und 16/862 vom 03.05.2013 ließ die Landesregierung eine entsprechende Differenzierung zwischen abgeschlossenen und nicht abgeschlossenen Vorgängen wiederum vermissen. In der 20. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 20.04.2013 führte der Finanzminister zur Tätigkeit des Effizienzteams unter anderem aus (Hervorhebungen durch den Verfasser): „Wir haben mit diesem Team eine Runde, die in vier- bis sechswöchigen Abständen tagt und die bisher schon eine Reihe von interessanten Ansatzpunkten hervorgebracht hat, die immer wieder auch in die Haushaltsplanung einfließen.“ (APr 16/226 Seite 25). „Die Empfehlungen sind zum Teil schon in den Haushalt 2013 eingeflossen.“ (APr 16/226 Seite 26). „Natürlich werde ich Sachverstand in Anspruch nehmen, den ich für meine Willensbildung in Anspruch nehme, für deren Ergebnisse ich und die Landesregierung anschließend auch verantwortlich sind.“ (APr 16/226). „Nur, die Diskussion im Einzelnen ist wirklich eine interne Veranstaltung zur Vorbereitung des jeweils nächsten Haushalts, der aufgestellt werden muss, und auch der mittelfristigen Finanzplanung.“ (APr 16/226 Seite 31). „Es geht darum, dass von der Landesregierung eine Entscheidung zum Landeshaushalt getroffen wird, für die die Landesregierung bzw. der Finanzminister und am Ende, wenn das Parlament entschieden hat, das Parlament gerade stehen müssen. Dann muss man die Möglichkeit haben, den Weg dahin auch vertraulich und vertrauensvoll gehen zu können.“ (APr 16/226 Seite 34). Auf die wiederholte Frage des Unterzeichners, womit sich das Effizienzteam im Hinblick auf den Haushalt 2013 beschäftigt hat und welche Vorgänge, die das Effizienzteam behandelt hat, nunmehr abgeschlossen sind (vgl. APr 16/226 Seiten 28 und 33), ging der Finanzminister in der Sitzung nicht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17.06.2009 (2 BvE 3/07) dargelegt , eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen , bestehe in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen könne, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Möglichkeit bestehe bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen sei (BVerfGE 124, 78 (120f.)). In Bezug auf abgeschlossene Vorgänge schieden parlamentarische Informationsrechte dagegen nicht grundsätzlich immer aus, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen handele. Dem parlamentarischen Zugriff könnten grundsätzlich auch Informationen aus dem Bereich der regierungsinternen Willensbildung unterliegen. Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen , die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben, seien umso schutzwürdiger, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen. So komme den Erörterungen im Kabinett besonders hohe Schutzwürdigkeit zu (BVerfGE 124, 78 (122)). Die vorgelagerten Beratungs- und Entscheidungsabläufe seien demgegenüber einer parlamentarischen Kontrolle in einem geringeren Maße entzogen (BVerfGE 124, 123)). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3548 3 Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 LHO stellt das Finanzministerium den Entwurf des Haushaltsplans und die fünfjährige Finanzplanung auf. Gemäß § 29 Absatz 1 LHO beschließt die Landesregierung die Entwürfe des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sowie die fünfjährige Finanzplanung. Nach den oben zitierten Ausführungen des Finanzministers im Haushalts - und Finanzausschuss handelt es sich bei dem Effizienzteam um ein Beratungsgremium , welches ihn im Vorfeld der Aufstellung des jeweiligen Entwurfs des Haushaltsplans berät . Mit der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans sowie der fünfjährigen Finanzplanung gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 LHO, spätestens mit dem Beschluss der Landesregierung gemäß § 29 Absatz 1 LHO, handelt es sich bei den vorausgegangenen Beratungen des Effizienzteams zu dem jeweiligen Haushaltsentwurf somit um abgeschlossene Vorgänge. Die Landesregierung selbst hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage 601 auf den Zeitpunkt der Auskunftsbitte abgestellt. Da zwischen der Tätigkeit des Effizienzteams und dem Beschluss der Landesregierung gemäß § 29 Absatz 1 LHO noch die Entscheidung des Finanzministers gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 LHO sowie die Beratung des Haushaltsentwurfs innerhalb der Landesregierung erfolgen, ist die Tätigkeit des Effizienzteams eindeutig den den Kabinetterörterungen vorgelagerten Beratungs- und Entscheidungsabläufen zuzuordnen, hinsichtlich derer eine aufgrund der doppelten Funktion des Gewaltenteilungsgrundsatzes als Grund und Grenze parlamentarischer Kontrollrechte notwendige Abwägung der gegenläufigen Belange substantiiert darzulegen ist (vgl. BVerfGE 124, 78 (122)). Der pauschale Verweis darauf, dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, reicht ohnehin nicht aus (vgl. BVerfGE 124, 78 (128)). 1. Welche einzelnen konkreten Empfehlungen haben RölfsPartner und Ernst & Y- oung im Effizienzteam im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2013 mit Bezug auf den Haushalt 2013 bzw. die Finanzplanung 2012 – 2016 (Drucksache 16/1401) abgegeben? 2. Welche einzelnen konkreten Empfehlungen hat das Effizienzteam bei den Bera- tungen im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2013 sowie der Finanzplanung 2012 – 2016 (Drucksache 16/1401) jeweils mit Blick auf diese beiden konkreten Gegenstände ausgesprochen? 3. Welche einzelnen konkreten Empfehlungen, die das Effizienzteam bei den Bera- tungen im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2013 mit Blick auf diesen ausgesprochen hat, sind nicht schon in den Haushalt 2013 eingeflossen ? 4. Welche Unterlagen bzw. Informationen mit unmittelbarem Bezug zum Haushalt 2013 bzw. zur Finanzplanung 2012 – 2016 (Drucksache 16/1401) wurden im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2013 den Mitgliedern des Effizienzteams , die gleichzeitig Mitglied des Landtags sind, im Zusammenhang mit ihrer Arbeit im Effizienzteam durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt, zur Einsicht gegeben oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3548 4 5. Welche weiteren konkreten einzelnen im Effizienzteam beratenen Vorgänge sind unabhängig vom Haushalt 2013 bzw. der Finanzplanung 2012 – 2016 (Drucksache 16/1401) abgeschlossen? Die Landesregierung hat  in Beantwortung der Kleinen Anfrage 601 des Abgeordneten Dirk Wedel vom 29.10.2012 (LT-Drs. 16/1670) und  im Effizienzteam-Sachstandsbericht vom 12.03.2013 und 03.05.2013 an den Haushalts - und Finanzausschuss (Vorlagen 16/746 und 16/862) mitgeteilt, dass die Bildung eines Effizienzteams sowie dessen Beratungstätigkeit gegenüber der Landesregierung den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen. Im Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen sind parlamentarischen Anfragen damit Grenzen gesetzt. Bei der Arbeit des Effizienzteams handelt es sich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung um einen nicht abgeschlossenen Vorgang, der einen besonderen Schutz gegenüber dem parlamentarischen Fragerecht genießt. Hierzu zählen auch die einzelnen konkreten Empfehlungen des Effizienzteams. Dieser Initiativ- und Beratungsbereich der Regierung ist insofern nicht ausforschbar.