LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3565 12.07.2013 Datum des Originals: 12.07.2013/Ausgegeben: 17.07.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1293 vom 23. Mai 2013 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/3063 Konversion nach dem Abzug der britischen Streitkräfte aus OWL Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1293 mit Schreiben vom 12. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jüngsten Ankündigungen des britischen Verteidigungsministers Philip Hammond zufolge wird sich der Abzug der britischen Streitkräfte aus der Region Ostwestfalen-Lippe schwerpunktmäßig bereits in den Jahren 2015 bis 2017 vollziehen. Damit fällt der Abzug noch in die aktuelle Legislaturperiode. Die bislang genutzten Liegenschaften werden danach zum Teil entsprechend den Plänen des britischen Verteidigungsministeriums eventuell von noch zu schaffenden Ausbildungseinheiten der britischen Armee genutzt werden oder unter Umständen auch von der Bundeswehr übernommen. Soweit dies nicht in Betracht kommt, wird eine Umwandlung der Nutzung für zivile Zwecke erforderlich werden (Konversion). Auf die Region und die darin beheimateten Kommunen werden erhebliche Kosten beispielsweise für die Entwicklung von Nutzungsvorstellungen, für Entwicklungsmaßnahmen sowie im Vorfeld für die Analyse und Beseitigung von etwaigen Altlasten zukommen. Die Europäische Union, der Bund und auch die Länder können einzelne geographische Regionen auf verschiedenste Arten fördern. Dem Bundesfinanzministerium nach obliegt es dabei grundsätzlich den Ländern, vom Bund oder von der Europäischen Union mitfinanzierte Förderprogramme -wie zum Beispiel die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“- im Rahmen der Konversion einzusetzen. Angesichts des nahen Zeitpunkts des Abzugsbeginns stellt sich die Überlegung, inwieweit die Landesregierung schon Vorkehrungen für die Konversion in OWL trifft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3565 2 1. Welche von der Europäischen Union zumindest mitfinanzierten Programme existieren, die Maßnahmen im Rahmen der Konversion von Liegenschaften der britischen Streitkräfte in OWL nach deren Abzug ermöglichen? 2. Welche vom Bund zumindest mitfinanzierten Programme existieren, die Maßnahmen im Rahmen der Konversion von Liegenschaften der britischen Streitkräfte in OWL nach deren Abzug ermöglichen? 3. Welche vom Land NRW zumindest mitfinanzierten Programme existieren, die Maßnahmen im Rahmen der Konversion von Liegenschaften der britischen Streitkräfte in OWL nach deren Abzug ermöglichen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Fördermaßnahmen auf Konversionsflächen können, sofern die Voraussetzungen vorliegen, aus Mitteln der Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) oder dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bezuschusst werden. Hierzu zählen z.B. die Erschließung der Flächen für Industrie und/oder Gewerbe, die Errichtung von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur. Für unrentierliche Kosten im Rahmen der Konversion kann ggfs. auch eine Förderung aus den Bund/Länder Programmen der Städtebauförderung in Frage kommen. Fördergegenstände sind z.B. Bodenordnung, Freilegung von Grundstücken, Baureifmachung, Erschließung. Für Altlasten nach § 4 Abs. 3 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist nach Abzug der britischen Streitkräfte aus OWL der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), als Grundstückseigentümer ordnungsrechtlich Pflichtiger und trägt somit die finanzielle Last. Die betroffenen Gemeinden als Träger der Bauleitplanung und die betroffenen Kreise als untere Bodenschutzbehörde, haben im Hinblick auf die Planungssicherheit für Nachfolgenutzungen und für mögliche vertragliche Regelungen zur Übernahme der Flächen, Interesse an guter Voruntersuchung möglicher Altlasten. Aufgrund von Erfahrungen bei unterschiedlichen Konversionsfällen wurden und werden daher durch die Kreise und Gemeinden veranlasste historische Recherchen und orientierende Untersuchungen aus dem Altlastenförderprogramm des Landes mit einem Anteil von 80 % finanziell unterstützt. Die BImA hat für zukünftige Voruntersuchungen weitere Unterstützung zugesagt. 4. Aus welchen Programmen plant die Landesregierung, Mittel für Maßnahmen der Konversion von Liegenschaften der britischen Streitkräfte in OWL nach deren Abzug zu verwenden? Die Landesregierung wird bei Bedarf im Rahmen der jeweiligen Förderungsbedingungen und Finanzmittel die Umsetzung von Maßnahmen der Konversion – insbesondere der betroffenen Kommunen - unterstützen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3565 3 Konkrete Maßnahmen existieren noch nicht, da die Zielentwicklung auf kommunaler Ebene zu den jeweiligen Liegenschaften noch nicht abgeschlossen ist. Derzeit liegen keine Förderanträge vor. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung darüber hinaus zur Unterstützung der Region OWL und der dortigen Kommunen bei der anstehenden Konversion? Die Landesregierung steht im engen Kontakt mit den von der Konversion betroffenen Kommunen. Sie wird wie in der Vergangenheit die betroffenen Kommunen durch die Finanzierung von baulichen Bestandsaufnahmen auf den Konversionsliegenschaften und eine städtebauliche Erstbewertung bzw. eine Moderation der Zielfindungsprozesse unterstützen. Da die Konversion großer Flächen und großer Wohnungsbestände regional bedeutsam ist, werden dabei stets Akteure aus der Region eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Weiterhin strebt die Landesregierung derzeit mit der BImA unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände den Abschluss einer Konversionsvereinbarung für NRW an. Diese soll einen Rahmen für lokale oder regionale, standortbezogene Vereinbarungen bieten und so die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Konversionsprozesse unterstützen. Im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe Konversion sowie durch Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen werden der Dialog und der Austausch von Lösungsmechanismen aller von der Konversion betroffenen Akteure in NRW kontinuierlich angeregt. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin gegenüber dem Bund für die Umsetzung der Gesetzesinitiative des Landes NRW zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einsetzen, durch die die Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Verwertung der Liegenschaften ermöglicht werden soll. Des Weiteren fordert die Landesregierung vom Bund weitere flankierende Maßnahmen zur Abfederung der Schließung von Bundeswehrstandorten. Diese einhellige Forderung der Länder hat die Bundesregierung bisher abgelehnt. Die Landesregierung verfolgt für die Regionalentwicklung auch die Einrichtung eines Nationalparks im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne gemäß einstimmigem Landtagsbeschluss aus April 2005.