LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3563 12.07.2013 Datum des Originals: 11.07.2013/Ausgegeben: 17.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1121 vom 26. April 2013 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/2738 Kosten und Nutzen von Straßenbegleitgrün Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1121 mit Schreiben vom 11. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2008 hat die Landschaftsstation Höxter zusammen mit dem Regionalforstamt Hochstift auf 7 Flächen mit insgesamt 20 Hektar ein Modell- und Demonstrationsvorhaben in den Kommunen Beverungen und Höxter, bei dem an Straßen angrenzende Waldränder mittelwaldähnliche Bewirtschaftungsformen hergestellt werden. Das Projekt wurde bereits von Bundespräsident Joachim Gauck während der „Woche der Umwelt“ als eines der innovativsten bundesweit ausgezeichnet. Laut Bericht im Lokalteil der „Neuen Westfälischen“ vom 20.03.2013 wurde nun Bilanz gezogen mit dem Ergebnis, dass diese Waldbewirtschaftung ökologische und ökonomische Vorteile hat und theoretisch an allen Waldrandgebieten angewendet werden kann. Neben der erhöhten Verkehrssicherheit hat laut des Zeitungsberichts die neue Waldnutzungsform positive Auswirkungen auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna. Außerdem werde das geschlagene Holz regional verarbeitet. Laut NW werden so langfristig 450 Euro pro Jahr und Kilometer Waldrand an Gewinn erzielt, statt Kosten von mindestens 600 Euro pro Jahr für Kontroll- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu verursachen. Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Fragesteller zitierte Behandlungsmethode von Waldrändern kann nicht pauschal auf alle Waldränder und Gehölze entlang von Straßen übertragen werden. In diesem Fall muss bei der Bewertung der Erträge bedacht werden, dass sich der dort erzielte Ertrag auf eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3563 2 Fläche von 3 ha (1km Waldrand mit einer Tiefe von 30m) bezieht und dass etwa 70% der im Waldbereich stehenden Bäume gefällt werden müssten. Hierdurch kommt es im Vergleich zu gewöhnlichen Durchforstungen zu sehr hohen Holzerlösen. Elemente der im Zeitungsartikel zitierten Methode werden jedoch bei der bevorstehenden Überarbeitung des Erlasses „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW“ mit berücksichtigt. 1. Wie viele Kilometer Waldrand bzw. Straßenbegleitgrün gibt es im Land NRW? Die Bundeswaldinventur (BWI2) weist für NRW rd. 64.485 km Waldränder aus. Die Inventur trifft keine Aussagen darüber, ob entlang des Waldrands ein Weg oder eine Straße verläuft. Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen befinden sich ca. 15.200 km Straßenbegleitgrün (Gehölzflächen) unterschiedlicher Breite. 2. Wie viele Kilometer Waldrand bzw. Straßenbegleitgrün gehören dem Land NRW? Laut BWI2 gibt es 3.888 km Waldränder im landeseigenen Wald. Von dem o. g. Straßenbegleitgrün befinden sich ca. 7.900 km an Landesstraßen. 3. Welche Kosten trägt das Land NRW pro Jahr für entsprechende Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen? Im Jahr 2012 fielen an Landessstraßen für die Pflege von Gehölzflächen Kosten in Höhe von 1.161.625 € an. Die flächigen Gehölzbestände werden im Rahmen der Streckenwartung mit beobachtet. Die turnusmäßige Kontrolle der Straßenbäume und Alleen wird von Baumkontrolleuren durchgeführt. Die dafür anfallenden Personal- und Sachkosten sind nicht Bestandteil der Kontrollmaßnahmen für flächige Bestände. 4. Wie oft muss ein Abschnitt auf Verkehrssicherheit geprüft werden? Die Beobachtung der Gehölzbestände und deren Dokumentation erfolgt zweimal im Jahr. Straßenbäume und Alleen werden in Abhängigkeit von ihrem Alter und Zustand unterschiedlich häufig kontrolliert: 1. Kategorie (bis ca. 20 Standjahre): Kontrolle im Rahmen der Jungbaumpflege 2. Kategorie (ca. 20 – 50 Standjahre, vital): alle 2 Jahre 3. Kategorie (über 50 Standjahre oder bereits geschädigt): einmal jährlich Die Vorgehensweise (Bäume) ist angelehnt an die FLL-Baumkontrollrichtlinie (Stand der Technik). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3563 3 5. Wie hoch sind die Kosten, die für private bzw. öffentliche Waldbesitzer pro Jahr und Kilometer Waldrandgebiet bzw. Straßenbegleitgrün durchschnittlich anfallen? Die Kosten der Pflege und Bewirtschaftung von Waldrändern sind von vielen Einflussfaktoren abhängig. Da diese Maßnahmen meist zusammen mit der Durchforstung des angrenzenden Waldbestandes erfolgen, werden Aufwand und Ertrag i.d.R. nicht separat erfasst. Für private bzw. öffentliche Waldbesitzer fallen keine durch Straßen.NRW verursachten Kosten an. Grundsätzlich beziehen sich die Kosten für Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen auf die jeweilige Liegenschaft und sind vom Eigentümer zu tragen. Straßen.NRW hat für das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume und Alleen) an Landessstraßen im Jahr 2012 ca. 147 € pro Kilometer aufgewendet.