LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3564 12.07.2013 Datum des Originals: 12.07.2013/Ausgegeben: 17.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1289 vom 27. Mai 2013 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/3059 Flächenpotential durch Revitalisierung von Brachflächen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1289 mit Schreiben vom 12. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Zeitschrift „Wirtschaftsspiegel“ der IHK Nordwestfalen, Ausgabe 1/2013, findet sich auf den Seiten 16ff ein Interview mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen , Herrn Matthias Peck. Auf Seite 17 führt Herr Peck aus, das im Gebiet des RVR zwischen 2005 und 2010 insgesamt 605 Hektar Fläche vermarktet wurden, wovon nur 87 Hektar neue Fläche waren. Der Rest seien revitalisierte Flächen gewesen. Auf die Frage der IHK, wie viele solcher Flächen überhaupt noch vorhanden sind, antwortet Herr Peck, es seien „noch eine ganze Menge da.“ Auf die Entgegnung, dass die noch vorhandenen Brachflächen nicht ausreichen würden, um den Flächenbedarf der Region zu decken, entgegnet Herr Peck, dass er dies immer hören würde. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen können Reaktivierungen von Brach- und Altlastenflächen wesentliche Beiträge leisten. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Rahmen einer Erhebung der Siedlungsflächenreserven in Abstimmung mit den Kommunen Angaben zu Brachflächen erfasst (http://www.metropoleruhr.de/regionalverbandruhr /regionalplanung/flaechenmonitoring-ruhrfis.html). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3564 2 Die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr (wmr) hat auch noch zusätzliche Aussagen zur Verfügbarkeit getroffen (http://business.metropoleruhr.de/wir-ueber-uns/aus-unsererarbeit /gewerbliches-flaechenmanagement-ruhr.html und http://business.metropoleruhr.de/uploads/media/GFM_Marktbericht_03.pdf). Das in der Zeitschrift „Wirtschaftsspiegel“ der IHK Nordwestfalen, Ausgabe 1/2013, gedruckte Interview bezieht sich mit den vorgebrachten Zahlen auf die Auswertungen der wmr. Zu dem Artikel ist anzumerken, dass der Eindruck entstehen könnte, dass sich die Zahlen der im Gebiet des RVR vermarkteten Industrie- und Gewerbeflächen auf den Gesamtzeitraum 2005 bis 2010 beziehen. Gemeint sind für diesen Zeitraum tatsächlich die Jahresdurchschnittswerte. 1. Wie viel Hektar Brachflächen sind derzeit in NRW unter Berücksichtigung des aktuell geltenden Baurechts (Abstandsflächen etc.) planerisch verfügbar? (Angaben bitte getrennt nach Kommunen, Industrie- und Gewerbeflächen sowie unter Angabe, um wie viele Grundstücke es sich pro Kommune handelt) Landesweit flächendeckende Daten zur Flächennutzung werden jährlich von IT.NRW bereitgestellt. Diese amtliche „Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung“ geht auf die kommunalen Liegenschaftskataster zurück. Brachflächen werden in diesem Schlüssel nicht erfasst. Für das Gebiet des RVR liegen aus dem Siedlungsflächenmonitoring (SFM) im Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS) sowie mit dem Marktbericht „Gewerbliches Flächenmanagement“ der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) eine detaillierte Erhebung von Brachflächen vor. Zum Stichtag 31.12.2011 waren demnach im Verbandsgebiet des RVR Brachflächen in einer Flächengröße von ca. 2.017 ha (netto) als Gewerbe-, Industrie- und relevante Sondergebiete nach dem FNP ausgewiesen. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Grundstücken, speziell hinsichtlich des Planungsrechtes einschließlich möglicher Abstandsflächen, können die Kommunen nur im konkreten Einzelfall eines Bauantrages geben. 2. Wie viel Hektar revitalisierungsfähige Brachflächen werden prognostisch in den kommenden 15 Jahren planerisch verfügbar sein? Daten zu revitalisierungsfähigen Brachflächen liegen landesweit nicht vor. Im künftigen Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungs-behörden soll bei den im Monitoring erfassten Flächenreserven auch das Merkmal „Brachfläche“ erfasst werden. 3. Bis wann können die jeweiligen Flächen dem Markt verfügbar gemacht werden? 4. Wie hoch sind die hierfür geschätzten Kosten (Kosten für Altlastensanierung und Vermarktung)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Die (Wieder-)Bereitstellung von Brachflächen und die Kosten für die Altlastensanierung sowie die Vermarktung sind von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig wie z.B. der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3564 3 Vornutzung, den Eigentumsverhältnissen, den Preisvorstellungen privater Flächeneigentümer, der Nachfrage nach Flächen, dem Grad der Belastung einschließlich der Kosten der Altlastensanierung, der geplanten Folgenutzung etc.. Hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Eine Aussage kann daher pauschal nicht getroffen werden. 5. Wie hoch ist der prognostizierte Gewerbe- und Industrieflächenbedarf der nächsten 15 Jahre in Nordrhein-Westfalen? Es ist Aufgabe der Regionalplanungsbehörden, eine Berechnung der regionalen Flächenbedarfe, u. a. auch für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen, durchzuführen. Einige Regionalpläne werden derzeit neu aufgestellt und die prognostizierten Bedarfe überarbeitet.